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Gerichte

René Benko wegen schweren Betrugs zu zwei Jahren Zusatzstrafe verurteilt

Hallo-Zeitung.at Redaktion
aktualisiert: 6. November 2026 09:18
— Photo by Spitzi (c) Depositphotos - — Photo by Spitzi

Veröffentlicht von: Hallo-Redaktion (geprüft und freigegeben)

Dieser Beitrag wurde mithilfe künstlicher Intelligenz vorbereitet und geschrieben. Die Hallo-Zeitung-Redaktion hat den Text und die verwendeten Quellen vor der Veröffentlichung auf Fakten, Logik und Qualität geprüft.

Das Landesgericht Innsbruck sah eine Schädigung der Haselsteiner-Privatstiftung um rund fünf Millionen Euro als erwiesen an. Im Anklagepunkt der betrügerischen Krida wurde der Signa-Gründer freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Landesgericht Innsbruck hat Signa-Gründer René Benko am 5. November 2026 wegen schweren Betrugs schuldig gesprochen und eine unbedingte Zusatzstrafe von zwei Jahren verhängt. Nach Ansicht des Schöffengerichts veranlasste Benko mit einer wahrheitswidrigen Garantie eine Zahlung an die wirtschaftlich bereits angeschlagene Signa Holding sowie den Verzicht auf eine Rückforderung. Der Schaden für die Privatstiftung seines früheren Geschäftspartners Hans Peter Haselsteiner belief sich demnach auf rund fünf Millionen Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Schuldspruch ist eine weitere eigenständige Entscheidung im umfangreichen Signa-Verfahrenskomplex. Dieser besitzt wegen der Insolvenz mehrerer Gesellschaften, der betroffenen Gläubiger und Benkos früherer Stellung in der österreichischen Immobilienwirtschaft besonderes öffentliches Interesse.

Garantie über insgesamt rund fünf Millionen Euro

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine Garantieerklärung vom 6. November 2023. Nach den Feststellungen des Gerichts führte sie dazu, dass die Privatstiftung rund 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding GmbH überwies. Zusätzlich verzichtete sie auf die Rückforderung weiterer rund 1,7 Millionen Euro. Insgesamt ging es somit um knapp fünf Millionen Euro.

Das Gericht sah den Tatbestand des schweren Betrugs als erfüllt an. Entscheidend war nach der gerichtlichen Beurteilung, dass die Garantie wahrheitswidrig gewesen sei und die Stiftung dadurch zu den finanziellen Dispositionen veranlasst worden sei. Benko hatte sich im Verfahren nicht schuldig bekannt.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte im Juni 2026 wegen schweren Betrugs und betrügerischer Krida Anklage erhoben. Für die angeklagten Delikte sah das Gesetz einen Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor. Die nun verhängten zwei Jahre sind als Zusatzstrafe zu einem früheren Urteil zu verstehen.

Frühere Freiheitsstrafe bei Bemessung berücksichtigt

Bei der Strafbemessung nahm das Landesgericht Innsbruck auf ein rechtskräftiges Urteil vom 22. September 2026 Bedacht. Damals war gegen Benko eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten verhängt worden. Im aktuellen Verfahren kamen zwei Jahre unbedingte Zusatzstrafe hinzu.

Zusammen betrachtet entsprechen die beiden Strafen viereinhalb Jahren Freiheitsentzug. Die nun ausgesprochene Zusatzstrafe kann allerdings erst nach Abschluss des Rechtsmittelverfahrens als rechtskräftig gelten. Ob und in welchem Umfang das neue Urteil bekämpft wird, war zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung nicht abschließend geklärt.

Der Begriff Zusatzstrafe bedeutet, dass das Gericht bei der neuen Entscheidung eine bereits verhängte Strafe berücksichtigt. Die zwei Jahre wurden daher nicht losgelöst vom früheren Urteil bemessen. Für die rechtliche Wirkung bleibt wesentlich, dass der neue Schuldspruch derzeit noch nicht rechtskräftig ist.

Freispruch beim Vorwurf der betrügerischen Krida

Im zweiten Anklagepunkt wurde Benko freigesprochen. Dabei ging es um ein Jagdgewehr im Wert von 80.000 Euro. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, die Waffe im Zusammenhang mit seiner Insolvenz vor dem Insolvenzverwalter und den Gläubigern verborgen zu haben.

Das Schöffengericht folgte diesem Vorwurf nicht und sprach Benko vom Vorwurf der betrügerischen Krida frei. Der Freispruch ist vom Schuldspruch wegen schweren Betrugs klar zu trennen: Beide Punkte wurden im selben Verfahren behandelt, vom Gericht aber unterschiedlich beurteilt.

Urteil betrifft einen abgegrenzten Teil des Signa-Komplexes

Das Innsbrucker Verfahren befasste sich mit konkreten Vorgängen rund um die Garantie gegenüber der Privatstiftung und mit dem Jagdgewehr. Es war keine umfassende gerichtliche Aufarbeitung der Signa-Insolvenzen. Weitere rechtliche Fragen innerhalb des Konzernkomplexes sind daher nicht durch dieses Urteil beantwortet.

Für Gläubiger der insolventen Signa-Gesellschaften ergibt sich aus dem Schuldspruch auch keine unmittelbare Entscheidung über ihre jeweiligen Forderungen. Strafverfahren klären die persönliche strafrechtliche Verantwortung für bestimmte Handlungen; die Feststellung und Verteilung von Insolvenzvermögen erfolgt hingegen in den jeweiligen Insolvenzverfahren.

Die zentrale Konsequenz des Urteils liegt vorerst darin, dass ein Schöffengericht Benkos strafrechtliche Verantwortung für die Garantie und den daraus entstandenen Schaden bejaht hat. Wegen der fehlenden Rechtskraft bleibt offen, ob diese Entscheidung in der nun ausgesprochenen Form Bestand haben wird.

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