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Bis 12. November können Stellungnahmen zum Gesetzespaket abgegeben werden. Geplant sind sechs Monate Grundwehrdienst, zusätzliche Übungen und 1.000 Euro Sold; beim Zivildienst braucht die Regierung Unterstützung aus der Opposition.
Die Bundesregierung hat die geplante Reform von Wehrdienst und Zivildienst am 7. Oktober 2026 in die fünfwöchige Begutachtung geschickt. Sie soll künftigen Grundwehrdienern neben sechs Monaten Grundwehrdienst weitere Truppen- und Milizübungen bringen. Der monatliche Sold soll auf 1.000 Euro steigen. Für zentrale Änderungen beim Zivildienst ist jedoch eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Eine verbindliche Zusage von FPÖ oder Grünen lag zum Beginn der Begutachtung nicht vor.
Die Begutachtungsfrist endet am 12. November. Nach dem Zeitplan der Bundesregierung soll das Paket im November in den Nationalrat eingebracht, im Dezember beschlossen und mit 1. Jänner 2027 wirksam werden. Ob dieser Zeitplan hält, hängt vor allem von den parlamentarischen Verhandlungen über den Zivildienst ab.
Sechs Monate Grundwehrdienst plus drei Monate Übungen
Das geplante Wehrdienstmodell besteht aus mehreren Abschnitten. Vorgesehen sind weiterhin sechs Monate Grundwehrdienst. Unmittelbar daran soll ein Monat Truppenübungen anschließen. Später sollen insgesamt zwei Monate Milizübungen folgen.
In Summe ergibt das neun Monate militärischen Dienst. Die neun Monate werden allerdings nicht vollständig am Stück geleistet: Während der zusätzliche Monat direkt an den Grundwehrdienst anschließen soll, sind die beiden Monate Milizübungen für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen.
Daneben plant die Regierung eine deutliche Anhebung des monatlichen Soldes. Dieser soll nach ihren Angaben von 625 auf 1.000 Euro steigen. Außerdem ist erstmals ein gesetzlich garantierter Urlaubsanspruch für Grundwehrdiener vorgesehen. Die konkreten gesetzlichen Änderungen betreffen laut Begutachtungsentwurf unter anderem das Wehrgesetz, das Heeresdisziplinargesetz, das Heeresgebührengesetz, das Auslandseinsatzgesetz und das Militärauszeichnungsgesetz.
Zivildienst soll vorerst neun Monate dauern
Beim Zivildienst sieht das Modell zunächst keine sofortige Verlängerung vor. Die reguläre Dauer soll bei neun Monaten bleiben. Eine Verlängerung auf elf Monate ist an die Zahl der Grundwehrdiener gekoppelt.
Sinkt deren Zahl in einem Kalenderjahr unter 13.875, soll der Zivildienst im übernächsten Jahr dauerhaft von neun auf elf Monate verlängert werden. Nach diesem Mechanismus könnte eine Verlängerung erstmals 2029 eintreten. Die Schwelle soll nach dem Regierungsmodell verhindern, dass sich durch die zusätzlichen militärischen Verpflichtungen zu viele Wehrpflichtige für den Zivildienst entscheiden und dadurch die Personalbasis des Bundesheeres geschwächt wird.
Die Regelung ist zugleich der politische Knackpunkt. Änderungen am Zivildienst benötigen eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat. Die Regierungsparteien sind daher auf die Zustimmung zumindest einer Oppositionspartei angewiesen.
FPÖ und Grüne haben noch nicht zugesagt
Die Bundesregierung erklärte zum Start der Begutachtung, dass Gespräche mit den Oppositionsparteien weiterliefen. Eine gesicherte Zweidrittelmehrheit bestand zu diesem Zeitpunkt nicht.
Die FPÖ hatte nach einer Verhandlungsrunde am 6. Oktober mitgeteilt, es sei kein Konsens mit der Regierung erzielt worden. Sie kritisierte insbesondere, dass der Wehrdienst verlängert werde, während der Zivildienst nicht sofort im selben Ausmaß angepasst werde. Diese Position ist eine parteipolitische Bewertung; eine Zustimmung zum vorliegenden Modell leitete die FPÖ daraus nicht ab. Auch von den Grünen lag beim Beginn der Begutachtung keine Zusage vor.
Damit sind Begutachtung und parlamentarische Mehrheitsbildung voneinander zu unterscheiden. Stellungnahmen während der Begutachtung können Änderungen am Entwurf anregen, ersetzen aber weder einen Beschluss im Nationalrat noch die erforderliche qualifizierte Mehrheit.
Folgen reichen über das Bundesheer hinaus
Die Reform betrifft unmittelbar jene Wehrpflichtigen, die künftig ihren Grundwehrdienst oder Zivildienst antreten. Durch den zusätzlichen Übungsmonat im direkten Anschluss verlängert sich die zusammenhängende Zeit beim Bundesheer gegenüber dem bisherigen sechsmonatigen Grundwehrdienst. Die späteren Milizübungen schaffen darüber hinaus weitere Verpflichtungszeiträume.
Auswirkungen ergeben sich auch für Arbeitgeber, Ausbildungsstätten und Familien, weil sich Berufseinstieg, Beschäftigung oder weitere Ausbildung verschieben beziehungsweise durch spätere Übungen unterbrochen werden können. Beim Zivildienst betrifft die Entscheidung zudem Einrichtungen aus Rettungswesen, Pflege, Sozialbereich und Katastrophenschutz, die Zivildiener einsetzen. Welche organisatorischen Folgen tatsächlich eintreten, hängt jedoch von der endgültigen gesetzlichen Ausgestaltung und von der Entwicklung der Zahl der Grundwehrdiener ab.
Die Regierung begründet das Vorhaben mit einer Stärkung von Bundesheer, Miliz und Krisenvorsorge. Ob das vorgeschlagene Modell unverändert umgesetzt wird, ist noch offen: Bis 12. November läuft zunächst die Begutachtung, danach entscheidet sich in den Verhandlungen im Nationalrat, ob die Regierung die notwendige Oppositionsstimme für den Zivildienstteil erhält. Ohne diese Unterstützung kann der angekündigte Gesamtplan nicht in der vorgesehenen Form beschlossen werden.

