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Sexualisierte KI-Deepfakes: Lena Schilling zeigt Inhalte an

Hallo-Zeitung.at Redaktion
aktualisiert: 8. November 2026 17:59
Sexualisierte KI-Deepfakes: Lena Schilling zeigt Inhalte an

30Veröffentlicht von: Hallo-Redaktion (geprüft und freigegeben)

Dieser Beitrag wurde mithilfe künstlicher Intelligenz vorbereitet und geschrieben. Die Hallo-Zeitung-Redaktion hat den Text und die verwendeten Quellen vor der Veröffentlichung auf Fakten, Logik und Qualität geprüft.

Die EU-Abgeordnete ist von gefälschten sexualisierten Bildern betroffen. Ihr Fall gehört jedoch nicht zu den 138 Politikerinnen der bereits veröffentlichten Untersuchung nationaler Parlamente.

Von der österreichischen EU-Abgeordneten Lena Schilling kursieren auf mehreren Internetseiten KI-generierte sexualisierte Bilder. Schilling hat Anzeige erstattet und Schritte zur Entfernung der Inhalte gesetzt. Der Fall ist für Betroffene in Österreich auch deshalb relevant, weil er Fragen zu Strafrecht, Opferschutz und Plattformverantwortung aufwirft. Zugleich muss eine zentrale Zahl präzisiert werden: Schilling zählt nicht zu den 138 Politikerinnen aus einer bereits veröffentlichten Untersuchung, sondern wurde in einer noch laufenden Auswertung zu Mitgliedern des Europäischen Parlaments gefunden.

Schilling meldete Inhalte und erstattete Anzeige

Schilling wurde Mitte September 2026 über die sexualisierten KI-Fälschungen informiert. Rund ein Dutzend Internetseiten zeigten entsprechende Darstellungen oder verwiesen darauf. Die Abgeordnete bestätigte öffentlich, von den nicht einvernehmlich erstellten Inhalten betroffen zu sein.

Sie erstattete Anzeige und meldete die Inhalte bei der Beratungsstelle ZARA sowie bei Suchmaschinen. Zudem wurden Schritte zur Entfernung der Darstellungen eingeleitet. Ob und wie rasch Inhalte tatsächlich verschwinden, hängt unter anderem davon ab, wo sie gespeichert werden, welche Betreiber zuständig sind und ob Kopien auf weiteren Seiten auftauchen.

Bei sexualisierten Deepfakes werden Bilder oder Videos mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt oder manipuliert, sodass identifizierbare Personen scheinbar nackt oder bei sexuellen Handlungen dargestellt werden. Im Fall Schilling handelt es sich um nicht einvernehmliche Inhalte. Die Darstellungen bilden daher keine realen Aufnahmen der Politikerin ab.

Warum die Zahl von 138 Betroffenen nicht Schilling umfasst

Die Organisation Agora Digitale Transformation untersuchte 5.872 Mitglieder der nationalen Parlamente aller 27 EU-Staaten. Auf einschlägigen Internetseiten wurden 138 Parlamentarierinnen aus 22 Staaten sowie neun männliche Abgeordnete gefunden oder mit Angeboten für sexualisierte Deepfakes in Verbindung gebracht.

Nach der statistischen Auswertung waren Frauen 33-mal häufiger betroffen als Männer. Das entsprach ungefähr einer von 14 untersuchten Frauen, gegenüber einem von 500 Männern. Diese Zahlen beziehen sich ausschließlich auf Abgeordnete nationaler Parlamente und nicht auf das Europäische Parlament.

Schillings Fall wurde nach Angaben des Studienautors Benjamin Shultz erst bei einer weiteren, noch nicht abgeschlossenen Auswertung zu EU-Abgeordneten entdeckt. Deren Ergebnisse lagen Ende September noch nicht vor. Eine vorläufig genannte Größenordnung von ungefähr 60 zusätzlichen Fällen ist daher als Erwartung und nicht als abgeschlossenes Studienergebnis zu verstehen.

Auch der Begriff „Treffer“ benötigt eine Einschränkung: Er bezeichnet in der veröffentlichten Untersuchung nicht ausschließlich bereits vorhandene gefälschte Nacktbilder. Erfasst wurden auch Einträge oder Verknüpfungen zu Werkzeugen, mit denen solche Inhalte erzeugt werden können. Aus der Gesamtzahl lässt sich daher nicht ableiten, dass zu jeder erfassten Person fertige Deepfake-Bilder verbreitet wurden.

Zwei Nationalratsabgeordnete sollen ebenfalls betroffen sein

Neben Schilling sollen zwei Frauen aus dem österreichischen Nationalrat in der Untersuchung zu den nationalen Parlamenten erfasst worden sein. Beide traten bislang nicht öffentlich als Betroffene auf. Namen oder andere Angaben, die ihre Identifizierung ermöglichen könnten, sind deshalb nicht zu nennen.

Die Hinweise zeigen dennoch, dass das Problem nicht auf das Europäische Parlament oder auf einzelne Parteien beschränkt ist. Die Untersuchung beschreibt sexualisierte KI-Manipulationen als eine Form digitaler Gewalt, die Frauen deutlich häufiger trifft. Bei politisch aktiven Personen kommen mögliche Folgen für öffentliche Teilhabe und persönliche Sicherheit hinzu.

Rechtsrahmen in Österreich und der EU wird nachgeschärft

Der Nationalrat forderte die Bundesregierung bereits im Juni 2026 in einer Entschließung auf, den Schutz vor nicht einvernehmlich hergestellten Deepfakes zu verbessern. Eine parlamentarische Entschließung ist ein politischer Auftrag, schafft für sich allein aber keinen neuen Straftatbestand.

Das österreichische Justizministerium teilte mit, dass eine Arbeitsgruppe das Sexualstrafrecht evaluiere und Regelungen gegen KI-generierte sexualisierte Deepfakes erarbeite. Welche konkreten Bestimmungen daraus entstehen und wann sie beschlossen werden könnten, ist damit noch nicht festgelegt.

Auf europäischer Ebene wurde die KI-Verordnung 2026 ergänzt. Bestimmte KI-Systeme zur Erzeugung oder Manipulation nicht einvernehmlicher intimer Inhalte werden damit verboten. Erfasst sind insbesondere Systeme, die für solche Darstellungen bestimmt sind, sowie vorhersehbar und reproduzierbar dafür nutzbare Anwendungen ohne angemessene Schutzmaßnahmen. Die einschlägigen Verbote gelten ab 2. Dezember 2026.

Diese Regelung richtet sich vor allem an Anbieter und Nutzer der betroffenen KI-Systeme. Sie löst nicht automatisch alle Fragen zur strafrechtlichen Verfolgung, zur Entfernung bereits veröffentlichter Inhalte und zum Schutz der Betroffenen. Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament, denen Schilling angehört, verlangen deshalb unter anderem eine konsequente Anwendung des Digital Services Act, Schutzvorkehrungen bei KI-Unternehmen und eine rasche Umsetzung europäischer Vorgaben gegen Gewalt an Frauen. Dabei handelt es sich um politische Forderungen der Fraktion.

Löschung bleibt eine praktische Herausforderung

Der Fall Schilling macht zwei unterschiedliche Aufgaben sichtbar: KI-Werkzeuge sollen die Herstellung nicht einvernehmlicher intimer Bilder möglichst verhindern, während Plattformen und Suchdienste auf bereits veröffentlichte Inhalte reagieren müssen. Dazu kommen Strafverfolgung und Beratungsangebote für Betroffene.

Für die öffentliche Debatte ist zugleich eine genaue Verwendung der Studienzahlen entscheidend. Belastbar veröffentlicht sind derzeit die Ergebnisse zu den nationalen Parlamenten. Wie viele Mitglieder des Europäischen Parlaments betroffen sind und wie Schillings Fall statistisch einzuordnen ist, kann erst nach Abschluss der gesonderten Auswertung beurteilt werden.

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