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Eine aus drei Stichproben zusammengesetzte Materialprobe enthielt laut Laboranalyse 20 bis 50 Prozent Asbest. Der Wert gilt nicht für das gesamte Areal oder die Umgebungsluft.
Greenpeace hat am 2. November 2026 einen Laborbefund zu offen liegendem Material vor der städtischen Kinderkrippe in Oberwart im Burgenland veröffentlicht. Die aus drei Stichproben zusammengesetzte Probe enthielt demnach 20 bis 50 Prozent Asbest. Eine behördliche Bewertung des gesamten Areals oder einer möglichen Faserbelastung der Luft war zu diesem Zeitpunkt nicht öffentlich bekannt gegeben worden. Die Stadt Oberwart leitete die Ergebnisse an die Asbest-Taskforce des Landes Burgenland weiter und erwartete eine fachliche Einschätzung.
Der Fundort liegt vor einer von Kleinkindern, Beschäftigten und Begleitpersonen genutzten Einrichtung. Für die Beurteilung muss zwischen dem Asbestgehalt der untersuchten Materialprobe, einer möglichen Freisetzung von Fasern und der tatsächlichen Exposition von Menschen unterschieden werden. Der veröffentlichte Prozentwert allein erlaubt keine Aussage über eine konkrete Belastung von Personen am Standort.
Zusammengesetzte Probe stammt aus dem Parkplatzbereich
Nach Angaben von Greenpeace stammen die untersuchten Steine aus einem Bereich zwischen der Kinderkrippe und dem angrenzenden Gehweg. Bürgermeister Georg Rosner beschrieb die betroffenen Stellen als mit Schotter aufgefüllte Verkehrsinseln auf dem Parkplatz vor der Einrichtung.
Die Angabe von 20 bis 50 Prozent bezieht sich ausschließlich auf die aus drei Stichproben zusammengesetzte Materialprobe. Sie beschreibt weder einen durchschnittlichen Asbestanteil des gesamten Parkplatzes noch eine Konzentration von Asbestfasern in der Umgebungsluft. Ein Luftmesswert wurde im Zusammenhang mit dem veröffentlichten Befund nicht bekannt gegeben.
Greenpeace berichtete außerdem über den Nachweis von Asbestfasern auf einer etwa hüfthohen Sockelleuchte vor der Kinderkrippe. Für diesen gesonderten Fund nannte die Umweltschutzorganisation weder einen Prozentwert noch einen Luftmesswert. Greenpeace fordert als Interessenorganisation eine Sperre und eine fachgerechte Sanierung des betroffenen Bereichs.
Stadt erwartet Einschätzung der Taskforce
Die Stadtgemeinde Oberwart erklärte, der Schutz der Kinder, der Mitarbeiterinnen und der Bevölkerung habe Priorität. Die Untersuchungsergebnisse seien an die Asbest-Taskforce des Landes Burgenland weitergeleitet worden. Die Gemeinde stehe mit den zuständigen Stellen in Kontakt.
Rosner kündigte an, notwendige Schritte möglichst rasch einleiten zu wollen. Entscheidungen sollten nach Darstellung des Bürgermeisters jedoch auf gesicherten fachlichen Erkenntnissen beruhen. Von der Taskforce erwartete die Stadt eine Einschätzung des Befunds sowie konkrete Empfehlungen zum weiteren Vorgehen.
Am 2. November war öffentlich noch nicht bekannt, ob neben den beschriebenen Verkehrsinseln weitere Flächen untersucht werden sollen. Ebenso war keine Entscheidung darüber veröffentlicht, ob und in welchem Umfang das Material gesichert oder entfernt werden soll.
Materialgehalt ist kein Messwert für die Atemluft
Gesundheitlich bedeutsam ist bei Asbest insbesondere das Einatmen freigesetzter Fasern. Ein festgestellter Asbestanteil in einer Materialprobe beantwortet jedoch nicht automatisch, ob Fasern freigesetzt wurden und in welcher Menge sie in die Umgebungsluft gelangten. Für eine standortbezogene Beurteilung sind daher weitere fachliche Feststellungen erforderlich.
Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner erklärte, offen liegendes belastetes Material müsse bei möglicher Faserfreisetzung fachgerecht gesichert oder entfernt werden. Diese Aussage beschreibt einen grundsätzlichen Umgang mit belastetem Material. Eine konkrete Sanierungsentscheidung für das Gelände vor der Kinderkrippe war damit nicht verbunden.
Herkunft des untersuchten Materials ist nicht belegt
Der Laborbefund wurde vor dem Hintergrund laufender Verfahren zu natürlich vorkommendem Asbest in Gestein im Bezirk Oberwart veröffentlicht. Das Land Burgenland hatte im September 2026 über behördliche Verfahren zu vier geschlossenen Steinbrüchen informiert. Die Bezirkshauptmannschaft Oberwart prüfte demnach Arbeitspläne der Betreiber, Gutachten von Sachverständigen und Stellungnahmen.
Eine Verbindung zwischen diesen Steinbrüchen und dem Material vor der Kinderkrippe ist allerdings nicht belegt. Aus den öffentlich bekannten Angaben geht weder hervor, aus welchem Steinbruch der Schotter stammt, noch ob seine Herkunft überhaupt im Burgenland liegt. Der Befund vor der Kinderkrippe darf daher nicht ohne weitere Nachweise den Verfahren zu den vier Steinbrüchen zugerechnet werden.
Schwellenwert erlaubt keine automatische rechtliche Einstufung
Nach einer vom Land Burgenland wiedergegebenen Klarstellung des zuständigen Bundesministeriums gilt gebrochenes und ausgesiebtes Gestein als Stoff, der ab einem Asbestgehalt von 0,1 Masseprozent einzustufen, zu kennzeichnen und zu verpacken ist. Der in der zusammengesetzten Probe angegebene Wert von 20 bis 50 Prozent liegt rechnerisch über dieser Schwelle.
Diese Gegenüberstellung ist jedoch keine behördliche oder rechtliche Einstufung des Materials vor der Kinderkrippe. Öffentlich ist nicht belegt, ob die genannte Regelung auf das konkrete Material in dieser Form angewendet wird. Auch lässt sich der Laborwert der Probe nicht auf sämtliche Schotterflächen übertragen.
Das Land hatte im September zudem festgehalten, dass in den Steinbruchverfahren die Frage des anzuwendenden Analyseverfahrens zur Bestimmung des Asbestgehalts noch ungeklärt gewesen sei. Diese Aussage bezog sich auf die dortigen Verfahren und stellt für sich genommen keine Bewertung des nun veröffentlichten Laborbefunds dar.
Weitere Schritte hängen von der fachlichen Beurteilung ab
Für Eltern, Beschäftigte und die Bevölkerung in Oberwart ist nun entscheidend, welche Bewertung die zuständigen Stellen abgeben und welche Maßnahmen daraus folgen. Belegt ist laut dem veröffentlichten Laborbefund Asbest in der untersuchten zusammengesetzten Materialprobe. Öffentlich noch nicht abschließend geklärt sind die räumliche Ausdehnung des betroffenen Materials, eine mögliche Freisetzung von Fasern und die tatsächliche Exposition am Standort.
Erst weitere Untersuchungen und die angekündigte fachliche Einschätzung können eine Grundlage dafür liefern, ob eine örtlich begrenzte Sicherung ausreicht oder Material entfernt werden muss. Bis dahin darf der Prozentwert der Probe weder als Wert für das gesamte Areal noch als Messwert für die Atemluft verstanden werden.
