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Für sensible Orte sind Nutzungs- oder Aufnahmeverbote vorgesehen, im öffentlichen Raum sichtbare Aufnahmesignale. Beschlossen ist das Modell noch nicht.
Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll hat am 28. Oktober 2026 ein Dreistufenmodell für Smartglasses in Österreich vorgestellt. Abhängig vom Ort sollen Kamerabrillen vollständig verboten, nur ihre Aufnahmefunktionen untersagt oder laufende Aufzeichnungen deutlich angezeigt werden. Betroffen wären unter anderem Schulen, Kindergärten, Gerichte, Justizanstalten, Polizei- und Militäreinrichtungen, Kinos und Theater sowie Nutzerinnen und Nutzer im öffentlichen Raum. Das Konzept ist ein politischer Vorschlag und noch kein geltendes Gesetz.
Nach Angaben des Bundeskanzleramts beruht das Modell auf einer Einschätzung des Verfassungsdienstes. Als nächsten Schritt kündigte Pröll eine parlamentarische Enquete mit Fachleuten und Betroffenen an. Ein Termin wurde zunächst nicht genannt. Ziel sei ein rechtlich belastbarer und praxistauglicher Vorschlag.
Das geplante Modell auf einen Blick
- Besonders sensible Bereiche: Die Verwendung von Smartglasses soll vollständig untersagt werden.
- Kinos, Theater und Aufführungen: Das Tragen soll nicht generell verboten sein, Aufnahmen hingegen schon.
- Öffentlicher Raum: Aufnahmen sollen möglich bleiben, müssten für andere Personen aber klar erkennbar sein.
- Gesundheitlich notwendige Assistenz: Für Menschen, die technische Unterstützung benötigen, sind Ausnahmen vorgesehen.
Mit der Präsentation wurde weder ein Gesetz beschlossen noch eine unmittelbar verbindliche österreichweite Sonderregelung für Kamerabrillen geschaffen. Offen ist insbesondere, wie die betroffenen Geräte und Orte definiert, mögliche Verbote kontrolliert und allfällige Verstöße geahndet werden könnten.
Drei Schutzstufen je nach Umgebung
Stufe eins: Vollständiges Nutzungsverbot
In besonders geschützten Bereichen sollen Smartglasses nach Prölls Modell nicht verwendet werden dürfen. Das Bundeskanzleramt nennt Schulen, Kindergärten, Umkleidekabinen, WCs, Bäder, Gerichte, Justizanstalten sowie Polizei- und Militäreinrichtungen.
Der Vorschlag geht damit über ein bloßes Film- oder Fotografierverbot hinaus: Untersagt werden soll bereits die Verwendung der Brille. Welche Geräte technisch und rechtlich unter eine künftige Regelung fallen würden, ist noch nicht abschließend festgelegt.
Stufe zwei: Aufnahmeverbot bei Aufführungen
Für Kinos, Theater und Aufführungen sieht das Konzept eine weniger weitreichende Regelung vor. Smartglasses sollen dort nicht generell verboten werden, mit ihnen angefertigte Aufnahmen hingegen schon. Das Modell unterscheidet somit zwischen dem Tragen eines Geräts und dem Einsatz seiner Aufnahmefunktionen.
Stufe drei: Aufnahmen müssen sichtbar sein
Im öffentlichen Raum sollen Aufnahmen mit Smartglasses weiterhin möglich sein, für Menschen in der Umgebung aber klar erkennbar werden. Als Beispiel führt das Bundeskanzleramt ein nicht abschaltbares Aufnahmelicht an. Ob weitere technische Signale vorgeschrieben werden könnten, muss erst ausgearbeitet werden.
Für Personen, die Smartglasses aus gesundheitlichen Gründen als technische Assistenz benötigen, sind Ausnahmen vorgesehen. Nähere Voraussetzungen wurden bei der Präsentation des Modells nicht genannt.
Warum Kamerabrillen den Datenschutz beschäftigen
Smartglasses können Kameras, Mikrofone und vernetzte Anwendungen enthalten, äußerlich aber gewöhnlichen Brillen ähneln. Für Außenstehende ist deshalb nicht immer leicht festzustellen, ob Bild oder Ton aufgenommen werden. Mit diesen Risiken befasste sich auch der Europäische Datenschutzausschuss in einer am 13. Oktober 2026 verabschiedeten Stellungnahme.
Der Ausschuss bezeichnete unter anderem Schulen, Krankenhäuser und Arbeitsplätze als besonders sensible Umgebungen. Aufnahmen sollten nach seiner Auffassung durch deutliche und verlässliche Hinweise kenntlich gemacht werden. Genannt wurden helle LEDs, akustische Signale, Sprachhinweise oder ein erkennbares Produktdesign.
Zugleich betonte der Ausschuss, dass Hersteller sowie Anbieter verbundener Apps und Dienste ihre datenschutzrechtlichen Verpflichtungen nicht vollständig auf Nutzerinnen und Nutzer übertragen können. Prölls Dreistufenmodell konzentriert sich vor allem auf die Verwendung an bestimmten Orten. Wie technische Anforderungen, Datenschutzvorgaben und ortsbezogene Verbote zusammenspielen sollen, ist noch zu klären.
Gericht hob Schulausschluss wegen Smartbrille auf
Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. August 2026 betraf einen Schüler, der im Unterricht wiederholt eine Smartbrille getragen hatte. Das Gericht hob dessen Schulausschluss auf. Nach der Entscheidung hatte die Bildungsdirektion kein konkretes schwerwiegendes Fehlverhalten und keine konkrete dauernde Gefährdung der körperlichen Sicherheit oder Sittlichkeit festgestellt.
Das Unbehagen von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern reichte demnach nicht aus, um den Ausschluss zu rechtfertigen. Das Gericht stellte damit jedoch nicht fest, dass Smartglasses im Unterricht generell erlaubt sein müssen. Es ließ ausdrücklich offen, ob das Tragen einer solchen Brille grundsätzlich die Voraussetzungen für einen Schulausschluss erfüllen kann. Die ordentliche Revision wurde nicht zugelassen.
Die Entscheidung bezog sich damit auf die konkreten Voraussetzungen des Schulausschlusses. Sie enthält keine allgemeine Regelung für den Umgang mit Smartglasses an österreichischen Schulen.
Auch der Nationalrat befasst sich mit Smartglasses
Unabhängig von Prölls Modell wurde am 14. Oktober 2026 im Nationalrat ein selbstständiger Entschließungsantrag zum Schutz vor heimlichen Aufnahmen durch Smartglasses eingebracht. Der Antrag stammt von Süleyman Zorba und weiteren Abgeordneten und wurde dem Justizausschuss zugewiesen. Laut dem am 28. Oktober 2026 abrufbaren Verfahrensstand hatten die Ausschussberatungen noch nicht begonnen.
Für Schulen, Behörden, Betriebe, Kinos und Theater entstehen aus der politischen Präsentation allein keine neuen gesetzlichen Pflichten. Entscheidend wird sein, ob nach der angekündigten Enquete ein konkreter Gesetzesvorschlag vorgelegt wird, wie sensible Orte und betroffene Geräte definiert werden und ob eine parlamentarische Mehrheit zustande kommt. Bis zu einer gesetzlichen Änderung bleibt das Dreistufenmodell eine politische Leitlinie für die weitere Debatte über Smartglasses in Österreich.
