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Energie

CO₂-Speicherung in Österreich: Gesetzesentwurf soll Verbot beenden

Hallo-Zeitung.at Redaktion
aktualisiert: 24. September 2026 17:37
CO₂-Speicherung in Österreich Gesetzesentwurf soll Verbot beenden
CO₂-Speicherung in Österreich Gesetzesentwurf soll Verbot beenden

Mithilfe von KI erstellt

CCS soll vor allem bei schwer vermeidbaren Industrieemissionen eingesetzt werden. Der Entwurf begrenzt die jährliche Speichermenge vorerst auf fünf Prozent der in Österreich ausgestoßenen Emissionen.

Die Bundesregierung hat am 22. September 2026 den Entwurf für ein neues Kohlenstoffspeicherungsgesetz sowie Änderungen am Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz in Begutachtung geschickt. Damit soll die geologische Speicherung von Kohlendioxid in Österreich grundsätzlich ermöglicht werden. Betroffen sind vor allem energieintensive Branchen wie die Zement-, Kalk- und Stahlindustrie. Für mögliche Standortregionen sind insbesondere Sicherheitsauflagen, Genehmigungsverfahren, langfristige Verantwortung und die Finanzierung der Infrastruktur relevant.

Das geltende CO₂-Speicherverbot ist dadurch noch nicht aufgehoben. Am 24. September 2026 befand sich lediglich ein Ministerialentwurf im Begutachtungsverfahren. Danach sind das parlamentarische Verfahren und ein endgültiger Gesetzesbeschluss erforderlich. Auch ein beschlossenes Gesetz würde Unternehmen nicht automatisch zur Einlagerung berechtigen: Für die Erkundung und den Betrieb konkreter Speicher wären jeweils eigene Prüfungen und Genehmigungen notwendig.

Fünf-Prozent-Grenze im Ministerialentwurf

Der Entwurf sieht eine Obergrenze für die Speicherung vor. Demnach soll die jährlich speicherbare CO₂-Menge höchstens fünf Prozent der jährlich in Österreich ausgestoßenen Emissionen entsprechen. Die Regelung ist Teil des Ministerialentwurfs und kann sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

Die Industriellenvereinigung begrüßt die geplante Öffnung grundsätzlich, kritisiert jedoch die Begrenzung der möglichen Speichermengen. Aus Sicht der Interessenvertretung benötigen insbesondere Branchen mit schwer vermeidbaren Prozessemissionen diese zusätzliche Möglichkeit, um Klimaziele und industrielle Produktion zu verbinden.

Der im Entwurf genannte Gesetzeszweck ist ein Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels und zur angestrebten Klimaneutralität Österreichs bis 2040. Die Regierung stellt die Technologie dabei ausdrücklich als Ergänzung zur Emissionsvermeidung dar, nicht als Ersatz für den Ausbau erneuerbarer Energie oder direkte Emissionsreduktionen.

Wie Abscheidung, Transport und Speicherung funktionieren

Bei der als CCS bezeichneten Technologie wird Kohlendioxid an einer Industrieanlage abgeschieden, anschließend über Leitungen oder andere Transportwege weiterbefördert und in geeignete tiefe geologische Formationen eingebracht. Dort soll es dauerhaft von der Atmosphäre ferngehalten werden. Davon zu unterscheiden ist CCU: Dabei wird abgeschiedenes Kohlendioxid nicht dauerhaft gespeichert, sondern als Rohstoff weiterverwendet.

Der Gesetzesentwurf regelt sowohl die Suche nach möglichen Lagerstätten als auch deren späteren Betrieb. Vorgesehen sind getrennte Genehmigungen für Exploration und Speicherung. Bevor ein Speicher bewilligt werden könnte, wäre zunächst eine befristete Erlaubnis zur Untersuchung einer geologischen Formation erforderlich.

Weitere Bestimmungen betreffen die laufende Überwachung, Maßnahmen bei möglichen Leckagen, die Schließung eines Speichers, die Nachsorge, finanzielle Sicherheiten und eine spätere Übertragung der Verantwortung. Als zuständige Behörde ist die für das Bergwesen verantwortliche Bundesministerin beziehungsweise der verantwortliche Bundesminister vorgesehen. Der Entwurf soll außerdem bisher nicht vollständig umgesetzte Teile der EU-Richtlinie über die geologische Speicherung von Kohlendioxid in österreichisches Recht übertragen.

CCS für schwer vermeidbare Prozessemissionen

Die Bundesregierung nennt vor allem Emissionen, die technisch nur schwer oder nicht vollständig vermieden werden können. Bei der Herstellung von Zement oder Kalk entsteht Kohlendioxid beispielsweise nicht nur durch den Energieeinsatz, sondern auch durch chemische Reaktionen im Produktionsprozess. Diese sogenannten Prozessemissionen bleiben teilweise auch dann bestehen, wenn für die Produktion erneuerbare Energie eingesetzt wird.

Diese Ausrichtung entspricht der österreichischen Carbon-Management-Strategie aus dem Jahr 2024. Sie ordnet Emissionsvermeidung und direkte Emissionsreduktion grundsätzlich vor der Abscheidung, Nutzung oder Speicherung ein. CCS und CCU sollen demnach gezielt in schwer dekarbonisierbaren Industrieprozessen eingesetzt werden. Langfristig wird auch die Abscheidung biogener Emissionen als Möglichkeit für sogenannte negative Emissionen angeführt.

Hoher Energiebedarf und Milliardeninvestitionen

Eine Untersuchung des Umweltbundesamts für den Zeitraum 2030 bis 2040 verdeutlicht den möglichen finanziellen und energetischen Aufwand. Analysiert wurden 19 Anlagen aus schwer dekarbonisierbaren Branchen sowie zwölf Anlagen mit biogenen CO₂-Emissionen.

Für die Abscheidung von rund neun Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr wären demnach etwa 1.600 Megawatt zusätzliche Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Wärme und Elektrizität erforderlich. Die untersuchten Investitionen in CCS-Anlagen wurden mit rund 10,7 Milliarden Euro beziffert. Ein modelliertes österreichisches CO₂-Transportnetz könnte bis 2040 etwa 1.000 Kilometer umfassen und weitere rund vier Milliarden Euro kosten.

Unter den untersuchten Bedingungen wären die betrachteten Anlagen laut Umweltbundesamt derzeit nicht ohne öffentliche Förderung wirtschaftlich zu betreiben. Ohne Förderung müsste der CO₂-Preis dem Modell zufolge von rund 80 Euro auf 200 bis 280 Euro je Tonne steigen, um die CCS-Kosten vollständig abzudecken. Dabei handelt es sich um Modellrechnungen und nicht um bereits beschlossene Investitionen, Förderungen oder Energieprojekte.

Damit bleibt die Finanzierung ein zentraler politischer Streitpunkt. Zu klären ist, welchen Anteil Unternehmen tragen, ob der Staat Transportinfrastruktur oder Abscheideanlagen unterstützt und wie verhindert werden kann, dass öffentliche Mittel wirtschaftlich vermeidbare Emissionen absichern.

Umweltorganisationen warnen vor Risiken und Folgekosten

Greenpeace Österreich lehnt die Aufhebung des Verbots ab. Die Umweltorganisation fordert, öffentliche Mittel stattdessen in erneuerbare Energien, Gebäudesanierung und Kreislaufwirtschaft zu investieren. Sie verweist auf den zusätzlichen Energiebedarf, hohe Infrastrukturkosten, begrenzte heimische Speicherressourcen und mögliche langfristige Belastungen bei einem Austritt von Kohlendioxid.

Auch der WWF warnt vor hohen Kosten, Haftungsrisiken und der Gefahr, dass CCS fossile Geschäftsmodelle verlängern könnte. Die Einwände richten sich damit nicht nur gegen mögliche Umweltrisiken im Untergrund, sondern auch gegen die klimapolitische Prioritätensetzung.

Zu den offenen Fragen gehören die geologische Eignung möglicher Lagerstätten, die dauerhafte Überwachung und die Verantwortung nach der Schließung. Der Ministerialentwurf sieht dafür Regeln, Nachsorgepflichten und finanzielle Sicherheiten vor. Wie diese Vorgaben im Detail ausgestaltet werden und unter welchen Voraussetzungen Verantwortung später übertragen werden kann, ist für die langfristige Haftung entscheidend.

Konkrete Speicherstandorte stehen nicht fest

Mit dem Gesetzesentwurf wird keine bestimmte Region als Speicherstandort festgelegt. Erst geologische Untersuchungen könnten zeigen, welche Formationen grundsätzlich geeignet wären. Selbst ein positives Explorationsergebnis würde noch keine Betriebsgenehmigung bedeuten.

Vor einem konkreten Projekt wären unter anderem Umweltverträglichkeit, Überwachung, Notfallmaßnahmen, finanzielle Vorsorge und die Zuständigkeit für mögliche Schäden zu klären. Zusätzlich wäre eine Transportinfrastruktur zwischen Industrieanlagen und heimischen Speichern oder möglichen Exportwegen notwendig.

Ob, wo und in welchem Umfang CO₂ tatsächlich im österreichischen Untergrund gespeichert werden darf, entscheidet sich daher nicht mit der Begutachtung allein. Maßgeblich sind zunächst der endgültige Gesetzestext und danach die Genehmigungsverfahren für einzelne Projekte.

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