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Tirol, Salzburg, Oberösterreich, die Steiermark und Kärnten erhöhen den Druck auf den Bund. Niederösterreich fordert ebenfalls ein Ende der Abgabe, Wien verlangt eine Evaluierung.
Die Landeshauptleute von Tirol, Salzburg, Oberösterreich, der Steiermark und Kärnten fordern gemeinsam die vollständige Abschaffung der österreichischen Flugabgabe. In einem am 27. Oktober 2026 bekannt gewordenen Schreiben wenden sie sich an Bundeskanzler Christian Stocker und Verkehrsminister Peter Hanke. Der Vorstoß betrifft den Flughafen Wien und die Regionalflughäfen, aber auch Fluggesellschaften, Reisende, Tourismusbetriebe und den Bundeshaushalt.
Unterzeichnet wurde die parteiübergreifende Initiative von Anton Mattle aus Tirol, Karoline Edtstadler aus Salzburg, Thomas Stelzer aus Oberösterreich, Mario Kunasek aus der Steiermark und Daniel Fellner aus Kärnten. Die fünf Landeshauptleute begründen ihre Forderung mit der Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Luftfahrtstandorts und der Bedeutung internationaler Verbindungen für Wirtschaft, Tourismus, Beschäftigung und regionale Erreichbarkeit.
Unterschiedliche Forderungen aus sieben Bundesländern
Mit dem gemeinsamen Schreiben erhält eine bereits laufende politische Debatte zusätzliches Gewicht. Aus insgesamt sieben Bundesländern liegen mittlerweile Initiativen zur Abschaffung oder Überprüfung der Flugabgabe vor. Die Positionen unterscheiden sich allerdings in einem wichtigen Punkt: Während fünf Landeshauptleute und der niederösterreichische Landtag ein Ende der Abgabe verlangen, fordert Wien zunächst eine Evaluierung.
Der niederösterreichische Landtag nahm am 22. Oktober 2026 einen Dringlichkeitsantrag zur Abschaffung der Flugabgabe und zu den Wettbewerbsbedingungen für den Flughafen Wien-Schwechat an. Dafür stimmten ÖVP, FPÖ, SPÖ und NEOS. Die Grünen votierten dagegen. Der Beschluss ist eine politische Aufforderung an den Bund, bewirkt für sich allein jedoch keine Änderung des Bundesgesetzes.
Aus Wien kam am 18. Oktober 2026 Unterstützung für eine Überprüfung der Abgabe. Vizebürgermeisterin und Wirtschaftsstadträtin Barbara Novak begrüßte die von Bürgermeister Michael Ludwig verlangte Evaluierung. Die Stadt begründete diese Position mit der internationalen Erreichbarkeit sowie der Bedeutung des Flughafens für den Wirtschafts- und Tourismusstandort Wien.
Damit ist die Wiener Forderung weniger weitreichend als jene aus Niederösterreich und den fünf nun beteiligten Ländern. Eine Evaluierung kann unterschiedliche Ergebnisse haben und bedeutet nicht automatisch eine Reduktion oder Abschaffung.
Was die österreichische Flugabgabe bedeutet
Die Flugabgabe ist bundesgesetzlich geregelt und wird für Passagiere erhoben, die von einem österreichischen Flughafen abfliegen. Die Tarifgestaltung berücksichtigt auch die Entfernung zum Zielflugplatz. Eine vollständige Abschaffung müsste daher auf Bundesebene gesetzlich beschlossen werden.
Ein Wegfall würde die Kostenstruktur von Flügen ab österreichischen Flughäfen verändern. Ob Fluggesellschaften eine Entlastung vollständig über niedrigere Ticketpreise weitergeben, zusätzliche Verbindungen anbieten oder Kapazitäten nach Österreich verlagern würden, ist dadurch nicht festgelegt. Solche Entscheidungen hängen auch von Nachfrage, Betriebskosten, Flottenplanung und der jeweiligen Unternehmensstrategie ab.
Zugleich würden dem Bund Einnahmen aus der Flugabgabe entfallen. Die Höhe dieser budgetären Auswirkung ist für die politische Abwägung ebenso relevant wie mögliche Folgen für Flughäfen, Fluglinien, Passagiere und die regionale Erreichbarkeit. Aus dem Schreiben der Landeshauptleute lässt sich nicht ableiten, wie ein Einnahmenausfall ausgeglichen werden sollte.
Flughafen Wien unterstützt ein Ende der Abgabe
Auch die Flughafen Wien AG spricht sich für die Abschaffung aus. Die Vorstände Julian Jäger und Günther Ofner vertreten die Position, dass ein Wegfall der Abgabe die internationale Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Luftfahrtstandorts verbessern würde. Das Unternehmen verweist dabei auf den Wettbewerb mit ausländischen Flughäfen und auf das Risiko einer Verlagerung von Flugkapazitäten, Arbeitsplätzen und Wertschöpfung.
Diese Argumentation entspricht den wirtschaftlichen Interessen des Flughafenbetreibers, der von zusätzlichen Verbindungen und höheren Passagierzahlen profitieren würde. Ob die Abschaffung tatsächlich zu einem größeren Flugangebot oder zu mehr Beschäftigung führt, ist nicht automatisch gewährleistet und hängt von den Entscheidungen der Fluggesellschaften ab.
Regionalflughäfen als Standortfaktor
Für die fünf Landeshauptleute stehen neben dem Flughafen Wien insbesondere die österreichischen Regionalflughäfen im Mittelpunkt. Sie betrachten regelmäßige internationale Verbindungen als Standortfaktor für exportorientierte Unternehmen, Tourismusregionen und Arbeitsplätze. Die Initiative knüpft an eine frühere Forderung der Länder an.
Bereits am 29. Mai 2026 hatte die Konferenz der Landeswirtschaftsreferentinnen und Landeswirtschaftsreferenten die zuständigen Bundesminister ersucht, die Abschaffung der Flugabgabe zu verhandeln und umzusetzen. Mit dem gemeinsamen Schreiben wird diese Forderung nun auf Ebene der Landeshauptleute bekräftigt.
Politisch unumstritten ist der Vorstoß dennoch nicht. Das Abstimmungsverhalten im niederösterreichischen Landtag zeigt, dass es keine einheitliche Haltung aller Parteien gibt. Eine bundesweite Einigung über die Abschaffung ist bislang ebenfalls nicht dokumentiert.
Gesetzesänderung liegt beim Bund
Bundeskanzler Stocker und Verkehrsminister Hanke sind die politischen Adressaten des Schreibens. Für eine Änderung oder Aufhebung der Flugabgabe wäre jedoch ein parlamentarischer Beschluss erforderlich. Dabei wären neben den standortpolitischen Forderungen auch die Folgen für das Bundesbudget und die konkrete Ausgestaltung einer möglichen Reform zu klären.
Der Druck aus den Ländern ist damit deutlich gestiegen, die Positionen reichen aber weiterhin von einer Evaluierung bis zur vollständigen Abschaffung der Flugabgabe. Entscheidend ist nun, ob die Bundesregierung eine Überprüfung einleitet, eine Änderung der Tarife vorschlägt oder dem weitergehenden Verlangen nach einem vollständigen Ende der Abgabe folgt.
