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Die Bundesregierung kann ihre geplante Zugangsbeschränkung für unter 14-Jährige vorerst nicht in Kraft setzen. Brüssel verweist auf eine gemeinsame europäische Regelung, Wien drängt auf einen verbindlichen Zeitplan.
Österreichs geplante Altersgrenze für bestimmte soziale Netzwerke verzögert sich bis zumindest Ende Juli 2027. Die Europäische Kommission hat die Stillhaltefrist für den österreichischen Gesetzesentwurf auf zwölf Monate verlängert. Betroffen sind vor allem Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren, ihre Familien sowie Betreiber großer Plattformen. Unmittelbar ändert sich für Nutzerinnen und Nutzer nichts, weil das Vorhaben bisher weder als Regierungsvorlage beschlossen noch in Kraft gesetzt wurde.
Die Kommission bestätigte die Verlängerung am 29. Oktober 2026. Einen Tag später wandten sich Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler von der SPÖ sowie Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll von der ÖVP gemeinsam an die zuständige EU-Kommissarin Henna Virkkunen. Sie verlangten einen verbindlichen Zeitplan für eine europäische Regelung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet.
Stillhaltefrist läuft zwölf Monate
Österreich meldete den Entwurf am 28. Juli 2026 im europäischen Informationsverfahren für technische Vorschriften an. Die ursprüngliche Stillhaltefrist war bis 29. Oktober vorgesehen. Während einer solchen Frist soll ein Mitgliedstaat eine geplante technische Regelung nicht endgültig umsetzen. Dadurch erhält die EU-Kommission Gelegenheit, mögliche Auswirkungen auf das Unionsrecht und den gemeinsamen Binnenmarkt zu prüfen.
Die Kommission verlängerte die Frist nun auf insgesamt zwölf Monate ab der Notifizierung. Rechnerisch reicht der Aufschub damit bis Ende Juli 2027. Als Begründung nennt sie die laufenden Verhandlungen über einen europäischen „Kids Act“. Eine einheitliche Lösung soll verhindern, dass in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Altersgrenzen, technische Kontrollsysteme und Pflichten für Plattformen entstehen.
Damit stehen zwei politische Ziele einander gegenüber: Die Bundesregierung möchte rasch nationale Schutzmaßnahmen einführen. Die Kommission setzt hingegen auf eine harmonisierte Vorgabe für die gesamte EU. Die Verlängerung bedeutet nicht, dass Brüssel das österreichische Vorhaben endgültig abgelehnt hat. Sie verhindert aber eine kurzfristige nationale Umsetzung.
Kein allgemeines Verbot aller sozialen Medien
Die häufig verwendete Bezeichnung „Social-Media-Verbot“ greift weiter als der vorliegende Ministerialentwurf. Geplant ist keine pauschale Sperre sämtlicher sozialer Netzwerke für Personen unter 14 Jahren. Der Entwurf betrifft Video-Sharing-Plattformen, die bestimmte als entwicklungsbeeinträchtigend eingestufte Funktionen anbieten.
Die Bundesregierung nannte bei der Präsentation im Juli unter anderem TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat als Beispiele. Reine Messenger-Dienste wie WhatsApp sollten dagegen nicht unter die Regelung fallen. Welche Angebote letztlich tatsächlich erfasst wären, müsste anhand der gesetzlichen Kriterien und der jeweiligen Plattformfunktionen beurteilt werden.
Ziel des Entwurfs ist es, Kinder unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und Plattformmechanismen zu schützen, die nach Einschätzung der Bundesregierung problematische oder suchtfördernde Nutzung begünstigen können. Vorgesehen ist dafür eine wirksame Alterskontrolle.
Altersprüfung soll möglichst wenige Daten offenlegen
Nach den bisherigen Plänen soll die technische Prüfung lediglich bestätigen, ob eine Person mindestens 14 Jahre alt ist. Die Plattform soll demnach nicht automatisch zusätzliche persönliche Daten oder das genaue Geburtsdatum erhalten. Die ID Austria wurde als mögliche Methode genannt, sollte aber nicht verpflichtend die einzige Lösung sein.
Die konkrete Ausgestaltung bleibt ein zentraler Punkt des Vorhabens. Eine Alterskontrolle muss einerseits zuverlässig genug sein, damit Minderjährige sie nicht einfach umgehen können. Andererseits sind Datenschutz, Datensicherheit und ein diskriminierungsfreier Zugang zu berücksichtigen. Verbindliche technische Details können erst aus der endgültigen gesetzlichen und europäischen Regelung abgeleitet werden.
Parlamentarische Vorbereitung soll weitergehen
Der Ministerialentwurf zur Änderung des Audiovisuelle-Mediendienste-Gesetzes und des KommAustria-Gesetzes langte am 27. Juli 2026 im Nationalrat ein. Die Begutachtungsfrist endete am 21. September. Danach wurde der Entwurf an das zuständige Bundesministerium zurückübermittelt. Eine Regierungsvorlage oder ein Gesetzesbeschluss war zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgewiesen.
SPÖ und ÖVP wollen die parlamentarische Vorbereitung trotz des europäischen Aufschubs fortsetzen. Babler und Pröll fordern von der Kommission, die Arbeiten im Rat bis Ende Jänner 2027 abzuschließen und spätestens im März 2027 eine politische Einigung auf EU-Ebene zu erreichen. Dabei handelt es sich um die österreichische Forderung, nicht um einen bereits vereinbarten europäischen Terminplan.
Ob und in welcher Form ein EU-Gesetz rechtzeitig zustande kommt, hängt von den Verhandlungen zwischen den europäischen Institutionen und den Mitgliedstaaten ab. Auch das Verhältnis zwischen einer künftigen europäischen Regelung und dem österreichischen Entwurf ist noch offen. Nationale Bestimmungen könnten angepasst werden müssen, wenn der EU-Rechtsakt andere Altersgrenzen, Plattformkategorien oder Verfahren zur Altersprüfung vorsieht.
Vorläufig keine neuen Zugangsbeschränkungen
Für Familien, Jugendliche, Schulen und Plattformen entstehen durch die Entscheidung zunächst keine neuen Pflichten. Die derzeitigen Zugangsregeln der Anbieter bleiben bestehen, solange weder eine österreichische noch eine neue europäische Vorschrift in Kraft tritt.
Politisch erhöht die Fristverlängerung jedoch den Zeitdruck: Österreich kann sein Modell weiter ausarbeiten, muss dabei aber die europäische Stillhaltefrist und die Verhandlungen über den Kids Act berücksichtigen. Praktisch entscheidend wird sein, ob bis Mitte 2027 eine gemeinsame EU-Lösung vorliegt oder Österreich danach erneut über einen nationalen Weg entscheidet.
