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Gesundheit

ÖGK-Arbeitgeberseite schlägt Ende der Wahlarztkostenerstattung vor

Hallo-Zeitung.at Redaktion
aktualisiert: 8. November 2026 16:36

Veröffentlicht von: Hallo-Redaktion (geprüft und freigegeben)

Dieser Beitrag wurde mithilfe künstlicher Intelligenz vorbereitet und geschrieben. Die Hallo-Zeitung-Redaktion hat den Text und die verwendeten Quellen vor der Veröffentlichung auf Fakten, Logik und Qualität geprüft.

Ein internes Reformpapier enthält auch gestaffelte Kostenbeteiligungen bei Arztbesuchen. Beschlossen ist nichts – Gesundheitsministerin und Arbeitnehmervertretung lehnen zusätzliche finanzielle Hürden ab.

Die Arbeitgeberseite in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) hat weitreichende Änderungen bei der Finanzierung medizinischer Leistungen zur Diskussion gestellt. Vorgeschlagen werden unter anderem die Abschaffung der Kostenerstattung für Wahlarztbesuche und gestaffelte Kostenbeteiligungen bei Arztbesuchen. Die Überlegungen wurden am 1. Oktober 2026 öffentlich bekannt. Für Versicherte ändert sich vorerst nichts: Es handelt sich um Vorschläge einer Fraktion innerhalb der ÖGK, nicht um beschlossene Maßnahmen.

ÖGK-Obmann und Dienstgebervertreter Peter McDonald bestätigte die Inhalte des Papiers. Er stellte sie als Diskussionsgrundlage dar, die mit den Sozialpartnern besprochen und anschließend in die politische Debatte eingebracht werden solle. Gesundheitsministerin Korinna Schumann sowie die Arbeitnehmerseite der ÖGK sprachen sich gegen neue finanzielle Hürden beim Zugang zur medizinischen Versorgung aus.

Welche Änderungen vorgeschlagen werden

Die Überlegungen stammen aus einer Strategieklausur der ÖGK-Dienstgeberfraktion vom 16. September 2026. Das Papier umfasst mehrere mögliche Eingriffe in Leistungen und Finanzierung des Gesundheitssystems.

  • Wahlarztkostenerstattung: Die bisher mögliche Rückerstattung eines Teils der privat bezahlten Honorare soll nach dem Vorschlag entfallen.
  • Kostenbeteiligung bei Arztbesuchen: Für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen werden gestaffelte finanzielle Beiträge zur Diskussion gestellt. Wie hoch diese wären, nach welchen Kriterien sie berechnet würden und welche Ausnahmen gelten könnten, ist nicht festgelegt.
  • Gesundheitsausgabenobergrenze: Das Papier nennt die Prüfung einer einkommensabhängigen Obergrenze für Gesundheitsausgaben. Die konkrete Ausgestaltung bleibt offen.
  • Abgaben bei freiwilliger Teilzeit: Unter der Bezeichnung „Fairness-Beitrag“ wird geprüft, ob freiwillig Teilzeitbeschäftigte proportional höhere Abgaben leisten sollen.

Gerade bei den Kostenbeteiligungen fehlen damit entscheidende Angaben. Ohne genaue Modelle lässt sich weder die finanzielle Belastung einzelner Versicherter noch eine mögliche Entlastung des ÖGK-Budgets seriös beziffern.

Wahlarztpatienten wären unmittelbar betroffen

Wahlärztinnen und Wahlärzte haben keinen Vertrag mit der Gesundheitskasse. Patientinnen und Patienten bezahlen die Rechnung zunächst selbst und können derzeit eine teilweise Kostenerstattung beantragen. Würde diese Möglichkeit abgeschafft, müssten sie das Honorar vollständig selbst tragen.

Eine solche Änderung könnte nicht nur Menschen betreffen, die sich bewusst für eine private Behandlung entscheiden. Wahlärztliche Angebote werden auch dann genutzt, wenn Versicherte keinen zeitnahen Termin in einer Kassenordination erhalten. Welche Auswirkungen eine Streichung auf Wartezeiten, Kassenordinationen und die Nachfrage nach Privatversicherungen hätte, lässt sich ohne ein ausgearbeitetes Konzept nicht abschließend beurteilen.

Gestaffelte Beiträge bei Arztbesuchen könnten – abhängig von Höhe, Häufigkeit und möglichen Befreiungen – besonders für chronisch kranke Menschen und Personen mit regelmäßigem Behandlungsbedarf relevant werden. Ob für diese Gruppen Ausnahmen vorgesehen wären, geht aus den bekannt gewordenen Eckpunkten nicht hervor.

Widerstand in der ÖGK-Selbstverwaltung

Die ÖGK wird im Rahmen der Selbstverwaltung von Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite mitgestaltet. Das Reformpapier ist daher keine einheitliche Position der gesamten Gesundheitskasse. Vielmehr zeigt die Debatte einen offenen Konflikt zwischen den beiden Seiten.

ÖGK-Arbeitnehmervertreter Andreas Huss kündigte an, den vorgeschlagenen Leistungskürzungen nicht zuzustimmen. Gemeinsam mit ÖGB-Vertreterin Claudia Neumayer-Stickler wandte er sich gegen Selbstbehalte und zusätzliche Belastungen für kranke Menschen. Beide forderten stattdessen besser verfügbare Kassenleistungen, verständliche Informationen und gut erreichbare Anlaufstellen.

Auch den vorgeschlagenen „Fairness-Beitrag“ für freiwillige Teilzeit kritisierten Huss und Neumayer-Stickler. Sie verwiesen darauf, dass Teilzeitarbeit häufig mit Betreuungs-, Pflege- und anderer Sorgearbeit verbunden sei. Das Papier spricht zwar ausdrücklich von freiwilliger Teilzeit, doch ist bisher nicht geklärt, wie diese in der Praxis von anderen Teilzeitformen abgegrenzt werden könnte.

Gesundheitsministerin gegen zusätzliche Hürden

Gesundheitsministerin Korinna Schumann lehnte neue finanzielle Barrieren beim Zugang zur medizinischen Versorgung ab. Kritik an den Vorschlägen kam außerdem von NEOS, Grünen und FPÖ. Die politischen Reaktionen zeigen, dass für eine Umsetzung derzeit kein breiter Konsens erkennbar ist.

Offen ist zudem, welche Teile die ÖGK selbst beschließen könnte und wo gesetzliche Änderungen oder Genehmigungen durch staatliche Stellen erforderlich wären. Eine parlamentarische Anfrage thematisiert unter anderem mögliche Umsetzungsschritte sowie die Befugnisse der Gesundheitsministerin. Eine politische Debatte ersetzt daher weder einen formellen Beschluss noch eine gesetzliche Grundlage.

Für Versicherte gilt weiterhin die bestehende Regelung

Die Vorschläge der Arbeitgeberseite markieren den Beginn einer Auseinandersetzung über Leistungen, Beiträge und die finanzielle Stabilität der Gesundheitskasse. Sie sind jedoch weder ein Beschluss des ÖGK-Verwaltungsrats noch geltendes Recht. Wahlarztrechnungen können weiterhin nach den bestehenden Regeln zur Kostenerstattung eingereicht werden; eine allgemeine neue Zahlungspflicht für Kassenarztbesuche besteht aufgrund dieses Papiers nicht.

Entscheidend wird sein, ob aus den Überlegungen ein konkretes Modell mit Beträgen, sozialen Ausnahmen und rechtlicher Grundlage entsteht. Erst dann können Folgen für Versicherte und das Gesundheitssystem belastbar bewertet werden. Bis dahin bleibt die Auseinandersetzung eine Reformdebatte innerhalb der Selbstverwaltung und der Politik.

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