Ein Studium ist in Österreich auch ohne klassische AHS- oder BHS-Matura möglich. Zwei wichtige Wege sind die Berufsreifeprüfung und die Studienberechtigungsprüfung. Beide können einen Hochschulzugang eröffnen, unterscheiden sich aber deutlich bei den Voraussetzungen und beim Umfang der erworbenen Berechtigung.
Die Berufsreifeprüfung ist der Reifeprüfung einer höheren Schule gleichgestellt. Sie eröffnet grundsätzlich einen breiten Zugang zu weiteren Ausbildungen und Studien. Die Studienberechtigungsprüfung ermöglicht dagegen den Zugang für eine bestimmte Studienrichtungsgruppe beziehungsweise den dafür vorgesehenen Ausbildungsbereich.
Für die Entscheidung zählt deshalb mehr als die Zahl der Prüfungen. Wichtig sind die vorhandene Ausbildung, das angestrebte Studium und die Frage, wie offen die weitere Bildungsplanung bleiben soll.
Der wichtigste Unterschied liegt in der Berechtigung
Wer die Berufsreifeprüfung erfolgreich abschließt, erwirbt die allgemeine Berechtigung zum Hochschulzugang. Eine spätere Entscheidung für eine andere Studienrichtung wird dadurch grundsätzlich nicht auf ein bestimmtes Fachgebiet beschränkt.
Die Studienberechtigungsprüfung ist enger ausgerichtet. Sie schafft einen Zugang ohne Matura, ersetzt aber keine österreichische Reifeprüfung.
Dabei wäre die Aussage, sie gelte immer ausschließlich für ein einziges Studium an einer einzigen Hochschule, zu eng. Im universitären Bereich bezieht sich die Berechtigung auf eine Studienrichtungsgruppe. Innerhalb dieser Gruppe können mehrere Studien infrage kommen.
Welche Berechtigung ein konkretes Zeugnis vermittelt und wie sie an der gewünschten Einrichtung verwendet werden kann, sollte vor Beginn geklärt werden. Das gilt besonders beim geplanten Wechsel zwischen unterschiedlichen Hochschularten oder Ausbildungsformen.
Beide Wege im Vergleich
| Frage | Berufsreifeprüfung | Studienberechtigungsprüfung |
|---|---|---|
| Welche Berechtigung entsteht? | Der Matura gleichgestellte Hochschulzugangsberechtigung | Zugang für eine bestimmte Studienrichtungsgruppe beziehungsweise den vorgesehenen Ausbildungsbereich |
| Welche Vorbildung ist nötig? | Eine gesetzlich vorgesehene Ausbildung oder Qualifikation | Fachlich passende berufliche oder außerberufliche Vorbildung |
| Welches Mindestalter gilt? | Mindestens 19 Jahre bei der letzten Teilprüfung | Grundsätzlich mindestens 20 Jahre |
| Wie ist die Prüfung aufgebaut? | Vier Teilprüfungen | Fünf Einzelprüfungen |
| Wie offen bleibt die Studienwahl? | Grundsätzlich breit | Durch den Geltungsbereich der Berechtigung begrenzt |
| Ist ein Studienplatz garantiert? | Nein | Nein |
Die Tabelle zeigt die Grundstruktur. Für die individuelle Zulassung müssen die jeweiligen Nachweise und möglichen Anrechnungen gesondert geprüft werden.
Wer zur Berufsreifeprüfung zugelassen werden kann
Die Berufsreifeprüfung setzt eine der gesetzlich vorgesehenen Vorqualifikationen voraus. Dazu gehören beispielsweise eine abgeschlossene Lehre oder der Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule.
Auch bestimmte Gesundheitsausbildungen und weitere berufliche Prüfungen oder Bildungswege können die Voraussetzungen erfüllen. Die Liste ist umfangreicher als die häufig verwendete Kurzformel „Lehre plus Matura“.
Für die eigene Planung sollte deshalb anhand des konkreten Zeugnisses geprüft werden, ob die Zulassung möglich ist. Die bloße Dauer einer Beschäftigung ersetzt nicht automatisch eine erforderliche Qualifikation.
Mit der Vorbereitung kann unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Abschluss der zugrunde liegenden Ausbildung begonnen werden. Bis zu drei Teilprüfungen können bereits vorher abgelegt werden. Für die letzte Teilprüfung müssen die erforderliche Vorqualifikation und das Mindestalter von 19 Jahren vorliegen.
Vier Prüfungsbereiche führen zur Berufsreife
Die Berufsreifeprüfung besteht aus Deutsch, Mathematik, einer lebenden Fremdsprache und einem Fachbereich.
Der Fachbereich knüpft an das berufliche Umfeld an. Er wird nicht allein nach persönlichem Interesse aus einem beliebigen Themenangebot ausgewählt. Die konkrete Festlegung gehört deshalb zur Vorbereitung des Zulassungsverfahrens.
Die Prüfungsformen unterscheiden sich nach dem Gegenstand. Teilweise sind schriftliche und mündliche Elemente vorgesehen, teilweise bestehen Wahlmöglichkeiten. Vor der Kursbuchung sollte feststehen, welche Anforderungen für den eigenen Prüfungsweg gelten.
Das Zulassungsansuchen wird bei einer geeigneten höheren Schule eingebracht. Mindestens eine Teilprüfung muss an der zuständigen Schule absolviert werden. Weitere Prüfungen können unter den vorgesehenen Bedingungen bei anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung abgelegt werden.
Die Kursanmeldung allein ist somit noch keine vollständige Klärung des formellen Prüfungswegs.
Die Studienberechtigungsprüfung verlangt passende Vorkenntnisse
Für die Studienberechtigungsprüfung ist keine abgeschlossene Berufsausbildung zwingend erforderlich. Verlangt wird jedoch eine erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung, die zum angestrebten Studium passt und über die allgemeine Schulpflicht hinausgeht.
Was dafür anerkannt wird, muss mit der zuständigen Hochschule geklärt werden. Ein allgemeines Interesse am Fach genügt nicht automatisch als Nachweis.
Zusätzlich sind das Mindestalter und weitere Zulassungsvoraussetzungen zu berücksichtigen. Dazu können staatsangehörigkeits- beziehungsweise aufenthaltsbezogene Voraussetzungen und Nachweise der erforderlichen Sprachkenntnisse gehören.
Die Universität Wien nennt für ihren Zugang beispielsweise Deutschkenntnisse auf Niveau C1 und beschreibt verschiedene Möglichkeiten, eine einschlägige Vorbildung nachzuweisen. Diese Angaben sind Anforderungen der konkreten Einrichtung und dürfen nicht ungeprüft auf jede andere Hochschule übertragen werden.
Gerade deshalb sollte die erste Anfrage bereits das gewünschte Studium und die vorhandenen Nachweise benennen.
Das Studienziel bestimmt die Prüfungsfächer
Die Studienberechtigungsprüfung umfasst fünf Prüfungen. Dazu gehören eine schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema sowie Pflicht- und Wahlfächer, deren Zusammenstellung sich am angestrebten Studienbereich orientiert.
Es gibt daher kein einheitliches Fächerpaket für alle Interessierten. Die Anforderungen für einen naturwissenschaftlichen Studienbereich können anders aussehen als jene für ein geisteswissenschaftliches Fach.
Vorbereitungsangebote sollten erst ausgewählt werden, wenn geklärt ist, welche Prüfungen vorgeschrieben sind und welche externen Leistungen anerkannt werden können.
Ein Kurs mit einer ähnlich klingenden Bezeichnung ersetzt diese Abstimmung nicht. Entscheidend ist, ob die absolvierte Prüfung für den konkreten Zulassungsweg verwendbar ist.
An der Universität Wien kann die erfolgreiche Studienberechtigungsprüfung beispielsweise für die Bewerbung zu verschiedenen Studien derselben Studienrichtungsgruppe genutzt werden. Eine völlig freie Studienwahl über alle Gruppen hinweg entsteht dadurch jedoch nicht.
Weniger Prüfungen bedeuten nicht automatisch weniger Aufwand
Die Berufsreifeprüfung umfasst vier, die Studienberechtigungsprüfung fünf Prüfungsbereiche. Aus dieser Zahl lässt sich nicht zuverlässig ableiten, welcher Weg leichter oder schneller ist.
Für den tatsächlichen Aufwand zählen die vorhandenen Kenntnisse, die Prüfungsinhalte und die verfügbare Lernzeit. Auch die Frage, ob mehrere Gegenstände parallel oder nacheinander vorbereitet werden, verändert die Dauer.
Das Bildungsportal erwachsenenbildung.at nennt für die Berufsreifeprüfung als Orientierung etwa ein bis zwei Jahre. Die Universität Wien veranschlagt für ihre Studienberechtigungsprüfung durchschnittlich ungefähr ein Jahr. Beide Angaben sind Richtwerte und keine Abschlussgarantien.
Bei der Planung sollten Unterricht, selbstständiges Lernen, Prüfungstermine und berufliche Verpflichtungen gemeinsam betrachtet werden. Ein günstiger Kursbeginn hilft wenig, wenn die notwendigen Prüfungen erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sind.
Vorbereitungskurse und Förderung getrennt prüfen
Die Vorbereitung kann je nach Prüfungsweg im Selbststudium oder mit Unterstützung durch Lehrgänge erfolgen. Für Kurse können Kosten entstehen. Auch Prüfungsgebühren und weitere Beiträge sollten vorab geklärt werden.
Ein Beispiel liefert die Universität Wien: Der Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung ist dort kostenlos. Für die Einzelprüfungen ist jedoch eine Zulassung zum außerordentlichen Studium vorgesehen, mit der Studien- und ÖH-Beiträge verbunden sind.
Bei der Berufsreifeprüfung ist das Förderprogramm „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ zu unterscheiden. Lehrlinge können innerhalb dieses Programms unter den jeweiligen Voraussetzungen kostenlose Vorbereitungskurse besuchen und Teilprüfungen absolvieren.
Daraus folgt keine allgemeine Kostenfreiheit für jede Person, die später eine Berufsreifeprüfung nachholen möchte.
Förderbedingungen sollten vor einer verbindlichen Anmeldung geprüft werden. Das betrifft insbesondere Teilnahmevoraussetzungen, Fristen und die Frage, welche Kosten tatsächlich übernommen werden.
Der Abschluss ersetzt kein Aufnahmeverfahren
Auch mit erfolgreich abgelegter Berufsreifeprüfung besteht nicht automatisch Anspruch auf einen Platz in jedem gewünschten Studium.
Aufnahmeprüfungen, Eignungsverfahren, Sprachkenntnisse oder weitere fachliche Anforderungen können weiterhin erforderlich sein. Dasselbe gilt bei einer Studienberechtigungsprüfung.
Wer auf einen bestimmten Studienbeginn hinarbeitet, muss deshalb zwei Abläufe koordinieren: den Erwerb der Zugangsberechtigung und das Aufnahme- beziehungsweise Zulassungsverfahren für das Studium.
Besonders wichtig sind unterschiedliche Anmeldefristen. Eine rechtzeitig abgeschlossene Prüfung hilft nicht, wenn die Anmeldung zum erforderlichen Auswahlverfahren bereits versäumt wurde.
Vorbereitungsplan und Studienbewerbung sollten daher von Anfang an gemeinsam gedacht werden.
Welche Entscheidung zur eigenen Planung passt
Die Berufsreifeprüfung kommt besonders dann in Betracht, wenn eine passende Vorqualifikation vorhanden ist und die spätere Studienwahl offenbleiben soll. Sie kann auch dort relevant sein, wo für eine weitere Ausbildung oder berufliche Bewerbung eine der Matura gleichgestellte Qualifikation verlangt wird.
Die Studienberechtigungsprüfung ist stärker auf ein bereits bestimmtes Bildungsziel ausgerichtet. Sie kann auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung einen Zugang ermöglichen, setzt aber passende Vorkenntnisse und die übrigen Zulassungsvoraussetzungen voraus.
Eine Entscheidung allein nach Kursdauer oder Prüfungspreis greift deshalb zu kurz. Zuerst sollte geklärt sein, welche Berechtigung für das persönliche Ziel benötigt wird. Danach folgen Zulassung, mögliche Anrechnungen, Vorbereitung und Finanzierung.
Ein sinnvoller erster Schritt ist die Abstimmung mit der zuständigen Prüfungsstelle beziehungsweise der gewünschten Hochschule. So lässt sich vermeiden, Zeit und Geld in einen Weg zu investieren, dessen Voraussetzungen oder spätere Berechtigungen nicht zur eigenen Planung passen.

