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Für das Schuljahr 2026/27 wurden österreichweit knapp 2.000 Abmeldungen gemeldet, rund 100 mehr als im Vorjahr. Ein Zusammenhang mit dem neuen Verbot lässt sich aus den zusammengefassten Zahlen nicht ableiten.
Für das Schuljahr 2026/27 wurden in Österreich knapp 2.000 Kinder zum häuslichen Unterricht abgemeldet. Das sind rund 100 mehr als im vorangegangenen Schuljahr. Die am 15. Oktober veröffentlichten und auf Angaben der Bildungsdirektionen beruhenden Zahlen zeigen damit einen leichten Anstieg, aber keinen deutlichen Abmeldeschub nach dem Inkrafttreten des Kopftuchverbots. Ob das Verbot Entscheidungen einzelner Familien beeinflusst hat, geht aus den zusammengefassten Daten nicht hervor.
Für die Einordnung sind Alter und Geschlecht der abgemeldeten Kinder wesentlich. Etwa ein Drittel der ausgewiesenen Fälle betrifft Mädchen unter 14 Jahren. Ihre Zahl erhöhte sich gegenüber dem vorherigen Schuljahr um rund 70. Diese Gruppe kann allerdings nicht mit den tatsächlich vom Verbot betroffenen Schülerinnen gleichgesetzt werden: Dafür wären zusätzlich das Tragen eines nach islamischer Tradition verhüllenden Kopftuchs und der Besuch einer vom Gesetz erfassten Schule maßgeblich.
Bildungsdirektionen sehen keinen Zusammenhang
Die Bildungsdirektionen stellten anhand ihrer Angaben keinen Zusammenhang zwischen dem Kopftuchverbot und den Abmeldungen zum häuslichen Unterricht fest. Das schließt nicht aus, dass die neue Regelung in einzelnen Familien eine Rolle gespielt haben könnte. Die Daten enthalten jedoch keine individuellen Beweggründe und erlauben daher keine Aussage über konkrete Fälle.
Auch die Verteilung nach Geschlecht spricht dagegen, sämtliche Abmeldungen mit dem Kopftuchverbot in Verbindung zu bringen. Insgesamt wurden mehr Buben als Mädchen zum häuslichen Unterricht abgemeldet. Zudem umfassen die knapp 2.000 Fälle Kinder verschiedener Altersgruppen. Die Gesamtzahl ist daher deutlich breiter als jene Gruppe, auf die das Verbot grundsätzlich zutreffen kann.
Im vorherigen Schuljahr waren österreichweit rund 1.900 Abmeldungen ausgewiesen worden. Weil sowohl dieser Vergleichswert als auch der aktuelle Gesamtwert gerundet sind, lässt sich keine genaue Veränderungsrate berechnen. Belegt ist lediglich die Größenordnung eines Anstiegs um ungefähr 100 Fälle. Der Zuwachs bei Mädchen unter 14 Jahren wurde als innerhalb früherer jährlicher Schwankungen liegend eingeordnet. Konkrete Werte mehrerer Vorjahre, die einen detaillierten Vergleich ermöglichen würden, sind in den veröffentlichten Angaben nicht enthalten.
Die meisten Fälle in vier Bundesländern
Die höchsten absoluten Zahlen wurden für Niederösterreich, die Steiermark, Wien und Oberösterreich gemeldet:
- Niederösterreich: 477 Abmeldungen
- Steiermark: 294 Abmeldungen
- Wien: 284 Abmeldungen
- Oberösterreich: 254 Abmeldungen
Diese Werte beschreiben ausschließlich die absolute regionale Verteilung. Sie zeigen nicht, in welchem Bundesland häuslicher Unterricht gemessen an der Zahl der schulpflichtigen Kinder häufiger vorkommt. Dafür müssten die Abmeldungen jeweils zur entsprechenden Schülerzahl in Beziehung gesetzt werden. Aus den absoluten Fallzahlen lassen sich daher weder besondere regionale Ursachen noch unterschiedlich starke Auswirkungen des Kopftuchverbots ableiten.
Was das Kopftuchverbot regelt
Das Verbot ist in Paragraf 43a des Schulunterrichtsgesetzes geregelt und trat am 1. September 2026 in Kraft. Es untersagt Schülerinnen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in der Schule das Tragen eines Kopftuchs, das den Kopf nach islamischen Traditionen verhüllt. Die Bestimmung gilt an öffentlichen Schulen und Privatschulen.
Vom Verbot nicht erfasst sind häuslicher Unterricht, dislozierter Unterricht sowie Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen außerhalb der Schule. Weil die Regelung im häuslichen Unterricht nicht gilt, war vor ihrem Inkrafttreten ein möglicher Anstieg der Abmeldungen diskutiert worden.
Bei einem erstmaligen Verstoß sieht das Schulunterrichtsgesetz zunächst ein Gespräch der Schulleitung mit der betroffenen Schülerin und ihren Erziehungsberechtigten vor. Das gesetzliche Verfahren beginnt damit nicht unmittelbar mit einer Sanktion, sondern mit einem verpflichtenden Gespräch.
Zusammengefasste Daten beantworten nicht alle Fragen
Die für das Schuljahr 2026/27 gemeldeten Zahlen liefern eine erste Einordnung nach dem Inkrafttreten des Verbots. Sie zeigen bislang nur einen leichten Anstieg beim häuslichen Unterricht. Eine ursächliche Verbindung zum Kopftuchverbot ist daraus nicht abzuleiten.
Für eine längerfristige Bewertung wird entscheidend sein, wie sich die Abmeldungen in den kommenden Schuljahren entwickeln und ob künftig genauer nach Alter, Geschlecht und weiteren relevanten Merkmalen unterschieden wird. Ohne Angaben zu individuellen Beweggründen bleibt offen, welchen Einfluss das Kopftuchverbot auf einzelne Entscheidungen tatsächlich hatte.

