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Zukunftsdepot: Für 500-Euro-Bonus sollen 15 Aufenthaltsjahre gelten

Hallo-Zeitung.at Redaktion
aktualisiert: 27. Oktober 2026 13:02
Zukunftsdepot Für 500-Euro-Bonus sollen 15 Aufenthaltsjahre gelten
Zukunftsdepot Für 500-Euro-Bonus sollen 15 Aufenthaltsjahre gelten Symbolbild

Veröffentlicht von: Hallo-Redaktion (geprüft und freigegeben)

Dieser Beitrag wurde mithilfe künstlicher Intelligenz vorbereitet und geschrieben. Die Hallo-Zeitung-Redaktion hat den Text und die verwendeten Quellen vor der Veröffentlichung auf Fakten, Logik und Qualität geprüft.

Das geförderte Depot für Kinder soll am 1. Juli 2027 starten. Vorgesehen sind ein staatlicher Startbetrag und steuerbegünstigte Einzahlungen – die gesetzlichen Details fehlen noch.

Das geplante Zukunftsdepot soll Kindern in Österreich einen langfristigen Vermögensaufbau ermöglichen. Nach den am 20. Oktober 2026 präsentierten Eckpunkten ist der Start für 1. Juli 2027 vorgesehen. Kinder, die ab 1. Jänner 2027 geboren werden, sollen einen staatlichen Startbonus von 500 Euro erhalten können. Für den Bonus sind bis zur Volljährigkeit 15 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich vorgesehen. Zusätzlich sollen pro Kind jährlich bis zu 5.000 Euro steuerbegünstigt angelegt werden können. Beschlossen ist das Modell noch nicht.

Weil die Förderung für alle ab 1. Jänner 2027 geborenen Kinder gelten soll, wären nach dem derzeitigen Plan auch Geburten aus der ersten Jahreshälfte 2027 erfasst. Das betrifft somit Kinder, die bereits vor dem geplanten Start des Zukunftsdepots am 1. Juli 2027 zur Welt kommen.

Unterschiedliche Voraussetzungen für Bonus und Steuerbegünstigung

Für den einmaligen Startbonus nennen die vorgestellten Eckpunkte eine konkrete Aufenthaltsvoraussetzung: Bis zur Volljährigkeit sollen 15 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich nachgewiesen werden müssen. Wie und wann dieser Nachweis geprüft wird, wann die 500 Euro gutgeschrieben werden und wie Unterbrechungen behandelt werden, ist noch nicht abschließend geregelt.

Für die steuerliche Begünstigung wurde daneben ein mindestens 15 Jahre in Österreich gelegener Lebensmittelpunkt als Voraussetzung genannt. Rechtmäßiger Aufenthalt und Lebensmittelpunkt sind jedoch nicht zwangsläufig gleichbedeutend. Der endgültige Gesetzestext muss daher klären, wie die beiden Kriterien definiert werden, ob sie für unterschiedliche Teile der Förderung gelten und welche Unterlagen als Nachweis ausreichen.

Anspruchsberechtigt sollen österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie rechtlich gleichzustellende Personen sein. Dazu sollen unter anderem Staatsangehörige anderer EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz und Asylberechtigte zählen. Auch diese Abgrenzung muss erst verbindlich gesetzlich festgelegt werden.

Die 15-Jahres-Regeln sind insbesondere für Familien relevant, die während der Kindheit längere Zeit außerhalb Österreichs leben oder erst einige Jahre nach der Geburt nach Österreich kommen. Ob einzelne Auslandsaufenthalte den Anspruch beeinflussen und wie Zeiten des Aufenthalts oder des Lebensmittelpunkts zusammengerechnet werden, geht aus den Eckpunkten noch nicht eindeutig hervor.

Bis zu 5.000 Euro jährlich vorgesehen

Neben dem staatlichen Startbetrag sollen Eltern und andere einzahlende Personen pro Kind jährlich bis zu 5.000 Euro steuerbegünstigt in das Zukunftsdepot einzahlen können. Das Depot ist als langfristige Kapitalmarktanlage bis zur Volljährigkeit konzipiert. Ab dem 18. Geburtstag soll das angesparte Vermögen steuerfrei entnommen werden können.

Der 500-Euro-Bonus und die Begünstigung privater Einzahlungen sind zwei getrennte Bestandteile des Modells. Der Bonus wäre ein einmaliger Beitrag des Bundes. Die zusätzliche Förderung hängt dagegen davon ab, ob und in welcher Höhe privates Geld eingezahlt wird. Haushalte, die den jährlichen Höchstbetrag nicht finanzieren können, würden diesen Teil der Förderung entsprechend weniger ausschöpfen.

Welche steuerlichen Belastungen während der Laufzeit konkret entfallen sollen, ist noch nicht vollständig festgelegt. Auch Vorgaben zu zugelassenen Anlageprodukten, Depotkosten und Risikostreuung müssen gesetzlich geregelt werden. Familienministerin Claudia Bauer hatte das Vorhaben im Familienausschuss des Nationalrats als gebühren- und steuerfreie Vorsorgemöglichkeit beschrieben. Eine verbindliche Gebührenregel liegt allerdings noch nicht vor.

Da das Geld am Kapitalmarkt investiert werden soll, kann der Wert der Anlage schwanken. Die spätere Auszahlung würde daher nicht nur von der Summe der Einzahlungen abhängen, sondern auch von der Entwicklung der gewählten Produkte und möglichen Kosten. Eine bestimmte Rendite ist mit dem Zukunftsdepot nicht zugesichert.

40 Millionen Euro im Doppelbudget eingeplant

Für das Zukunftsdepot sind nach Angaben des Wirtschaftsministeriums im Doppelbudget 2027 und 2028 insgesamt 40 Millionen Euro berücksichtigt. Familienministerin Bauer bestätigte diese Größenordnung im Familienausschuss. Wie sich die Summe auf Startboni, Verwaltung und weitere Bestandteile des Modells verteilt, ist anhand der bisher präsentierten Angaben nicht ersichtlich.

Die Bundesregierung verfolgt mit dem Zukunftsdepot mehrere Ziele. Kinder sollen frühzeitig Vermögen aufbauen, Familien einen Anreiz zur langfristigen Vorsorge erhalten und mehr privates Kapital in Kapitalmarktprodukte fließen. Bauer berichtete im Ausschuss außerdem von Interesse seitens der Banken an einer Beteiligung. Welche Institute Depots anbieten dürfen und welche wirtschaftlichen Bedingungen dafür gelten, steht noch nicht fest.

Neben den direkten Budgetausgaben können dem Staat durch die steuerliche Begünstigung Einnahmen entgehen. Die tatsächliche Höhe lässt sich derzeit nicht beziffern. Sie hängt unter anderem davon ab, wie viele Depots eröffnet werden, wie hoch die privaten Einzahlungen ausfallen und welche Erträge bis zur Volljährigkeit entstehen.

Gesetzliche Umsetzung weiterhin offen

Die Bundesregierung kündigte am 20. Oktober 2026 an, das Gesetzespaket möglichst rasch und nach damaligem Zeitplan bis Ende Oktober 2026 in Begutachtung zu schicken. In einem Begutachtungsverfahren können unter anderem Länder, Behörden, Verbände und weitere Institutionen Stellungnahmen abgeben. Danach ist ein Beschluss im Nationalrat erforderlich.

Solange das Gesetz nicht beschlossen und kundgemacht ist, besteht kein Rechtsanspruch auf den Bonus oder die steuerliche Förderung. Für Familien werden vor allem die endgültigen Regeln zu Aufenthalt und Lebensmittelpunkt, die zulässigen Anlageprodukte sowie Gebühren und Nachweise entscheidend sein. Erst der Gesetzestext wird zeigen, unter welchen Bedingungen ab 2027 geborene Kinder tatsächlich vom Zukunftsdepot profitieren können.

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