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Österreichweit sind 500 Studienplätze vorgesehen. Weitere Neuerungen betreffen das Lehramt, die Elementarpädagogik, die Studienförderung und Mensaangebote.
Mit dem Wintersemester 2026/27 treten mehrere Änderungen im österreichischen Hochschulsystem in Kraft. Im Mittelpunkt steht das neue Masterstudium Psychotherapie an zehn öffentlichen Universitäten: Österreichweit sind dafür insgesamt 500 Studienplätze vorgesehen. Gleichzeitig startet die verkürzte Lehramtsausbildung für die Sekundarstufe, neue Bachelorangebote für Elementarpädagogik schaffen 160 Plätze, und die Studienförderung wird angepasst. An teilnehmenden Universitäten soll außerdem ein warmes Mensamenü für weniger als fünf Euro erhältlich sein.
Die Neuerungen im Überblick
- Psychotherapie: 500 Masterstudienplätze an zehn öffentlichen Universitäten, teilweise in Hochschulverbünden
- Aufnahme: österreichweit abgestimmtes Verfahren für den Psychotherapie-Master
- Lehramt: Start der verkürzten Ausbildung für die Sekundarstufe
- Elementarpädagogik: 160 Plätze in neuen Bachelorangeboten an sieben Pädagogischen Hochschulen und drei Fachhochschulen
- Studienförderung: Studienbeihilfensätze und Zuverdienstgrenze steigen um 2,7 Prozent
- Mensa: Teilnehmende Universitäten sollen ein warmes Menü für weniger als fünf Euro anbieten
500 Plätze für den Psychotherapie-Master
Ab dem Studienjahr 2026/27 bieten zehn öffentliche Universitäten in Österreich das Masterstudium Psychotherapie an. Ein Teil der beteiligten Hochschulen arbeitet dafür in Verbünden zusammen. Es handelt sich daher nicht um ein einziges gemeinsames Studium, sondern um mehrere universitäre Angebote mit insgesamt 500 Plätzen.
Das Aufnahmeverfahren soll zwischen den zehn Universitäten österreichweit abgestimmt werden. Weil die Zahl der Plätze begrenzt ist, müssen Studieninteressierte die Zulassungsvoraussetzungen, Fristen und Vorgaben der jeweils zuständigen Universität beachten. Eine in Berichten genannte Aufteilung von Studienplätzen wird im Artikel nicht als Staatsbürgerschaftsquote dargestellt, da dafür die konkreten gesetzlichen und universitären Zulassungsbestimmungen maßgeblich sind.
In Wien bilden die Universität Wien und die Medizinische Universität Wien einen gemeinsamen Verbund. Laut der ergänzten Leistungsvereinbarung zwischen der Universität Wien und dem Bund soll dieser am 1. Oktober 2026 starten. Für Studienanfängerinnen und Studienanfänger sind im Wiener Verbund 40 Plätze vorgesehen.
Das neue Studium bindet einen wesentlichen Abschnitt der Psychotherapieausbildung stärker in das öffentliche Universitätssystem ein. Aus der Zahl von 500 Studienplätzen lässt sich jedoch nicht unmittelbar ableiten, wie viele zusätzliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten später für die Versorgung zur Verfügung stehen. Dafür sind unter anderem erfolgreiche Abschlüsse, weitere vorgeschriebene Ausbildungsschritte, der tatsächliche Berufseintritt und die regionale Verteilung entscheidend.
Verkürzte Ausbildung für das Lehramt Sekundarstufe
Mit dem Wintersemester 2026/27 startet auch die verkürzte Lehramtsausbildung für die Sekundarstufe. Die Änderung ist Teil der Reform der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung. Welche Regelungen für einzelne Studienrichtungen, bestehende Studierende oder einen Studienwechsel gelten, richtet sich nach den jeweiligen Curricula und Übergangsbestimmungen der zuständigen Hochschulen.
Für das Schulsystem ist die Reform angesichts des Bedarfs an Lehrkräften relevant. Eine kürzere Ausbildung kann den Zeitraum bis zu einem möglichen Berufseinstieg verringern. Sie führt aber nicht automatisch und nicht unmittelbar zu zusätzlichem Personal an Schulen. Entscheidend bleibt, wie viele Studierende das Studium abschließen, in den Schuldienst eintreten und sich auf Unterrichtsfächer sowie Schulstandorte verteilen.
160 neue Studienplätze für Elementarpädagogik
Auch die akademische Ausbildung in der Elementarpädagogik wird erweitert. An sieben Pädagogischen Hochschulen und drei Fachhochschulen starten neue Bachelorangebote mit insgesamt 160 Studienplätzen. Die Angebote betreffen die Bildung und pädagogische Arbeit im frühen Kindesalter.
Damit entstehen zusätzliche akademische Qualifizierungswege für ein Berufsfeld, das für Kindergärten und andere elementare Bildungseinrichtungen von Bedeutung ist. Die 160 Studienplätze entsprechen allerdings nicht automatisch derselben Zahl an zusätzlichen Beschäftigten. Maßgeblich sind die späteren Studienabschlüsse und der Eintritt der Absolventinnen und Absolventen in das Berufsfeld.
Studieninteressierte sollten bei den jeweiligen Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen prüfen, an welchen Standorten die Angebote geführt werden und welche Aufnahmebedingungen gelten. Aus der Gesamtzahl allein lässt sich keine gleichmäßige regionale Verteilung der Plätze ableiten.
Studienbeihilfe und Zuverdienstgrenze steigen
Seit September 2026 gelten höhere Werte bei der Studienförderung. Sowohl die Studienbeihilfensätze als auch die Zuverdienstgrenze wurden um 2,7 Prozent angehoben. Die tatsächliche Höhe der Unterstützung hängt weiterhin von den gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen und den persönlichen Verhältnissen ab.
Die höhere Zuverdienstgrenze ist vor allem für Studierende relevant, die neben ihrer Ausbildung arbeiten und Studienbeihilfe beziehen. Sie erweitert den Verdienstspielraum innerhalb der Förderbestimmungen. Daraus ergibt sich jedoch kein einheitlicher zusätzlicher Auszahlungsbetrag für alle Studierenden.
„Mensa 2030“ beginnt schrittweise
Für das Wintersemester 2026/27 ist außerdem der Start des Programms „Mensa 2030“ vorgesehen. Teilnehmende Universitäten sollen Studierenden täglich ein warmes, ausgewogenes Menü für weniger als fünf Euro anbieten. Voraussetzung sind die Teilnahme der jeweiligen Universität und die Einhaltung festgelegter Qualitätsstandards durch den Mensabetreiber.
Das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung veranschlagt für das Programm rund vier Millionen Euro pro Jahr. Das Angebot soll schrittweise ausgebaut werden. Zum Start ist daher nicht an jedem österreichischen Hochschulstandort automatisch ein Menü unter fünf Euro verfügbar. Entscheidend ist, ob die jeweilige Universität und deren Mensa bereits am Programm teilnehmen.
Fristen und Curricula sind je Hochschule zu prüfen
Unmittelbar betreffen die Änderungen vor allem Personen, die sich für Psychotherapie, Lehramt oder Elementarpädagogik bewerben wollen. Für sie sind die veröffentlichten Aufnahmebedingungen, Bewerbungsfristen und Curricula der jeweiligen Hochschule ausschlaggebend. Bereits Studierende können je nach persönlicher Situation von den höheren Förderwerten und an teilnehmenden Universitäten vom Mensaangebot profitieren. Ob die Ausbildungsreformen langfristig den Fachkräftebedarf verringern, wird sich erst anhand der Abschlüsse, Berufseintritte und regionalen Verteilung beurteilen lassen.

