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Das Netzwerk Kriminalpolitik beziffert die österreichweite Auslastung mit 109,5 Prozent. Auch die Volksanwaltschaft sieht dringenden Handlungsbedarf im Strafvollzug.
Österreichs Gefängnisse sind nach Angaben des Netzwerks Kriminalpolitik österreichweit zu 109,5 Prozent ausgelastet. Die am 24. September 2026 präsentierte Belegungsquote zeigt eine angespannte Lage, sagt aber nichts über die Auslastung jeder einzelnen Justizanstalt aus. Neben der hohen Zahl an Gefangenen belasten Personalengpässe den Strafvollzug: Zum 1. Dezember 2025 bestand im Exekutivdienst eine rechnerische Differenz von 177,8 Vollzeitäquivalenten zwischen Planstellen und tatsächlicher Besetzung. Das Netzwerk fordert daher gesetzliche Maßnahmen, die vor allem kurze Freiheitsstrafen vermeiden sollen.
Mehr als 10.000 Menschen vom Strafvollzug verwaltet
In der Statistik des Bundesministeriums für Justiz mit Stichtag 1. September 2026 werden insgesamt 10.219 vom österreichischen Strafvollzug verwaltete Insassinnen und Insassen ausgewiesen. Darunter waren 4.897 österreichische Staatsangehörige, 1.961 Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten sowie 3.241 Angehörige von Nicht-EU-Staaten. Bei 120 Personen war die Staatsbürgerschaft unbekannt.
Der verwaltete Insassenstand ist allerdings nicht mit der Zahl der an einem bestimmten Tag tatsächlich in Justizanstalten oder forensisch-therapeutischen Zentren untergebrachten Menschen gleichzusetzen. Deshalb lässt sich daraus allein keine Belegungsquote berechnen.
Das Netzwerk Kriminalpolitik wies für den 1. Juni 2026 einen verwalteten Stand von 10.096 Personen aus. Davon befanden sich laut seinem Maßnahmenpapier 9.124 Menschen in Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren. Gemessen an 8.422 Plätzen errechnete das Netzwerk für diesen Stichtag eine Belegung von 108,34 Prozent.
Am 24. September nannte das Netzwerk eine Auslastung von 109,5 Prozent. Ob sich daraus unmittelbar eine Verschärfung gegenüber Juni ableiten lässt, hängt davon ab, ob beiden Werten dieselbe Platzdefinition und Berechnungsgrundlage zugrunde liegen. Eine österreichweite Quote bildet zudem regionale Unterschiede, verschiedene Haftformen und die baulichen Voraussetzungen einzelner Einrichtungen nicht ab.
Überbelegung belastet Haftalltag und Bedienstete
Als Folgen der Überbelegung und des Personalmangels nennt das Netzwerk überfüllte Hafträume, psychische Belastungen, eingeschränkte Beschäftigungsmöglichkeiten und ein erhöhtes Risiko von Gewaltvorfällen. Betroffen sind demnach sowohl Gefangene als auch Bedienstete der Justizanstalten.
Auch die Volksanwaltschaft bezeichnet die Überfüllung in ihrem Bericht zur präventiven Menschenrechtskontrolle als einen der gravierendsten Missstände im österreichischen Strafvollzug. Die Überbelegung sei zu einem dauerhaften Zustand geworden. Steigende Insassenzahlen führten unter anderem zu weniger Privatsphäre und unzureichenden Bewegungsmöglichkeiten.
Nach der menschenrechtlichen Risikoeinschätzung der Volksanwaltschaft können solche Bedingungen psychische Probleme verstärken sowie das Risiko von Gewalt, Selbstverletzungen und Suiziden erhöhen. Damit wird keine unmittelbare Ursache für jeden einzelnen Vorfall festgestellt. Die Volksanwaltschaft empfiehlt kurz- und langfristige Maßnahmen gegen die Überbelegung.
Rechnerische Personallücke von 177,8 Vollzeitäquivalenten
Zur hohen Belegung kommt eine angespannte Personalsituation. Mit Stichtag 1. Dezember 2025 standen im Exekutivdienst der Justizanstalten 3.440 Planstellen einer tatsächlichen Besetzung von 3.262,2 Vollzeitäquivalenten gegenüber. Laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung des Justizministeriums ergab das eine rechnerische Differenz von 177,8 Vollzeitäquivalenten. Der ausgewiesene Besetzungsgrad betrug 94,83 Prozent.
Diese Differenz darf nicht ohne Weiteres mit 177,8 vollständig unbesetzten Planstellen gleichgesetzt werden, weil sich unter anderem Teilzeitbeschäftigung auf die Zahl der Vollzeitäquivalente auswirkt. Auch die österreichweiten Werte zeigen nicht, wie das verfügbare Personal auf einzelne Anstalten und Dienste verteilt ist.
Im Jahr 2025 wurden im Exekutivdienst 227 Personen neu aufgenommen, während 192 Bedienstete ausschieden. Obwohl die Zahl der Neuaufnahmen über jener der Abgänge lag, blieb zum Dezember-Stichtag die rechnerische Lücke zwischen Planstellen und Besetzung bestehen.
Gemeinnützige Leistungen und bedingte Strafnachsicht vorgeschlagen
Das Netzwerk Kriminalpolitik setzt bei seinen Vorschlägen vor allem auf Alternativen zu kurzen Freiheitsstrafen. Gemeinnützige Leistungen sollen demnach auch bei unbedingten Freiheitsstrafen oder unbedingten Strafteilen von bis zu neun Monaten ermöglicht werden. Nach Angaben der mit der Durchführung befassten Organisation NEUSTART ersetzten gemeinnützige Leistungen im Jahr 2025 mehr als 40.000 Hafttage.
Für Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr schlägt das Netzwerk außerdem eine bedingte Nachsicht der zweiten Strafhälfte im Ausmaß von höchstens sechs Monaten vor. Dabei handelt es sich um einen rechtspolitischen Vorschlag, der von der bedingten Entlassung als bestehendem strafrechtlichem Instrument zu unterscheiden ist.
Ein weiterer Vorschlag betrifft geringfügige Vermögensdelikte: Liegt der Sachwert bei höchstens 100 Euro, soll nach dem Modell maximal ein Monat Freiheitsstrafe verhängt werden können. Für diese Änderungen wären Gesetzesbeschlüsse des Parlaments erforderlich.
Zusätzliche Haftplätze lösen nicht alle Engpässe
Der Kriminologe Wolfgang Gratz vertritt die Einschätzung, dass auch der geplante Bau zweier weiterer Gefängnisse keine ausreichende Entlastung bringen werde. Zusätzliche Kapazitäten könnten räumliche Engpässe verringern, lösen für sich genommen aber nicht die ausgewiesene Personallücke oder die vom Netzwerk angesprochenen rechtspolitischen Fragen.
Für den Betrieb und das Personal des Strafvollzugs ist das Bundesministerium für Justiz zuständig, gesetzliche Änderungen beschließt das Parlament. Die praktische Konsequenz der aktuellen Zahlen reicht daher über den Bau zusätzlicher Hafträume hinaus: Belegung, Personalressourcen und strafrechtliche Sanktionen müssen getrennt geprüft und aufeinander abgestimmt werden, wenn Haftbedingungen und Arbeitsbelastung dauerhaft verbessert werden sollen.

