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Bildung

AHS-Sonderform für Hochbegabte soll im Herbst 2027 starten

Hallo-Zeitung.at Redaktion
aktualisiert: 8. November 2026 16:26
AHS-Sonderform für Hochbegabte soll im Herbst 2027 starten

Veröffentlicht von: Hallo-Redaktion (geprüft und freigegeben)

Dieser Beitrag wurde mithilfe künstlicher Intelligenz vorbereitet und geschrieben. Die Hallo-Zeitung-Redaktion hat den Text und die verwendeten Quellen vor der Veröffentlichung auf Fakten, Logik und Qualität geprüft.

Ein Ministerialentwurf sieht beschleunigte Unterstufenklassen an bestehenden Gymnasien vor. Bis 2030 sind vier Standorte geplant, das Gesetz ist aber noch nicht beschlossen.

Österreich will die Förderung besonders oder hochbegabter Schülerinnen und Schüler dauerhaft im Regelschulwesen verankern. Eine neue AHS-Sonderform soll nach den Plänen des Bildungsressorts ab dem Schuljahr 2027/28 angeboten werden. Die Jugendlichen würden die vierjährige AHS-Unterstufe in drei Jahren absolvieren und danach mit einem angepassten Angebot bis zur Matura geführt. Betroffen sind Familien in ganz Österreich, wobei zunächst nur wenige Standorte vorgesehen sind.

Die geplante Schulform ist Teil eines Ministerialentwurfs, der am 7. Oktober 2026 zur Begutachtung vorgelegt wurde. Stellungnahmen sind bis 4. November möglich. Das überwiegende Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen ist mit 1. September 2027 vorgesehen. Dabei handelt es sich noch nicht um ein beschlossenes Gesetz: Der Entwurf kann nach der Begutachtung verändert werden und muss das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

Unterstufe soll um ein Jahr verkürzt werden

Kern des Modells ist eine beschleunigte AHS-Unterstufe. Schülerinnen und Schüler mit besonderem Begabungs- und Leistungspotenzial sollen den Unterrichtsstoff der regulär vier Schuljahre umfassenden Unterstufe innerhalb von drei Jahren bewältigen. Anschließend ist ein angepasstes Bildungsangebot in der Oberstufe bis zur Matura vorgesehen.

Die Sonderform soll nicht als eigenständige Schule aufgebaut werden. Geplant sind einzelne Klassen an bereits bestehenden allgemeinbildenden höheren Schulen. Diese Konstruktion soll unter anderem ermöglichen, dass Schülerinnen und Schüler bei Bedarf in eine reguläre Klasse derselben AHS wechseln können. Damit bleibt die neue Schulform organisatorisch mit dem übrigen Schulbetrieb verbunden.

Bis 2030 sind nach den Ausbauplänen insgesamt vier Standorte vorgesehen. An welchen Schulen die Klassen eingerichtet werden, ist damit noch nicht festgelegt. Das Angebot wird daher zumindest in der ersten Phase nicht flächendeckend zur Verfügung stehen. Für interessierte Familien werden der Standort und die konkrete Ausgestaltung der Aufnahme wesentliche praktische Fragen sein.

Schulversuche sollen reguläres Angebot werden

Die Förderung Hochbegabter ist an österreichischen Schulen nicht völlig neu. Entsprechende Ansätze wurden bisher im Rahmen von Schulversuchen erprobt. Mit der Novelle sollen diese Angebote eine dauerhafte gesetzliche Grundlage erhalten und als AHS-Sonderform in das Regelschulwesen übernommen werden.

Zu den bisher eingesetzten Fördermaßnahmen zählen:

  • Akzeleration: Lerninhalte oder Schulstufen werden schneller als im regulären Ablauf absolviert.
  • Enrichment: Der Unterricht wird um vertiefende oder zusätzliche Inhalte erweitert.
  • Spezifische Unterrichtsgestaltung: Aufgaben und Lernformen werden an ein besonders hohes Leistungs- und Begabungspotenzial angepasst.
  • Coaching und Mentoring: Schülerinnen und Schüler erhalten begleitende Unterstützung bei schulischen und persönlichen Herausforderungen.

Der Entwurf beschränkt das Ziel ausdrücklich nicht auf eine möglichst schnelle fachliche Leistung. Genannt werden ebenso die Talententfaltung sowie die intellektuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung. Damit soll berücksichtigt werden, dass ein hohes Begabungspotenzial nicht automatisch bedeutet, dass Jugendliche in jeder schulischen oder sozialen Situation ohne zusätzliche Begleitung zurechtkommen.

Begabungsförderung und Chancengerechtigkeit

Die geplante AHS-Sonderform erweitert die Differenzierung innerhalb des österreichischen Schulsystems. Sie soll Jugendlichen entgegenkommen, die in regulären Klassen fachlich nicht ausreichend gefordert werden. Eine verkürzte Unterstufe kann Lernwege beschleunigen, während zusätzliche Inhalte und Betreuung eine breitere Förderung ermöglichen sollen.

Für die Chancengerechtigkeit wird entscheidend sein, wie der Zugang in der Praxis gestaltet wird. Bei nur vier geplanten Standorten bis 2030 spielen auch Wohnort, Erreichbarkeit und verfügbare Plätze eine Rolle. Der Gesetzesentwurf schafft zunächst den organisatorischen und rechtlichen Rahmen; konkrete Auswirkungen hängen von der späteren Umsetzung an den einzelnen Schulen ab.

Auch die Möglichkeit eines Wechsels in eine reguläre Klasse ist bedeutsam. Sie soll vermeiden, dass eine einmal getroffene Entscheidung für die Sonderform zwingend beibehalten werden muss. Ob das Modell für eine Schülerin oder einen Schüler geeignet ist, lässt sich nicht allein aus hoher fachlicher Leistung ableiten, sondern hängt ebenso von Lernentwicklung und persönlicher Situation ab.

Begutachtung läuft bis Anfang November

Bis zum 4. November 2026 können Institutionen, Verbände und Einzelpersonen Stellungnahmen zum Ministerialentwurf abgeben. Erst danach zeigt sich, ob und in welcher Form die vorgesehenen Regelungen in eine Regierungsvorlage und schließlich in einen Gesetzesbeschluss einfließen.

Für Schulen und Familien besteht daher noch keine unmittelbare Anmeldemöglichkeit. Belastbar ist derzeit der politische Plan, die bisher versuchsweise erprobte Hochbegabtenförderung ab Herbst 2027 als reguläre AHS-Sonderform zu ermöglichen. Wo die ersten Klassen entstehen und wie der Zugang im Detail organisiert wird, muss vor dem geplanten Start noch konkretisiert werden.

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