Veröffentlicht von: Hallo-Redaktion (geprüft und freigegeben)
Dieser Beitrag wurde mithilfe künstlicher Intelligenz vorbereitet und geschrieben. Die Hallo-Zeitung-Redaktion hat den Text und die verwendeten Quellen vor der Veröffentlichung auf Fakten, Logik und Qualität geprüft.
Digitale Verfahren, ein gemeinsamer Datenaustausch und leichter nutzbare Gemeindekooperationen sollen die kommunale Verwaltung entlasten. Mehrere Vorhaben benötigen noch gesetzliche und technische Umsetzungsschritte.
Bund, Länder und Gemeinden haben beim 72. Österreichischen Gemeindetag in Salzburg ein gemeinsames Gemeindepaket vorgestellt. Die am 1. Oktober 2026 präsentierte Vereinbarung umfasst zehn Maßnahmen, mit denen Verwaltungsabläufe vereinfacht, kommunale Kooperationen erleichtert und digitale Verfahren ausgebaut werden sollen. Betroffen sind Gemeinden in allen Bundesländern sowie Bürgerinnen und Bürger, die etwa Gebühren bezahlen, Bauverfahren abwickeln oder digitale Amtswege nutzen.
Das Paket ist Teil der Reformpartnerschaft zwischen den drei staatlichen Ebenen. Es handelt sich zunächst um einen politischen Arbeitsauftrag: Die legistische Ausarbeitung soll bis Ende 2026 abgeschlossen werden. Weil für einzelne Punkte Gesetzesänderungen notwendig sind und zusätzlich technische Systeme eingerichtet oder erweitert werden müssen, werden die Maßnahmen nicht gleichzeitig wirksam.
Gemeinsame Plattform für kommunale Daten
Ein zentraler Bestandteil ist eine gemeinsame Gemeindedatenplattform. Sie soll Daten aus dem kommunalen Bereich besser verfügbar und nutzbar machen. Parallel dazu ist ein Ausbau des Digital Austria Data Exchange vorgesehen, über den Daten zwischen öffentlichen Stellen ausgetauscht werden können.
Damit verbunden ist das sogenannte Once-Only-Prinzip. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen Angaben, die einer Behörde bereits vorliegen, grundsätzlich nicht bei jedem weiteren Verwaltungsweg neuerlich übermitteln müssen. Voraussetzung dafür sind rechtlich zulässige und technisch funktionierende Schnittstellen zwischen den beteiligten Stellen.
Das Gemeindepaket sieht außerdem vor, antragslose und vollautomatisierte Verfahren stärker auf Gemeindeebene einzusetzen. Als mögliches Anwendungsgebiet wurden automatisierte Gebührenvorschreibungen genannt. Ob und wann solche Verfahren in einer konkreten Gemeinde verfügbar sein werden, hängt jedoch von der gesetzlichen Ausgestaltung und der jeweiligen technischen Umsetzung ab.
Sammelnovelle soll digitale Hürden abbauen
Eine geplante Sammelnovelle soll bestehende Vorgaben beseitigen, die digitale Verwaltungsabläufe erschweren. Genannt werden Papier-, Aushang- und Barzahlungserfordernisse. Dabei geht es um Bestimmungen, die derzeit bestimmte analoge Arbeitsschritte verlangen, obwohl Verfahren technisch auch digital abgewickelt werden könnten.
Weitere Vereinfachungen sind bei Volksbegehren und Wahlen geplant. Welche gesetzlichen Regelungen im Einzelnen geändert werden, soll im Zuge der legistischen Arbeiten festgelegt werden. Die Vereinbarung selbst ersetzt daher noch keine geltenden Verfahrensvorschriften.
Kooperationen und gemeinsame Sachverständige
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Zusammenarbeit benachbarter oder fachlich verbundener Gemeinden. Freiwillige Gemeindekooperationen sollen attraktiver und leichter nutzbar werden. Solche Kooperationen können beispielsweise dann relevant sein, wenn kleinere Kommunen spezialisierte Aufgaben nicht jeweils mit eigenen Strukturen abdecken können.
Ergänzend ist ein gebietskörperschaftsübergreifender Pool von Amtssachverständigen vorgesehen. Damit sollen Bund, Länder und Gemeinden vorhandene Fachkompetenz gemeinsam nutzen können. Gerade in spezialisierten Verfahren könnte dadurch der Zugriff auf qualifizierte Sachverständige erleichtert werden. Konkrete Regeln für Zuständigkeit, Abruf und Organisation müssen noch ausgearbeitet werden.
Zu den zehn Maßnahmen zählt auch die geplante Abschaffung des innergemeindlichen Instanzenzugs. Weil dieser Punkt bestehende Rechtsmittel- und Entscheidungsabläufe berührt, kommt der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung besondere Bedeutung zu.
Künstliche Intelligenz für die öffentliche Verwaltung
Unter dem Titel Public AI ist zudem eine Initiative für den Einsatz künstlicher Intelligenz im öffentlichen Bereich vorgesehen. Welche Anwendungen Gemeinden konkret verwenden könnten und welche gemeinsamen technischen oder organisatorischen Standards gelten sollen, wurde mit der Grundsatzeinigung noch nicht abschließend festgelegt.
Für digitale Verwaltungsverfahren sind neben funktionierender Software auch klare Zuständigkeiten und ein rechtlich abgesicherter Umgang mit Daten erforderlich. Das gilt besonders für automatisierte Entscheidungen, den behördenübergreifenden Datenaustausch und Anwendungen künstlicher Intelligenz. Die praktische Tragweite dieses Teils des Pakets wird daher wesentlich von den kommenden gesetzlichen und technischen Vorgaben abhängen.
Bis zu 3.000 kostenlose Digital-Workshops
Neben Änderungen innerhalb der Verwaltung enthält das Paket ein unmittelbar an die Bevölkerung gerichtetes Angebot. Gemeinden sollen ab Dezember 2026 kostenlose Workshops aus dem Programm Digital Überall buchen können. Bis Ende 2027 sind österreichweit bis zu 3.000 Workshops vorgesehen.
Das Angebot richtet sich insbesondere an erwachsene digitale Einsteigerinnen und Einsteiger. Als Themen sind unter anderem digitale Amtswege, künstliche Intelligenz, das Erkennen fragwürdiger Informationen sowie digitale Bildung für Seniorinnen und Senioren vorgesehen. Durchgeführt werden die Veranstaltungen von Anbietern der Erwachsenenbildung.
Umsetzung entscheidet über konkrete Entlastung
Die zehn Punkte reichen von vergleichsweise rasch organisierbaren Bildungsangeboten bis zu komplexen Änderungen bei Gesetzen, Dateninfrastruktur und Verwaltungsverfahren. Deshalb gibt es keinen einheitlichen Starttermin für das gesamte Gemeindepaket. Die Workshops sollen bereits im Dezember 2026 beginnen, während andere Bestandteile erst nach legistischen Beschlüssen und technischer Vorbereitung umgesetzt werden können.
Für Bürgerinnen und Bürger ändern sich durch die politische Einigung allein noch keine bestehenden Amtswege oder Zahlungsmodalitäten. Praktisch spürbar wird das Paket erst dann, wenn die erforderlichen Rechtsgrundlagen beschlossen, digitale Schnittstellen eingerichtet und die neuen Verfahren von den Gemeinden tatsächlich angeboten werden.

