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Zwei Jugendliche bei Motocross-Unfall in Neuhofen an der Ybbs verletzt

Hallo-Zeitung.at Redaktion
aktualisiert: 28. Oktober 2026 12:09
Zwei Jugendliche bei Motocross-Unfall in Neuhofen an der Ybbs verletzt
Zwei Jugendliche bei Motocross-Unfall in Neuhofen an der Ybbs verletzt Symbolbild

Veröffentlicht von: Hallo-Redaktion (geprüft und freigegeben)

Dieser Beitrag wurde mithilfe künstlicher Intelligenz vorbereitet und geschrieben. Die Hallo-Zeitung-Redaktion hat den Text und die verwendeten Quellen vor der Veröffentlichung auf Fakten, Logik und Qualität geprüft.

Ein 17-Jähriger erlitt schwere Verletzungen, sein 16-jähriger Mitfahrer wurde unbestimmten Grades verletzt. Das Motorrad war nicht zum Verkehr zugelassen.

Bei einem Unfall mit einem Motocross-Motorrad sind am Samstag, 24. Oktober 2026, in Neuhofen an der Ybbs im Bezirk Amstetten zwei Jugendliche verletzt worden. Nach Angaben der Landespolizeidirektion Niederösterreich erlitt der 17-jährige Lenker schwere Verletzungen. Sein 16-jähriger Mitfahrer wurde unbestimmten Grades verletzt. Beide kamen nach der notärztlichen Erstversorgung in das Landesklinikum Amstetten.

Der Unfall ereignete sich laut Polizei gegen 23.40 Uhr auf der Landesstraße 92. Der 17-Jährige war demnach mit dem nicht zum Verkehr zugelassenen Motocross-Motorrad unterwegs, während der 16-Jährige auf dem Sozius mitfuhr.

Motorrad kam von der Landesstraße ab

Im Bereich einer Abzweigung kam das Motorrad nach der vorläufigen Darstellung der Polizei links von der Fahrbahn ab. Anschließend stürzten die beiden Jugendlichen mit dem Fahrzeug in ein angrenzendes Feld.

Als mögliche Unfallursache nennt die Polizei eine vermutlich überhöhte Fahrgeschwindigkeit. Dabei handelt es sich um eine vorläufige Einschätzung der Ermittler. Weitere gesicherte Angaben zum genauen Unfallhergang lagen in der veröffentlichten Mitteilung nicht vor.

Nach Angaben der Polizei verfügte der 17-jährige Lenker über keine gültige Lenkberechtigung. Das verwendete Motocross-Motorrad war zudem nicht für den Verkehr zugelassen. Wem das Fahrzeug gehörte, ist für die öffentliche Darstellung des Unfallgeschehens nicht wesentlich.

Erhebungen noch nicht abgeschlossen

Die Polizei machte den Unfall am 27. Oktober öffentlich. Zum dabei bekannt gegebenen Stand waren die Erhebungen noch nicht abgeschlossen. Der Sachverhalt soll nach deren Abschluss der Staatsanwaltschaft St. Pölten sowie der Bezirkshauptmannschaft Amstetten angezeigt werden. Daraus ergibt sich keine Vorverurteilung; für die Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

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