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Das Bildungsministerium will Grundkompetenzen schützen und geprüfte KI-Werkzeuge erproben. Verbindliche Zeitpläne, Finanzierungsangaben und messbare Ziele fehlen jedoch noch weitgehend.
Das Bildungsministerium hat am 6. November 2026 einen neuen Orientierungsrahmen für künstliche Intelligenz an Österreichs Schulen vorgestellt. Er soll festlegen, nach welchen pädagogischen Grundsätzen KI im Unterricht verwendet werden kann. Das Leitprinzip lautet: zunächst ohne KI lernen, danach die Funktionsweise der Technologie verstehen und schließlich mit KI arbeiten. Für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Schulleitungen bringt das eine grundsätzliche Richtung, viele praktische Fragen zur konkreten Umsetzung bleiben aber vorerst offen.
Die Strategie ist kein abschließender Maßnahmenkatalog und schafft auch keinen neuen rechtlichen Rahmen. Sie bündelt bestehende Vorhaben und soll künftige Schritte ausrichten. Bildungsminister Christoph Wiederkehr betonte bei der Präsentation, dass KI weder Lehrpersonen ersetzen noch die Verantwortung für die Leistungsbeurteilung übernehmen dürfe.
Grundkompetenzen sollen ohne KI nachgewiesen werden
Im Zentrum steht die Unterscheidung zwischen Lernen ohne, über und mit künstlicher Intelligenz. Grundlegende Fähigkeiten sollen zunächst eigenständig aufgebaut und auch ohne Unterstützung durch KI nachgewiesen werden. Dazu zählen je nach Fach etwa Lesen, Schreiben, Rechnen, fachliches Verständnis und eigenständiges Denken.
In einem weiteren Schritt sollen Schülerinnen und Schüler verstehen, wie KI-Systeme grundsätzlich funktionieren, wo ihre Grenzen liegen und weshalb automatisch erzeugte Antworten kritisch geprüft werden müssen. Erst auf dieser Basis soll die Technologie gezielt als Werkzeug eingesetzt werden. Wesentliche Denk- und Arbeitsschritte darf sie nach dem Rahmen des Ministeriums nicht ersetzen.
Über den konkreten Einsatz im Unterricht sollen weiterhin die Pädagoginnen und Pädagogen entscheiden. Auch bei Rückmeldungen und Bewertungen bleibt die pädagogische Letztentscheidung bei der Lehrperson. Damit reagiert das Ministerium auf eine zentrale Herausforderung: KI kann Texte, Bilder oder Lösungswege erzeugen, ihre Ergebnisse sind aber nicht automatisch richtig, vollständig oder für eine bestimmte Lernaufgabe geeignet.
Servicestelle und geprüfte Anwendungen ab 2027 geplant
Mehrere Unterstützungsangebote sind für 2027 angekündigt. Im ersten Quartal soll eine virtuelle KI-Sandbox pilotiert werden. In dieser geschützten Umgebung sollen Schulen unterschiedliche Sprachmodelle testen und vergleichen können. Ab dem Sommersemester 2027 ist beim OeAD eine KI-Servicestelle für pädagogische, organisatorische und rechtliche Fragen vorgesehen.
Ebenfalls ab dem Sommersemester 2027 sollen qualitätsgesicherte KI-Anwendungen in einer Pilotphase über den Marktplatz Lernapps bereitgestellt werden. Pädagogische Hochschulen sollen den Kompetenzaufbau der Lehrkräfte durch Fort- und Weiterbildungen unterstützen.
Eine Steuerungsgruppe im Bildungsministerium soll die Umsetzung koordinieren. Zusätzlich ist ein Beirat mit Vertreterinnen und Vertretern aus Schulpraxis, Wissenschaft, Elternschaft und Wirtschaft geplant. Der Orientierungsrahmen soll nach Angaben des Ministeriums anhand von Rückmeldungen aus den Schulen weiterentwickelt werden.
Kritik an fehlenden Zeitplänen und überprüfbaren Zielen
Die Wirtschaftskammer Österreich begrüßte die grundsätzliche Richtung, verlangte jedoch eine deutlich konkretere Umsetzung. Aus ihrer Sicht fehlen nachvollziehbare Finanzierungsangaben, umfassende Zeitpläne und überprüfbare Ziele. Die Stellungnahme ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Wirtschaftskammer die Interessen österreichischer Unternehmen vertritt und auf Kompetenzen für den Arbeitsmarkt fokussiert.
Die WKÖ fordert konkrete Lern- und Kompetenzziele sowie Formen des Leistungsnachweises, die sowohl eigenständige Fähigkeiten als auch einen kompetenten KI-Einsatz sichtbar machen. Berufsschulen sowie berufsbildende mittlere und höhere Schulen müssten stärker berücksichtigt werden. Für Lehrpersonen und Schulleitungen brauche es zudem praxisnahe Fortbildungen, zeitliche Ressourcen und klare rechtliche Orientierung.
Auch aus der Politik kamen unterschiedliche Forderungen. SPÖ-Bildungssprecher Heinrich Himmer sprach sich für verbindlichere Regeln aus. FPÖ-Bildungssprecher Hermann Brückl kritisierte, dass allgemeine Leitlinien noch nicht erklärten, wie Grundkompetenzen im Schulalltag wirksam gestärkt werden sollen. Er forderte mehr konkrete Orientierung und ausreichend Zeit für Lehrkräfte, setzte zugleich aber einen stärkeren Schwerpunkt auf Lesen, Schreiben und Rechnen.
Entscheidend wird die Ausstattung der Schulen
Für den Schulalltag ist nicht nur entscheidend, welche Anwendungen freigegeben werden. Ebenso wichtig ist, ob Lehrkräfte ausreichend Zeit für Fortbildung und Unterrichtsvorbereitung erhalten und ob Schulen bei rechtlichen, organisatorischen und pädagogischen Fragen rasch Unterstützung bekommen. Auch einheitliche Qualitätsstandards sind relevant, damit der Zugang zu geeigneten Werkzeugen nicht allein von der Initiative einzelner Standorte abhängt.
Der Orientierungsrahmen beantwortet damit vor allem die Grundsatzfrage, welche Rolle KI in der Schule spielen soll: Sie ist ein Lerngegenstand und ein mögliches Hilfsmittel, aber kein Ersatz für Grundkompetenzen, pädagogische Entscheidungen oder eigenständige Leistungen. Ob daraus österreichweit verlässliche Praxis wird, hängt nun von den angekündigten Pilotprojekten und den noch ausstehenden Vorgaben zu Finanzierung, Zuständigkeiten, Fortbildung und messbaren Lernzielen ab.
