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Der Verein führt die geplante Schließung auf Kürzungen im Justizbudget zurück. 2025 nutzten 326 Haftentlassene das Angebot, acht Beschäftigte sind betroffen.
Der Bewährungshilfeverein NEUSTART hat am 15. Oktober 2026 angekündigt, sein Arbeitstraining für Haftentlassene in Wien und Linz ab 2027 einzustellen. Als Grund nennt die Organisation die niedrigeren Ansätze im Justizbudget für 2027 und 2028. Nach Angaben des Vereins wurden 2025 insgesamt 326 Klientinnen und Klienten in den beiden Werkstätten betreut und beschäftigt. Von der geplanten Schließung sind auch acht hauptberuflich Beschäftigte betroffen. Offen ist, ob eine andere Finanzierung das Ende des Angebots noch verhindern kann.
NEUSTART beziffert Finanzierungslücke mit acht Millionen Euro
Nach Berechnungen von NEUSTART fehlen dem Verein für die Jahre 2027 und 2028 insgesamt acht Millionen Euro. Bereits in einer Stellungnahme zu den Bundesfinanzgesetzen vom Juni 2026 hatte die Organisation vor Einschränkungen bei ihren Leistungen gewarnt.
Die Budgetvorlagen sehen für die Bewährungshilfe 48,803 Millionen Euro im Jahr 2027 und 48,691 Millionen Euro im Jahr 2028 vor. Im Bundesfinanzgesetz 2026 waren 51,6 Millionen Euro veranschlagt. Verglichen mit diesem Ansatz sinkt die Finanzierung nominell um rund 5,4 Prozent im Jahr 2027 und um rund 5,6 Prozent im Jahr 2028. Werden beide Jahre jeweils mit dem Wert für 2026 verglichen, ergibt sich eine nominelle Differenz von insgesamt rund 5,7 Millionen Euro.
Die von NEUSTART genannte Finanzierungslücke von acht Millionen Euro liegt darüber, weil der Verein zusätzlich erwartete Kosten- und Indexsteigerungen berücksichtigt. Auf dieser Grundlage spricht die unmittelbar betroffene Organisation von einer realen Kürzung um rund acht Prozent.
NEUSTART-Geschäftsführer Alfred Kohlberger warnte, ohne eine zumindest teilweise Rücknahme der Kürzungen seien weitere Auswirkungen auf Umfang und Qualität der sozialarbeiterischen Leistungen zu erwarten. Ob und in welchem Ausmaß es neben dem Arbeitstraining zu weiteren Einschränkungen kommen wird, ist noch nicht geklärt.
Unterschiedliche Einschätzungen zur Verwendung der Rücklagen
Justizministerin Anna Sporrer erklärte am 15. Oktober 2026, sie sei von der Ankündigung „etwas überrascht“. Nach ihrer Darstellung war mit NEUSTART vereinbart worden, 2027 im operativen Bereich zunächst nicht zu sparen. Das bisherige Leistungsangebot sollte demnach vorerst mithilfe von Vereinsrücklagen fortgeführt werden.
NEUSTART widerspricht der Einschätzung, dass sämtliche operativen Leistungen dadurch im Jahr 2027 vollständig erhalten werden könnten. Der Verein rechnet bereits für dieses Jahr mit Einschränkungen. Damit stehen einander unterschiedliche Bewertungen gegenüber: Die Ministerin verweist auf eine Überbrückung durch Rücklagen, während NEUSTART deren Reichweite für unzureichend hält.
Der Verein bezeichnet die geplante Schließung der Werkstätten in Wien und Linz als ersatzlos. Eine Ersatzmaßnahme nannte NEUSTART bei der Ankündigung nicht. Ob das Justizministerium und der Verein vor 2027 noch eine andere Finanzierungslösung erreichen, bleibt offen.
Arbeitstraining ist Teil der Haftentlassenenhilfe
NEUSTART erbringt im Auftrag des Justizministeriums Leistungen der Bewährungs- und Haftentlassenenhilfe auf Grundlage des Bewährungshilfegesetzes. Nach der Zielsetzung des Vereins soll das Arbeitstraining Haftentlassenen einen strukturierten Übergang in den Alltag und eine schrittweise Annäherung an reguläre Beschäftigung ermöglichen. Das Angebot ist damit Teil der Unterstützung bei der sozialen Stabilisierung nach einer Haft.
Der Rechnungshof untersuchte in einem im März 2024 veröffentlichten Bericht die Resozialisierungsmaßnahmen der Justiz sowie die Zusammenarbeit mit NEUSTART. Er bewertete den Umgang des Vereins mit öffentlichen Mitteln als sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig. Sozialtrainings bezeichnete der Rechnungshof allgemein als zweckmäßig, weil sie eine wichtige Erprobung für das Leben nach der Haft ermöglichen.
Diese Bewertung bezog sich allerdings nicht ausdrücklich auf die nun von der Schließung betroffenen Werkstätten in Wien und Linz. Daraus lässt sich daher keine konkrete Prognose ableiten, wie sich ihr Ende auf Rückfälle, Beschäftigungschancen oder einzelne Haftentlassene auswirken würde.
Betreuungszahlen stiegen seit 2019
Die Ankündigung fällt in eine Phase höherer Betreuungszahlen. In seiner Stellungnahme vom Juni 2026 gab NEUSTART an, rund 12.600 Personen zu betreuen. Für 2019 nannte der Verein etwa 10.700 betreute Personen. Das entspricht einem Anstieg um rund 1.900 Fälle beziehungsweise knapp 18 Prozent, wobei die Zahlen von der Organisation selbst stammen.
Ein weiterer Streitpunkt ist der Betreuungsschlüssel. Nach § 17 Abs. 3 des Bewährungshilfegesetzes ist für durchschnittlich 35 betreute Personen ein Vollzeitäquivalent in der Sozialarbeit vorgesehen. Im August 2026 lag der durchschnittliche Stand laut NEUSTART bereits bei rund 40 Klientinnen und Klienten je Betreuungskraft.
In seiner Stellungnahme zu den Bundesfinanzgesetzen errechnete der Verein, dass die gesetzliche Richtgröße bei der geplanten Finanzierung künftig um mehr als 30 Prozent überschritten werden könnte. Dabei handelt es sich um eine Prognose von NEUSTART und nicht um eine bereits eingetretene Entwicklung.
Auswirkungen außerhalb von Wien und Linz sind offen
Unmittelbar betrifft die angekündigte Schließung die Standorte Wien und Linz und damit Haftentlassene in Wien und Oberösterreich. Wie stark andere Bundesländer von den niedrigeren Budgetansätzen betroffen sein könnten, war Mitte Oktober 2026 nicht beziffert.
Für Salzburg waren zu diesem Zeitpunkt auch die konkreten personellen Folgen unklar. Dort sollen zunächst ebenfalls Rücklagen eingesetzt werden. Die regionale Leitung von NEUSTART schloss spätere Auswirkungen auf Beschäftigte jedoch nicht aus.
Gesichert ist, dass 2025 nach Vereinsangaben 326 Menschen das Arbeitstraining in Wien und Linz nutzten und acht hauptberuflich Beschäftigte von der angekündigten Schließung betroffen sind. Daraus folgt nicht automatisch, dass acht Stellen wegfallen. Entscheidend für das Angebot ab 2027 ist, ob Rücklagen, zusätzliche öffentliche Mittel oder Umschichtungen im Justizbudget die Finanzierung noch sichern können.

