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Geplant sind parallele Prüfungskommissionen, flexiblere Termine und kürzere Aufbewahrungsfristen. An AHS soll die abschließende Arbeit freiwillig bleiben.
Der Bildungsausschuss des Nationalrats hat am 3. November 2026 mehrheitlich für eine Reform der standardisierten Reife- und Diplomprüfung gestimmt. Die geplanten Änderungen betreffen Maturantinnen und Maturanten, Lehrkräfte sowie Schulleitungen in ganz Österreich. Vorgesehen sind vor allem organisatorische Erleichterungen für Schulen. Die Novelle war zum Zeitpunkt des Ausschussbeschlusses noch nicht als Gesetz kundgemacht; auch ein konkreter Zeitpunkt für das Inkrafttreten war damit noch nicht verbindlich festgelegt.
Mehr Spielraum bei Kommissionen und Terminen
Die Matura-Reform soll Schulen mehr Möglichkeiten bei der Organisation der Prüfungen geben. Künftig sollen mehrere Prüfungskommissionen gleichzeitig tagen können. Damit soll insbesondere die Abwicklung mündlicher Prüfungen erleichtert werden.
Die Novelle sieht außerdem mehr Spielraum bei der Festlegung von Prüfungsterminen vor. Schulen sollen ihre Abläufe dadurch flexibler organisieren können. Die standardisierte Reife- und Diplomprüfung bleibt dennoch in einen bundesweit geltenden gesetzlichen Rahmen eingebunden.
Geplant sind zudem Regelungen für erlaubte Hilfsmittel. Welche Vorgaben dabei für die einzelnen Prüfungsgebiete gelten werden, hängt von der endgültigen Fassung und den dazugehörigen Bestimmungen ab.
Abschließende Arbeit an AHS soll freiwillig bleiben
Ein wesentlicher Punkt der Reform betrifft die allgemeinbildenden höheren Schulen. Schülerinnen und Schüler an AHS sollen dauerhaft zwischen einer abschließenden Arbeit und einer zusätzlichen Maturaprüfung wählen können. Die bisher übergangsweise bestehende Wahlmöglichkeit soll damit langfristig abgesichert werden.
Die Regelung bezieht sich ausdrücklich auf AHS. Sie lässt sich nicht allgemein auf sämtliche Formen der Reife- und Diplomprüfung übertragen. Die geplante Änderung betrifft daher nicht automatisch die Diplomarbeiten an berufsbildenden höheren Schulen.
Die Grünen brachten im Bildungsausschuss einen Abänderungsantrag ein, der eine verpflichtende abschließende Arbeit an AHS vorgesehen hätte. Dieser Antrag fand keine Mehrheit. Der Gesetzesnovelle insgesamt stimmten die Grünen jedoch gemeinsam mit den Koalitionsparteien zu. Damit unterstützten sie das Vorhaben trotz ihrer abweichenden Position zur abschließenden Arbeit.
Kürzere Aufbewahrungsfristen geplant
Ein weiterer Teil der Reform betrifft die Archivierung von Prüfungsunterlagen. Die Aufbewahrungsfristen sollen verkürzt werden, um den Verwaltungsaufwand für Schulen zu reduzieren.
Nach Angaben der Regierungspartei NEOS sollen bestimmte Prüfungsunterlagen, die bisher bis zu 60 Jahre aufzubewahren waren, künftig bereits nach drei Jahren ausgeschieden werden können. Diese konkrete Zeitspanne ist eine parteipolitisch kommunizierte Angabe. Welche Unterlagen tatsächlich darunterfallen, ist nach der endgültigen Rechtslage zu beurteilen.
Die geplante Verkürzung bedeutet daher nicht, dass sämtliche schulischen Dokumente nach drei Jahren entfernt werden können. Entscheidend sind der genaue Anwendungsbereich der Regelung und die verbindlichen Vorgaben nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens.
Regierung kündigte Mindestleistung von 30 Prozent an
Die Bundesregierung hatte bereits am 7. Oktober 2026 Eckpunkte für die Neuregelung der Matura präsentiert. Nach ihren Angaben soll die Jahresnote weiterhin in die abschließende Maturanote einfließen. Für schriftliche und mündliche Maturaprüfungen kündigte sie zugleich eine Mindestleistung von 30 Prozent an.
Damit soll nach dem vorgestellten Modell eine Untergrenze für die unmittelbar bei der Matura erbrachte Leistung gelten. Die Regierungsankündigung ist jedoch vom bereits geltenden Prüfungsrecht zu unterscheiden. Für Schülerinnen, Schüler und Schulen sind erst die endgültig beschlossenen und kundgemachten Vorschriften verbindlich.
Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen
Die Zustimmung im Bildungsausschuss ist eine wichtige parlamentarische Etappe, aber noch kein endgültiger Gesetzesbeschluss. Die Novelle muss das weitere parlamentarische Verfahren durchlaufen. Erst nach einem entsprechenden Beschluss und der Kundmachung steht fest, wann und in welcher Form die neuen Regeln in Kraft treten.
Für Schulen bleibt damit vorerst offen, ab welchem Prüfungstermin die parallelen Kommissionen, flexibleren Termine, neuen Hilfsmittelregeln und verkürzten Aufbewahrungsfristen anzuwenden sind. Auch Maturantinnen und Maturanten sollten sich bei ihrer Planung an den jeweils verbindlichen schulrechtlichen Vorgaben orientieren.
Die Reform verändert nach dem derzeitigen Stand vor allem die praktische Organisation der Matura. Wie groß die Entlastung für Schulen ausfällt, hängt von der endgültigen Gesetzesfassung, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens und den konkreten Durchführungsvorgaben ab.
