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Gesellschaft

Seniorenrat fordert Recht auf analoge Alternativen

Hallo-Zeitung.at Redaktion
aktualisiert: 1. November 2026 10:44
Seniorenrat fordert Recht auf analoge Alternativen
Seniorenrat fordert Recht auf analoge Alternativen KI erstelltes Symbolbild

Veröffentlicht von: Hallo-Redaktion (geprüft und freigegeben)

Dieser Beitrag wurde mithilfe künstlicher Intelligenz vorbereitet und geschrieben. Die Hallo-Zeitung-Redaktion hat den Text und die verwendeten Quellen vor der Veröffentlichung auf Fakten, Logik und Qualität geprüft.

Behördenwege und Leistungen der Daseinsvorsorge sollen persönlich, telefonisch oder schriftlich zugänglich bleiben. Ab 2027 soll die Ausbildung freiwilliger „Analog-Berater“ gefördert werden.

Der Österreichische Seniorenrat fordert einen gesetzlichen Anspruch auf analoge Alternativen zu digitalen Behördenwegen und Versorgungsangeboten. Staatliche Leistungen und Dienste der Daseinsvorsorge sollen demnach weiterhin persönlich, telefonisch oder schriftlich zugänglich sein. Die am 28. Oktober 2026 bekräftigte Forderung betrifft vor allem ältere Menschen. Sie ist aber auch für Menschen mit Behinderungen und andere Personen relevant, die digitale Angebote nicht barrierefrei oder nicht selbstständig nutzen können.

Die Präsidentinnen des Seniorenrats, Ingrid Korosec und Birgit Gerstorfer, verbinden den geforderten Rechtsanspruch mit praktischer Unterstützung. Der Seniorenrat und das Sozialministerium arbeiten demnach am Ausbau eines flächendeckenden Beratungsnetzwerks. Ab 2027 sollen Fördermittel unter anderem für die Ausbildung freiwilliger „Analog-Beraterinnen“ und „Analog-Berater“ bereitstehen. Wie hoch die Förderung ausfallen, wie das Angebot regional organisiert und welchen Umfang das Netzwerk erreichen soll, ist noch offen.

Analoge Wege sollen ohne Mehrkosten bleiben

Nach den Vorstellungen des Seniorenrats sollen persönliche Anlaufstellen, telefonische Kontaktmöglichkeiten und schriftliche Verfahren nicht nur freiwillige Zusatzangebote sein. Sie sollen gesetzlich abgesichert und dauerhaft verfügbar bleiben. Wer einen analogen Weg nutzt, soll dadurch nach der Forderung weder zusätzliche Kosten noch andere Nachteile haben.

Das Anliegen reicht über klassische Amtswege hinaus. Bereits am 24. Juni 2026 verlangte die Interessenvertretung, einen analogen Zugang zu staatlichen Leistungen, Förderungen und Angeboten der Daseinsvorsorge gesetzlich zu verankern. Die Verpflichtung soll nach ihrer Position auch Unternehmen mit staatlicher Beteiligung oder öffentlichen Aufgaben sowie Anbieter grundlegender Versorgungsleistungen erfassen.

Welche Behörden, Organisationen und Unternehmen konkret verpflichtet würden, welche Mindeststandards gelten und ob Ausnahmen vorgesehen wären, müsste erst gesetzlich geregelt werden. Derzeit handelt es sich um eine politische Forderung des Seniorenrats und nicht um einen bereits geltenden allgemeinen Rechtsanspruch auf analoge Alternativen.

Beratung soll auch digitale Kenntnisse stärken

Das angekündigte Beratungsnetz soll zwei Aufgaben erfüllen. Freiwillige Beraterinnen und Berater sollen Menschen unterstützen, die bei zunehmend digitalisierten Abläufen Hilfe benötigen. Zugleich soll das Angebot ältere Menschen beim Erwerb digitaler Kenntnisse begleiten.

Der Seniorenrat lehnt digitale Behördenwege und Dienstleistungen damit nicht grundsätzlich ab. Er wendet sich vielmehr gegen Angebote, die ausschließlich über Internetseiten, Apps oder digitale Benutzerkonten erreichbar sind. Analoge Zugänge und digitale Weiterbildung werden in diesem Modell als ergänzende Maßnahmen verstanden.

Für 2027 wurde die Förderung der Ausbildung ehrenamtlich tätiger „Analog-Berater“ angekündigt. Angaben zur Förderhöhe, zu Ausbildungsstandards, Beratungsstellen und konkreten Zuständigkeiten liegen bislang nicht vor. Für die praktische Wirkung wird entscheidend sein, wie dicht das Netzwerk tatsächlich ausgebaut wird und ob die Unterstützung auch außerhalb größerer Städte erreichbar ist.

Forderung wird seit 2024 erhoben

Der Seniorenrat vertritt diese Position bereits seit mehreren Jahren. Im Juni 2024 forderte er, analoge Zugänge und Anträge in der öffentlichen Verwaltung zu erhalten. Persönliche, schriftliche oder telefonische Kontaktmöglichkeiten sollten nach seiner Auffassung sowohl in der Verwaltung als auch in der Wirtschaft bestehen bleiben.

Zu den damals genannten Beispielen gehörten Bescheide, behördliche Informationen, Kontoauszüge und Rechnungen. Diese sollten weiterhin kostenfrei auf Papier erhältlich sein. Im Juni 2026 ergänzte der Seniorenrat seine Forderungen um Beschwerdestellen gegen einen aus seiner Sicht bestehenden Digitalzwang und um freiwillige Angebote zur digitalen Weiterbildung.

Die Interessenvertretung beruft sich dabei auf ein vom Pensionistenverband beauftragtes Gutachten von Manfred Matzka. Da sowohl der Seniorenrat als auch der Pensionistenverband Interessen älterer Menschen vertreten, handelt es sich um eine fachlich begründete, zugleich aber interessengeleitete politische Position.

Behindertenrat verlangt Wahlmöglichkeit

Unterstützung für gleichwertige analoge Wege kommt auch vom Österreichischen Behindertenrat. Dessen Vertreter besprachen das Thema am 3. August 2026 mit Sozialministerin Korinna Schumann und Sektionschef Martin Zach. Der Behindertenrat fordert ein Wahlrecht zwischen digitalen und analogen Verfahren, wenn digitale Angebote für Menschen mit Behinderungen nicht barrierefrei oder nicht selbstständig nutzbar sind.

Die Anliegen überschneiden sich, haben jedoch unterschiedliche Schwerpunkte. Bei älteren Menschen können fehlende digitale Kenntnisse oder Schwierigkeiten im Umgang mit elektronischen Verfahren eine Rolle spielen. Menschen mit Behinderungen können auf zusätzliche Barrieren stoßen, wenn Internetseiten, Apps oder elektronische Identifikationsverfahren nicht zugänglich gestaltet sind.

Ein analoger Zugangsweg kann solche Hürden im Einzelfall umgehen. Er ersetzt jedoch nicht die Notwendigkeit, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten. Analoge Wahlmöglichkeiten und digitale Barrierefreiheit sind daher als zwei getrennte Anforderungen zu betrachten.

Gesetzliche Umsetzung ist noch offen

Ein allgemeines Recht auf analoge Alternativen würde zahlreiche Bereiche betreffen. Zu klären wären unter anderem der Kreis der verpflichteten Stellen, die verfügbaren Kontaktwege, mögliche Mehrkosten, Mindeststandards und Beschwerdemöglichkeiten. Auch die Einbeziehung staatlich beteiligter Unternehmen und privater Anbieter der Daseinsvorsorge müsste rechtlich genau abgegrenzt werden.

Die angekündigte Förderung freiwilliger „Analog-Berater“ ab 2027 wäre zunächst ein Unterstützungsangebot und kein Ersatz für einen gesetzlichen Anspruch. Ob ein durchsetzbares Recht auf persönliche, telefonische oder schriftliche Zugänge geschaffen wird, hängt von politischen Beschlüssen und der konkreten rechtlichen Ausgestaltung ab. Bis dahin bleiben analoge Möglichkeiten je nach Behörde, Leistung und Anbieter unterschiedlich geregelt.

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