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Politik

Mehr als 16.000 unterstützen Petition für Staatsbürgerschaft ab Geburt

Hallo-Zeitung.at Redaktion
aktualisiert: 26. Oktober 2026 19:23
Mehr als 16.000 unterstützen Petition für Staatsbürgerschaft ab Geburt
Mehr als 16.000 unterstützen Petition für Staatsbürgerschaft ab Geburt

Veröffentlicht von: Hallo-Redaktion (geprüft und freigegeben)

Dieser Beitrag wurde mithilfe künstlicher Intelligenz vorbereitet und geschrieben. Die Hallo-Zeitung-Redaktion hat den Text und die verwendeten Quellen vor der Veröffentlichung auf Fakten, Logik und Qualität geprüft.

Die Initiative „Ein Pass, der passt“ fordert ein bedingtes Geburtsprinzip für Kinder langjährig rechtmäßig in Österreich lebender Eltern. Eine Regierungsvorlage liegt nicht vor.

Eine neue Petition für eine bedingte österreichische Staatsbürgerschaft ab Geburt hat wenige Tage nach ihrem Start mehr als 16.000 Unterstützende erreicht. Die Initiative „Ein Pass, der passt“ verlangt, dass in Österreich geborene Kinder die Staatsbürgerschaft erhalten, wenn ihre Eltern bereits seit mehreren Jahren rechtmäßig im Land leben. Der Vorstoß betrifft eine Grundsatzfrage des österreichischen Staatsbürgerschaftsrechts und hat erste Reaktionen aus den Regierungsparteien ausgelöst. Er ist allerdings weder ein Gesetzesentwurf noch ein beschlossenes Vorhaben der Bundesregierung.

Die Kampagne wurde am 20. Oktober 2026 in Wien vorgestellt. Zu ihren Trägern zählen der Politikwissenschaftler und Migrationsforscher Rainer Bauböck, der Demokratieforscher Gerd Valchars und die Regisseurin Olga Kosanović. Bis 24. Oktober wurden mehr als 16.400 Unterstützende gemeldet. Die Zahl dokumentiert eine rasch gewachsene zivilgesellschaftliche Unterstützung, entfaltet für sich genommen aber keine rechtlich verbindliche Wirkung.

Was die Initiative konkret fordert

Im Mittelpunkt steht kein uneingeschränktes Geburtslandprinzip, bei dem jedes in Österreich geborene Kind allein aufgrund des Geburtsortes automatisch die Staatsbürgerschaft erhält. Gefordert wird vielmehr ein an Bedingungen geknüpfter Erwerb bei der Geburt. Voraussetzung soll sein, dass die Eltern bereits mehrere Jahre legal in Österreich leben.

Die Initiatoren argumentieren, dass Kinder, die voraussichtlich in Österreich aufwachsen, von Beginn an rechtlich zur Gesellschaft gehören sollten. Damit verbinden sie Fragen der Integration, der demokratischen Beteiligung und der Gleichstellung von Kindern, deren Lebensmittelpunkt in Österreich liegt.

Für eine mögliche gesetzliche Umsetzung wären jedoch zentrale Einzelheiten festzulegen. Dazu gehören etwa die notwendige Aufenthaltsdauer der Eltern, die anerkannten Aufenthaltstitel und die Frage, ob weitere Voraussetzungen gelten sollen. Die Petition formuliert eine politische Forderung; einen ausformulierten Gesetzesentwurf mit allen rechtlichen Folgen ersetzt sie nicht.

Österreich setzt bisher auf das Abstammungsprinzip

Das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht ist grundsätzlich vom Abstammungsprinzip geprägt. Ob ein Kind österreichischer Staatsbürger oder österreichische Staatsbürgerin wird, hängt daher nicht allein davon ab, ob es in Österreich geboren wurde. Entscheidend ist im Regelfall, ob zumindest ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die maßgeblichen Bestimmungen finden sich in den Paragrafen 7 und 7a des Staatsbürgerschaftsgesetzes.

Eine Geburt in Wien, Graz, Linz oder einem anderen österreichischen Ort führt somit derzeit nicht automatisch zu einem österreichischen Pass. Eine Einführung des von der Initiative verlangten Modells würde eine Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes und damit einen Beschluss auf parlamentarischer Ebene erfordern.

Knapp ein Viertel der 2025 Geborenen hatte keine österreichische Staatsbürgerschaft

Die Größenordnung der Debatte lässt sich anhand der Geburtenstatistik einordnen. Nach Angaben von Statistik Austria wurden 2025 in Österreich 76.067 Kinder lebend geboren. Davon hatten 57.308 die österreichische und 18.759 eine nichtösterreichische Staatsangehörigkeit. Das entspricht rund 24,7 Prozent aller Lebendgeborenen beziehungsweise rechnerisch etwa 51 Kindern pro Tag.

Diese Zahlen zeigen jedoch nicht, wie viele Kinder nach dem vorgeschlagenen Modell tatsächlich anspruchsberechtigt wären. Die Statistik enthält keine Aussage darüber, wie lange die jeweiligen Eltern bereits rechtmäßig in Österreich lebten oder welche konkreten Bedingungen sie erfüllt hätten. Die 18.759 Kinder dürfen daher nicht mit der möglichen Zahl künftiger Einbürgerungen gleichgesetzt werden.

Regierungsparteien setzen unterschiedliche Schwerpunkte

Aus den drei Regierungsparteien kam bislang keine gemeinsame Unterstützung für das verlangte Geburtsprinzip. ÖVP-Generalsekretär Markus Gstöttner sprach sich gegen einen Automatismus aufgrund des Geburtsortes aus. Aus dem Umfeld der SPÖ-Bundesgeschäftsführung wurde darauf verwiesen, dass der Koalitionspakt keine Abkehr vom Abstammungsprinzip vorsieht.

NEOS-Justizsprecherin Sophie Wotschke bestätigte Gespräche mit dem Innenministerium über das Staatsbürgerschaftsrecht. Dabei stellte sie allerdings den Abbau bürokratischer Hürden und niedrigere Einkommensanforderungen in den Vordergrund. Eine Einigung der Koalition auf die Forderung der Petition lässt sich daraus nicht ableiten.

Das Regierungsprogramm 2025 bis 2029 kündigt zwar Änderungen im Staatsbürgerschaftsrecht an, verfolgt aber eine andere Stoßrichtung. Genannt werden strengere Anforderungen bei Deutschkenntnissen und Integration sowie eine Entbürokratisierung der Verfahren. Zugleich hält das Programm daran fest, dass die Staatsbürgerschaft am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses stehen soll. Ein automatischer oder bedingter Erwerb allein aufgrund der Geburt in Österreich ist darin nicht vorgesehen.

Debatte reicht über den Reisepass hinaus

Die Staatsbürgerschaft bestimmt nicht nur, welchen Pass eine Person besitzt. Mit ihr sind politische Rechte verbunden, insbesondere die Teilnahme an Nationalratswahlen. Deshalb berührt die Forderung auch die Frage, wie Menschen, die dauerhaft in Österreich leben, demokratisch eingebunden werden.

Weitere rechtliche Folgen müssten bei einer Reform gesondert geregelt und geprüft werden. Dazu zählen mögliche Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus der Eltern ebenso wie das Verhältnis zu den Staatsangehörigkeitsregeln anderer Staaten. Aus der Staatsbürgerschaft eines Kindes kann ohne konkrete gesetzliche Grundlage nicht pauschal auf ein dauerhaftes Bleiberecht für dessen Eltern geschlossen werden.

Der rasche Anstieg der Unterstützung erhöht den politischen Druck, die Regeln für hier geborene Kinder zu diskutieren. Ob daraus ein parlamentarischer Antrag oder ein Gesetzesprojekt entsteht, bleibt offen. Vorerst stehen sich eine zivilgesellschaftliche Forderung nach früher rechtlicher Zugehörigkeit und die im Regierungsprogramm festgehaltene Vorstellung gegenüber, wonach die Staatsbürgerschaft den Abschluss eines Integrationsprozesses bilden soll.

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