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Dem vom Rechnungshof ermittelten Risikowert von 636,23 Millionen Euro stehen verbindliche Zusagen über 443,23 Millionen Euro gegenüber. Die Differenz ist keine festgestellte Kostenüberschreitung, die zweite Bauphase bleibt jedoch finanziell offen.
Beim Salzburger Großprojekt Festspielbezirk 2030 bestehen erhebliche finanzielle und terminliche Risiken. Der am 30. Oktober 2026 veröffentlichte Bericht des Rechnungshofs nennt für beide Bauphasen einen möglichen Gesamtbedarf von bis zu 636,23 Millionen Euro. Verbindlich zugesagt sind demnach 443,23 Millionen Euro. Die rechnerische maximale Differenz beträgt damit 193 Millionen Euro. Sie ist weder eine bereits angefallene Mehrbelastung noch eine endgültig festgestellte Finanzierungslücke.
Betroffen sind der Bund, das Land Salzburg und die Stadt Salzburg als öffentliche Geldgeber sowie zentrale Spielstätten der Salzburger Festspiele. Der Rechnungshof überprüfte die Projektvorbereitung von März bis Oktober 2025; der Prüfzeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2018 bis Oktober 2025. Die Kostenangaben bilden daher überwiegend den Stand vom Oktober 2025 ab.
Kostenrahmen stieg bereits während der Planung
Im Oktober 2020 war für den Festspielbezirk ein Kostenrahmen von 335 Millionen Euro angesetzt worden. Dieser konnte laut Rechnungshof bereits in der Planungsphase nicht eingehalten werden. Mit Stand Oktober 2025 prognostizierte der Festspielfonds Errichtungskosten von 481 Millionen Euro.
Unter Einbeziehung weiterer Kostenbestandteile bezifferte der Rechnungshof das Gesamtprojekt mit beiden Bauphasen auf 532,07 Millionen Euro. Zusätzlich ermittelte das Kontrollorgan unter Berücksichtigung einer Schwankungsbreite von 20 Prozent einen Risikowert von bis zu 636,23 Millionen Euro. Diese Schwankungsbreite wurde im Rechenmodell des Rechnungshofs auf die dafür vorgesehenen Kostenkomponenten angewandt; der Wert von 636,23 Millionen Euro ist daher nicht als pauschale Erhöhung des gesamten Betrags von 532,07 Millionen Euro um 20 Prozent zu verstehen.
Aus dem Risikowert von 636,23 Millionen Euro und dem verbindlich zugesagten Finanzierungsvolumen von 443,23 Millionen Euro ergibt sich die maximale rechnerische Differenz von 193 Millionen Euro. Der obere Wert stellt eine Risikobewertung dar und keine prognostizierte Endabrechnung.
Die Salzburger Festspiele treten dem Eindruck eines ausufernden Budgets entgegen. Nach ihrer Darstellung soll der beschlossene Kostenrahmen eingehalten werden. Sie verweisen darauf, dass nach Abschluss der Planungsphase eine Schwankungsbreite von zehn Prozent gelte und diese nicht Bestandteil des eigentlichen Kostenrahmens sei. Einzelne erste Auftragsvergaben seien zudem günstiger ausgefallen als berechnet. Daraus lässt sich zum derzeitigen Stand allerdings noch keine abschließende Entwicklung der Gesamtkosten ableiten.
Unterschiedliche Beträge haben unterschiedliche Bezugsgrößen
Für die redimensionierte erste Bauphase wurde im ergänzenden Übereinkommen vom 13. November 2024 ein valorisierter Netto-Gesamtbetrag von 394,8 Millionen Euro festgelegt. Diese Phase umfasst insbesondere die Sanierung des Großen Festspielhauses sowie Neubauten und technische Anlagen im Mönchsberg.
Davon zu unterscheiden ist das vom Rechnungshof ausgewiesene gesamte verbindliche Finanzierungsvolumen von 443,23 Millionen Euro. Dieser Betrag umfasst die vereinbarten Finanzierungsbestandteile in der vom Kontrollorgan herangezogenen Abgrenzung. Wegen der unterschiedlichen Bezugsgrößen dürfen der Netto-Gesamtbetrag für die erste Bauphase und das gesamte zugesagte Finanzierungsvolumen nicht ohne Weiteres gleichgesetzt oder unmittelbar miteinander verrechnet werden.
Der vereinbarte Finanzierungsschlüssel sieht 40 Prozent für den Bund und jeweils 30 Prozent für das Land Salzburg und die Stadt Salzburg vor. Der Anteil des Landes an der ersten Bauphase wurde in der Anfragebeantwortung Nr. 68-BEA mit 118,44 Millionen Euro ausgewiesen. Die Landesbeteiligung ist demnach mit einem absoluten Höchstbetrag begrenzt. Laut dieser Anfragebeantwortung laufen die Finanzierungsverträge bis 2032.
Zweite Bauphase weiterhin nicht abgesichert
Die bestehenden Vereinbarungen decken nach den Feststellungen des Rechnungshofs die erste Bauphase ab. Nicht belastbar finanziert ist hingegen die zweite Phase mit dem Haus für Mozart und der Felsenreitschule. Für diesen Abschnitt waren ursprünglich 86 Millionen Euro projektiert worden.
Beide Bauphasen wurden im ergänzenden Übereinkommen als zusammenhängendes und für den Spielbetrieb erforderliches Gesamtvorhaben definiert. Eine automatische Aufteilung möglicher zusätzlicher Kosten nach dem bisherigen Schlüssel von 40 zu 30 zu 30 Prozent lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Die Beiträge der Gebietskörperschaften beruhen auf vertraglichen Regelungen und sind teilweise gedeckelt.
Bei erwartbaren Kostensteigerungen muss der Festspielfonds Handlungsalternativen vorlegen. Dazu kann auch eine Redimensionierung einzelner Projektteile zählen. Für die weitere Umsetzung ist daher entscheidend, ob für die zweite Bauphase eine eigene tragfähige Vereinbarung zustande kommt.
Offene Rechte und Mehrkostenforderungen
Der Rechnungshof nennt neben der Finanzierung mehrere organisatorische und rechtliche Projektrisiken. Dazu zählen ungeklärte Grundstücks- und Nutzungsrechte, nicht vollständig zugeordnete Kosten für Grundstücke, Beratung und Gutachten sowie ein nicht aktuelles Projektorganisationshandbuch.
Noch vor Beginn der Hauptbautätigkeiten waren Mehrkostenforderungen von 3,10 Millionen Euro anerkannt. Weitere 10,74 Millionen Euro wurden prognostiziert. Ob diese Beträge innerhalb der bestehenden Finanzierung aufgefangen werden können, hängt vom weiteren Projektverlauf, den Vergaben und möglichen Anpassungen des Projektumfangs ab.
Interimslösungen reichen bis Ende 2033
Die Bauarbeiten greifen über mehrere Jahre in den laufenden Festspielbetrieb ein. Werkstätten, Büros und Lagerflächen müssen vorübergehend ausgesiedelt werden. Die Salzburger Festspiele planen, Interimswerkstätten in der Münchner Bundesstraße von Anfang 2027 bis Ende 2033 zu nutzen. Ein zusätzlicher Standort für Kostüm- und Maskenwerkstätten ist von August 2027 bis Dezember 2033 vorgesehen.
Für die Sommer 2029 und 2030 sind wegen des Umbaus des Großen Festspielhauses Aufführungen im Messezentrum geplant. Für Interimsräume und Ersatzspielstätten waren insgesamt 38 Millionen Euro veranschlagt, davon 35 Millionen Euro aus öffentlichen Mitteln.
Die prognostizierte Gesamtfertigstellung hat sich auf Mai 2033 verschoben. Der Rechnungshof bezeichnet auch diesen Termin wegen der bestehenden Projektrisiken als ambitioniert. Zugleich laufen die genannten Finanzierungsverträge laut Anfragebeantwortung bis 2032, während Interimslösungen bis Ende 2033 vorgesehen sind. Aus den Feststellungen des Rechnungshofs ergibt sich damit als praktische Konsequenz, dass Projektumfang, Finanzierung der zweiten Bauphase und Zuständigkeit für mögliche Mehrkosten vor weiteren verbindlichen Entscheidungen klar geregelt werden müssen.
