Mithilfe von KI erstellt
Die Maßnahme soll im Oktober und November 2026 für Benzin und Diesel gelten. Zuvor wird die notwendige Gesetzesnovelle im Parlament behandelt.
Autofahrerinnen und Autofahrer in Österreich sollen ab 1. Oktober 2026 rechnerisch um rund 12,2 Cent je Liter Benzin oder Diesel entlastet werden. Die Regierungsparteien haben sich dafür auf eine ausgeweitete Spritpreisbremse verständigt. Sie soll zunächst bis 30. November gelten und ist besonders für Pendler, Haushalte sowie Betriebe mit hohem Treibstoffverbrauch relevant. Gesetzlich abgeschlossen war die Maßnahme am 24. September allerdings noch nicht.
Die Regierungsfraktionen brachten die notwendige Novelle des Mineralölsteuergesetzes am 23. September als Initiativantrag im Parlament ein. Nach dem vorgesehenen Zeitplan sollen der Finanzausschuss und der Nationalrat die Vorlage am 28. September behandeln. Für den 29. September ist die Befassung des Bundesrats angesetzt. Der geplante Start mit Monatsbeginn hängt damit vom weiteren parlamentarischen Verfahren ab.
Wie sich die geplante Entlastung zusammensetzt
Das Modell umfasst mehrere Bestandteile. Die Mineralölsteuer soll um 6,7 Cent je Liter sinken. Zusätzlich ist ein Margenabschlag von 3,5 Cent vorgesehen. Durch den niedrigeren Nettopreis verringert sich nach Angaben der Regierungsparteien auch der darauf entfallende Umsatzsteuerbetrag um rund zwei Cent.
In Summe ergibt sich daraus eine rechnerische Entlastung von etwa 12,2 Cent je Liter. Der Betrag gilt gleichermaßen für Benzin und Diesel. Die tatsächlichen Preise an den Zapfsäulen hängen jedoch weiterhin vom jeweiligen Ausgangspreis, der Preisgestaltung der Anbieter und der Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen ab. Ein bestimmter Endpreis wird durch die Spritpreisbremse nicht garantiert.
Das bis Ende September geltende Modell brachte eine Entlastung von knapp drei Cent je Liter. Die für Oktober und November vorgesehene Regelung wäre damit deutlich umfangreicher. Nach dem eingebrachten Modell soll außerdem eine Verlängerung per Verordnung möglich sein. Ob die Maßnahme tatsächlich über den 30. November hinaus fortgesetzt wird, ist noch offen.
Rund sechs Euro bei einer 50-Liter-Tankfüllung
Für eine Tankfüllung von 50 Litern beträgt die rechnerische Ersparnis bei vollständiger Weitergabe der Entlastung rund 6,10 Euro. Wer während der geplanten Laufzeit insgesamt 200 Liter tankt, würde gegenüber einem Preis ohne diese Maßnahmen um etwa 24,40 Euro entlastet.
Diese Beispiele zeigen ausschließlich den Effekt des vorgesehenen Abschlags. Sie sind keine Prognose für die tatsächliche Entwicklung der Treibstoffpreise. Steigen oder fallen die Ausgangspreise aufgrund anderer Faktoren, kann sich der an der Tankstelle ausgewiesene Literpreis trotz Spritpreisbremse entsprechend verändern.
Neben privaten Haushalten betrifft die Preisentwicklung auch Unternehmen mit regelmäßigem Treibstoffbedarf, etwa im Transportbereich oder in der Landwirtschaft. Wie stark sich die befristete Maßnahme auf Transportkosten, Warenpreise oder die allgemeine Inflation auswirkt, lässt sich aus dem rechnerischen Preisnachlass allein nicht ableiten. Die SPÖ bezeichnete die Spritpreisbremse als Beitrag zur Dämpfung der Inflation; dabei handelt es sich um die politische Bewertung einer Regierungspartei.
Parlamentarischer Zeitplan bleibt entscheidend
Für Konsumentinnen und Konsumenten ist zunächst entscheidend, ob das parlamentarische Verfahren rechtzeitig vor dem geplanten Inkrafttreten abgeschlossen werden kann. Zwischen der vorgesehenen Behandlung im Nationalrat, der Befassung des Bundesrats und dem 1. Oktober liegen nur wenige Tage.
Auch bei einem planmäßigen Start wäre die stärkere Entlastung vorerst auf zwei Monate begrenzt. Haushalte und Unternehmen können daher zunächst nur für Oktober und November mit dem vorgesehenen Abschlag kalkulieren. Ob die rechnerischen 12,2 Cent vollständig an den Zapfsäulen ankommen und ob die Regelung verlängert wird, bleibt von der konkreten Umsetzung und weiteren Entscheidungen abhängig.
