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Nationalrat ermöglicht Ermittlungen gegen Kocevar – Immunität Kickls bleibt gewahrt

Hallo-Zeitung.at Redaktion
aktualisiert: 8. November 2026 16:29
Nationalrat ermöglicht Ermittlungen gegen Kocevar – Immunität Kickls bleibt gewahrt

16Veröffentlicht von: Hallo-Redaktion (geprüft und freigegeben)

Dieser Beitrag wurde mithilfe künstlicher Intelligenz vorbereitet und geschrieben. Die Hallo-Zeitung-Redaktion hat den Text und die verwendeten Quellen vor der Veröffentlichung auf Fakten, Logik und Qualität geprüft.

Bei drei Abgeordneten entschied das Parlament unterschiedlich: Ausschlaggebend war der festgestellte Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit, nicht eine Bewertung der Vorwürfe.

Der Nationalrat hat am 15. Oktober 2026 den Weg für behördliche Ermittlungen gegen den SPÖ-Abgeordneten und Ebreichsdorfer Bürgermeister Wolfgang Kocevar freigemacht. Im Zusammenhang mit einer Grundstücksumwidmung prüft die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, kurz WKStA, unter anderem den Verdacht der Vorteilsannahme. Anders entschied das Parlament bei FPÖ-Chef Herbert Kickl und dem FPÖ-Abgeordneten Sebastian Schwaighofer: In beiden Fällen wurde einer behördlichen Verfolgung nicht zugestimmt.

Die unterschiedlichen Beschlüsse sind vor allem wegen ihrer rechtlichen Bedeutung relevant. Der Nationalrat beurteilte dabei nicht, ob die jeweiligen Vorwürfe zutreffen. Entscheidend war vielmehr, ob die untersuchten Handlungen mit der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zusammenhängen. Für alle drei Mandatare gilt die Unschuldsvermutung.

Ermittlungen zu Umwidmung in Ebreichsdorf möglich

Bei Wolfgang Kocevar stellte der Nationalrat keinen Zusammenhang zwischen der untersuchten Handlung und seiner Tätigkeit als Abgeordneter fest. Damit kann die WKStA der Verdachtslage im konkreten Verfahren weiter nachgehen.

Gegenstand ist eine Grundstücksumwidmung in Ebreichsdorf im Bezirk Baden in Niederösterreich. Im Raum stehen unter anderem die Finanzierung eines Stadtballs und die Schenkung eines Grundstücksteils. Geprüft wird, ob die Gemeinde dadurch im Zusammenhang mit der Umwidmung einen unzulässigen Vorteil erhalten haben könnte.

Das zugrunde liegende Verfahren betrifft mehrere Personen und verschiedene Verdachtslagen. Für Kocevar steht insbesondere der Verdacht der Vorteilsannahme im Zusammenhang mit der Umwidmungsangelegenheit im Mittelpunkt. Ob sich dieser Verdacht erhärtet, müssen die weiteren Ermittlungen zeigen. Der SPÖ-Abgeordnete weist die Vorwürfe zurück und hatte sich selbst dafür ausgesprochen, die behördliche Verfolgung zu ermöglichen.

Keine Zustimmung zu Ermittlungen gegen Kickl

Im Fall von Herbert Kickl stellte der Nationalrat einstimmig einen Zusammenhang mit dessen politischer Tätigkeit fest. Damit blieb die parlamentarische Immunität des FPÖ-Bundesparteiobmanns im konkreten Fall wirksam; dem Ersuchen um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung wurde nicht entsprochen.

Die Staatsanwaltschaft Wien wollte wegen des Verdachts der Verhetzung ermitteln. Anlass war eine Anzeige nach einer Rede Kickls am 1. Mai 2026 am Linzer Urfahranermarkt. Dabei ging es um Äußerungen über die queere Community. Der Nationalrat bewertete mit seinem Beschluss nicht die strafrechtliche Stichhaltigkeit des Verdachts, sondern ausschließlich den politischen Zusammenhang der Äußerungen.

Die Entscheidung bedeutet daher weder einen Freispruch noch eine inhaltliche Bestätigung der Aussagen. Sie verhindert jedoch, dass die Strafverfolgungsbehörde im beantragten Umfang gegen Kickl vorgeht, solange die parlamentarische Immunität in diesem Fall greift.

Mehrheit schützt auch Schwaighofer vor Verfolgung

Auch beim FPÖ-Abgeordneten Sebastian Schwaighofer sah die Mehrheit des Nationalrats einen Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit und verweigerte die Zustimmung zur behördlichen Verfolgung. Die Grünen stimmten gegen diese Feststellung.

Der Vorwurf gegen Schwaighofer betrifft rassistische Kommentare auf seiner Facebook-Seite. Ihm wird vorgeworfen, diese trotz eines Hinweises bewusst nicht entfernt zu haben. Auch hier traf das Parlament keine Entscheidung darüber, ob ein strafbares Verhalten vorlag, sondern über die Reichweite der Abgeordnetenimmunität.

Immunität schützt das Mandat, nicht vor jeder Ermittlung

Die sogenannte Auslieferung eines Nationalratsabgeordneten ist keine vollständige oder dauerhafte Aufhebung der Immunität. Das Parlament entscheidet bei einem konkreten Ersuchen, ob eine behördlich untersuchte Handlung in Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit steht.

Wird ein solcher Zusammenhang verneint, kann das Strafverfahren ohne parlamentarische Blockade weitergeführt werden. Wird er bejaht und die Zustimmung verweigert, ist die behördliche Verfolgung im betreffenden Fall eingeschränkt. Dieses Instrument soll gewährleisten, dass Abgeordnete nicht durch Strafverfahren wegen ihrer politischen Arbeit an der Ausübung ihres Mandats gehindert werden.

Die Beschlüsse zu Kocevar, Kickl und Schwaighofer zeigen damit keine unterschiedliche Einschätzung der Schwere oder Glaubwürdigkeit der Vorwürfe. Sie beruhen auf der jeweils gesonderten Frage, ob das behauptete Verhalten der parlamentarisch-politischen Tätigkeit zuzurechnen ist. Praktisch kann das Verfahren gegen Kocevar fortgesetzt werden, während die Ermittlungsersuchen gegen Kickl und Schwaighofer an den Entscheidungen des Nationalrats scheitern.

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