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Gesundheit

Österreich führt Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung ein

Hallo-Zeitung.at Redaktion
aktualisiert: 8. November 2026 16:28
Österreich führt Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung ein

Veröffentlicht von: Hallo-Redaktion (geprüft und freigegeben)

Dieser Beitrag wurde mithilfe künstlicher Intelligenz vorbereitet und geschrieben. Die Hallo-Zeitung-Redaktion hat den Text und die verwendeten Quellen vor der Veröffentlichung auf Fakten, Logik und Qualität geprüft.

Das Dokument erläutert die Strafbarkeit von FGM auch bei Eingriffen im Ausland und soll besonders bei Reisen zur Prävention beitragen. In Österreich gelten rund 11.000 Mädchen und Frauen als betroffen.

Die Bundesregierung hat am 15. Oktober 2026 einen österreichischen Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung vorgestellt und dessen Verteilung gestartet. Das Dokument informiert über das Verbot, mögliche gesundheitliche Folgen und die strafrechtliche Verfolgung von Eingriffen, die im Ausland vorgenommen oder veranlasst werden. Es richtet sich an gefährdete Mädchen und Frauen, deren Familien sowie an Einrichtungen, die mit möglichen Fällen in Kontakt kommen.

Besondere Bedeutung hat der Schutzbrief im Zusammenhang mit Auslandsreisen. Er soll verständlich darlegen, dass weibliche Genitalverstümmelung nicht dadurch straffrei wird, dass sie außerhalb Österreichs erfolgt. Nach den von der Bundesregierung präsentierten Angaben leben hierzulande rund 11.000 betroffene Mädchen und Frauen. Bis zu 3.000 weitere Mädchen könnten gefährdet sein.

Bestehende Rechtslage verständlich zusammengefasst

Der Schutzbrief schafft keinen neuen Straftatbestand. Er fasst die geltende Rechtslage zusammen und nennt Beratungs- und Hilfsangebote. Präsentiert wurde das Dokument von Integrations- und Familienministerin Claudia Bauer gemeinsam mit Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner und Hilde Wolf von der österreichischen FGM/C-Koordinationsstelle.

Weibliche Genitalverstümmelung, international häufig als FGM oder FGM/C bezeichnet, ist in Österreich strafbar. Paragraf 85 des Strafgesetzbuches erfasst eine Verstümmelung oder andere Verletzung der Genitalien, die geeignet ist, das sexuelle Empfinden nachhaltig zu beeinträchtigen, als schwere Dauerfolge. Für eine vorsätzliche Körperverletzung mit einer solchen Folge sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor.

Bei absichtlicher schwerer Körperverletzung mit schwerer Dauerfolge kann nach Paragraf 87 des Strafgesetzbuches eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren verhängt werden. Unter den in Paragraf 64 festgelegten Voraussetzungen können österreichische Behörden auch dann zuständig sein, wenn die Tat im Ausland begangen wurde. Welche Bestimmungen im konkreten Fall anwendbar sind, müssen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte beurteilen.

Verteilung über Schulen, Beratung und Auslandsvertretungen

Der Schutzbrief soll sowohl gedruckt als auch online verfügbar sein. Vorgesehen ist eine Verteilung über Beratungsstellen, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, österreichische Auslandsvertretungen und die Initiative Gemeinsam Sicher. Damit sollen Informationen möglichst früh jene Personen erreichen, die eine Gefährdung erkennen oder selbst Unterstützung benötigen.

Für Reisen in Staaten, in denen ein erhöhtes Risiko bestehen kann, soll das offizielle Dokument die österreichische Rechtslage klar vermitteln. Es kann damit auch innerhalb von Familien oder gegenüber dem weiteren sozialen Umfeld als Hinweis dienen, dass ein im Ausland organisierter Eingriff strafrechtliche Folgen in Österreich haben kann. Der Schutzbrief ersetzt jedoch weder eine konkrete Gefährdungsabklärung noch das Eingreifen zuständiger Stellen.

Zahlen beruhen auf statistischen Schätzungen

Die von der Bundesregierung genannten Größenordnungen gehen auf eine Studie der Medizinischen Universität Wien und der FGM/C-Koordinationsstelle aus dem Jahr 2024 zurück. Darin wurde die Zahl der in Österreich potenziell von FGM/C betroffenen Mädchen und Frauen auf 10.869 geschätzt. Für potenziell gefährdete Mädchen wurde eine Bandbreite von 1.704 bis 3.023 Personen errechnet.

Diese Werte sind keine vollständige Erfassung diagnostizierter oder den Behörden bekannter Fälle. Es handelt sich um statistische Schätzungen. Laut Studie leben die meisten der geschätzt Betroffenen in Wien, Oberösterreich, der Steiermark und Tirol. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass in jedem einzelnen Fall eine akute Gefährdung besteht.

Umsetzung eines parlamentarischen Auftrags

Der Nationalrat hatte die Bundesregierung am 26. März 2026 ersucht, einen FGM-Schutzbrief nach deutschem und niederländischem Vorbild zu prüfen. Die Entschließung umfasste neben dem Informationsdokument weitere Anliegen, darunter eine stärkere Sensibilisierung des Gesundheitspersonals, einschlägige Ausbildungsinhalte und zusätzliche Bewusstseinsbildung.

Mit der nun begonnenen Verteilung wird ein Teil dieses politischen Auftrags praktisch umgesetzt. Entscheidend für die Wirkung wird sein, ob der Schutzbrief gefährdete Familien tatsächlich in geeigneter Sprache und rechtzeitig vor möglichen Auslandsreisen erreicht. Ebenso wichtig bleibt, dass Schulen, Gesundheitsberufe und Beratungsstellen Warnsignale einordnen und Betroffene an spezialisierte Angebote weitervermitteln können.

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