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Vier Tatverdächtige im Alter von 14 bis 22 Jahren wurden zur Vernehmung vorgeführt. Sichergestellt wurden Datenträger, Schreckschusswaffen, Munition und eine Machete.
Nach im Internet verbreiteten Aufrufen zu Gewalt und Plünderungen in der Halloween-Nacht haben Polizei und Staatsschutz am Freitag, 30. Oktober 2026, sechs Wohnungen in Wien und Niederösterreich durchsucht. Vier Tatverdächtige im Alter von 14 bis 22 Jahren wurden zur sofortigen Vernehmung vorgeführt. Die Maßnahmen erfolgten einen Tag vor Halloween; die Ermittlungen unter Leitung der Staatsanwaltschaft Wien dauerten am Freitagmittag an.
Die Hausdurchsuchungen wurden nach Angaben der Landespolizeidirektion Wien in den frühen Morgenstunden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft durchgeführt. An den Ermittlungen waren das Wiener Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung sowie die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst beteiligt.
Der bekannte Ermittlungsstand im Überblick
- Zeitpunkt: Freitag, 30. Oktober 2026, in den frühen Morgenstunden
- Orte: sechs Wohnungen in Wien und Niederösterreich
- Verdächtige: sechs namentlich bekannte Personen im Fokus der Ermittlungen
- Vorführungen: vier Tatverdächtige im Alter von 14 bis 22 Jahren
- Sicherstellungen: mehrere Datenträger, zwei Schreckschusspistolen, eine Softgun, Munition und eine Machete
- Stand: keine Festnahmeanordnungen; nach einer Person wurde gefahndet
Onlineaufrufe sechs Personen zugeordnet
Ausgangspunkt des Einsatzes waren öffentlich verbreitete Botschaften, in denen zu Gewalttaten und Plünderungen während der Halloween-Nacht aufgerufen worden sein soll. Nach dem am Freitagmittag bekannten Ermittlungsstand ordnete die Polizei diese Inhalte sechs namentlich bekannten Personen zu. Sie galten laut Landespolizeidirektion Wien als mutmaßlich Hauptverantwortliche.
Vier dieser Personen wurden nach den Durchsuchungen zur sofortigen Vernehmung vorgeführt. Festnahmeanordnungen lagen zunächst nicht vor. Ob und in welchem Umfang sich die Tatverdächtigen zu den Vorwürfen äußerten, war zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt.
Eine fünfte Person befand sich bereits wegen eines mutmaßlich nicht mit den Halloween-Aufrufen zusammenhängenden Eigentumsdelikts in einer Justizanstalt. Nach der sechsten namentlich bekannten Person wurde am Freitag gefahndet.
Datenträger und mehrere Waffen sichergestellt
Bei den sechs Hausdurchsuchungen stellten die Einsatzkräfte mehrere Datenträger sicher. Außerdem fanden sie zwei Schreckschusspistolen, eine Softgun, Munition und eine Machete. Ob und in welcher Weise diese Gegenstände mit den veröffentlichten Gewalt- und Plünderungsaufrufen zusammenhängen, war zunächst offen.
Die Sicherstellung der Gegenstände belegt für sich genommen weder eine konkrete Einsatzabsicht noch die Vorbereitung oder Ausführung einer Straftat. Gegenstand der weiteren Ermittlungen ist insbesondere, welche Rolle die einzelnen Tatverdächtigen bei der Erstellung und Verbreitung der Onlineinhalte gespielt haben und ob konkrete Absprachen bestanden.
Verdacht nach zwei Bestimmungen des Strafgesetzbuchs
Die Ermittlungen betreffen laut Polizei den Verdacht des verbrecherischen Komplotts nach Paragraf 277 des Strafgesetzbuchs sowie den Verdacht der Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und deren Gutheißung nach Paragraf 282.
Ob die Voraussetzungen dieser Straftatbestände erfüllt sind, müssen die Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls ein Gericht klären. Für sämtliche betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung. Wegen des frühen Ermittlungsstadiums und des jungen Alters eines Teils der Tatverdächtigen wurden keine Namen oder näheren persönlichen Angaben veröffentlicht.
Zunächst keine Ideologisierung ersichtlich
Nach den ersten Erkenntnissen war laut Polizei keine Ideologisierung ersichtlich. Über eine mögliche Motivation hinter den Aufrufen war damit noch keine abschließende Aussage getroffen. Die Hintergründe blieben Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Aus der Beteiligung von Staatsschutzbehörden lässt sich allein kein ideologisches oder extremistisches Motiv ableiten. Maßgeblich für die weitere Beurteilung sind die Inhalte der veröffentlichten Botschaften, die jeweilige Beteiligung der sechs Personen und mögliche konkrete Absprachen.
Weitere Schritte hängen von den Ermittlungen ab
Mit den Hausdurchsuchungen und Vorführungen setzten die Behörden noch vor der angekündigten Halloween-Nacht konkrete Maßnahmen. Die strafrechtliche Bewertung blieb am Freitagmittag jedoch offen. Weitere Konsequenzen hängen von den Vernehmungen, der Auswertung der sichergestellten Datenträger, der Fahndung nach der sechsten Person und den Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Wien ab.
