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Bestimmte Modelle der VW-ID.-Familie und des Cupra Born müssen wegen möglicher Mängel an Hochvoltbatteriezellen überprüft werden. Bis dahin gilt eine Ladegrenze von 80 Prozent; der ADAC empfiehlt das Laden im Freien.
Volkswagen und Cupra rufen weltweit 72.668 Elektroautos wegen möglicher Mängel an einzelnen Hochvoltbatteriezellen zurück. In Österreich betrifft die Aktion nach Angaben der Porsche Holding Salzburg rund 850 Fahrzeuge: etwa 650 Modelle der VW-ID.-Familie und 200 Cupra Born. Betroffene Akkus sollen bis zur technischen Überprüfung höchstens zu 80 Prozent geladen werden. Der ADAC empfiehlt zudem, Ladevorgänge vorerst nur im Freien durchzuführen. Maßgeblich bleiben die individuellen Anweisungen des Herstellers.
Die wichtigsten Angaben zum Rückruf
- Betroffene Modelle: bestimmte VW ID.3, ID.4, ID.7 und ID. Buzz sowie Cupra Born
- Zahl in Österreich: rund 650 Volkswagen und 200 Cupra, insgesamt etwa 850 Fahrzeuge
- Rückrufcodes: 93MF und 93MV bei Volkswagen, 93W4 bei Cupra
- Sofortmaßnahme: Akku bis zur Überprüfung höchstens zu 80 Prozent laden
- Zusätzliche Empfehlung: betroffene Fahrzeuge laut ADAC bis zur Überprüfung nur im Freien laden
- Prüfung: Die konkrete Betroffenheit lässt sich anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer feststellen
Die Angaben zu Umfang, Produktionszeiträumen und Sicherheitsmaßnahmen entsprechen dem veröffentlichten Stand vom 21. Oktober 2026. Halterinnen und Halter sollten vorrangig das persönliche Rückrufschreiben und die darin enthaltenen Vorgaben beachten.
Welche Modelle und Produktionszeiträume betroffen sind
Der Rückruf umfasst bestimmte Fahrzeuge der Modelle VW ID.3, ID.4, ID.7 und ID. Buzz sowie des Cupra Born. Abhängig von Modell und Rückrufaktion reichen die erfassten Produktionszeiträume bei Volkswagen von Juli 2022 bis Juni 2025. Beim Cupra Born sind Fahrzeuge aus dem Zeitraum September 2022 bis Mai 2024 erfasst.
Modell und Produktionsjahr allein reichen allerdings nicht aus, um die individuelle Betroffenheit festzustellen. Entscheidend ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, die auch als Fahrgestellnummer bezeichnet wird. Volkswagen und Cupra wollen die betroffenen Halterinnen und Halter in Österreich schriftlich verständigen. Eine Abklärung ist außerdem bei einem Vertragsbetrieb oder über die Rückrufinformationen des jeweiligen Herstellers möglich.
Für Volkswagen werden die Aktionscodes 93MF und 93MV geführt. Beim Cupra Born lautet der Rückrufcode 93W4. Diese Angaben erleichtern die Nachfrage bei einer Vertragswerkstätte, ersetzen jedoch nicht den Abgleich der Fahrzeug-Identifizierungsnummer.
Produktionsfehler können zu Überhitzung führen
Nach Angaben der Porsche Holding Salzburg entsprechen einzelne Hochvoltbatteriezellen aufgrund von Produktionsfehlern bei Lieferanten nicht den vorgesehenen Anforderungen. Unter bestimmten Bedingungen kann dadurch eine erhöhte thermische Belastung entstehen. Im Extremfall ist ein Batteriebrand möglich.
Die Rückrufdaten des deutschen Kraftfahrt-Bundesamtes nennen nicht spezifikationsgerechte beziehungsweise überlappende Batteriezellen als mögliche Ursache. Diese können demnach insbesondere beim Schnellladen überhitzen. Nach dem damaligen Stand der KBA-Angaben waren zunächst keine Vorfälle mit Sach- oder Personenschäden bekannt.
Die weltweite Gesamtzahl verteilt sich auf drei Rückrufaktionen. Davon betreffen 67.977 Fahrzeuge Modelle von Volkswagen und 4.691 den Cupra Born. Insgesamt werden damit 72.668 potenziell betroffene Elektroautos erfasst. Diese Zahl beschreibt den Kreis der zu überprüfenden Fahrzeuge. Sie bedeutet nicht, dass bei jedem einzelnen Auto tatsächlich eine mangelhafte Batteriezelle vorhanden ist.
80-Prozent-Grenze und Laden im Freien
Bis die Hochvoltbatterie überprüft wurde, sollen betroffene Fahrzeuge nur bis zu einem Ladestand von maximal 80 Prozent geladen werden. Wo es technisch möglich ist, kann die verfügbare Ladekapazität systemseitig begrenzt werden. In den Rückrufangaben werden außerdem Warnaufkleber als vorläufige Maßnahme genannt.
Der ADAC empfiehlt ergänzend, Ladevorgänge bei betroffenen Fahrzeugen bis zur Überprüfung nur im Freien durchzuführen. Diese Vorsichtsmaßnahme sollte gemeinsam mit der 80-Prozent-Grenze beachtet werden. Entscheidend sind jedoch die konkreten Vorgaben im persönlichen Rückrufschreiben, da sich Ablauf und Maßnahmen je nach Fahrzeug und Aktionscode unterscheiden können.
Eine bereits eingestellte Ladebegrenzung sollte nicht eigenmächtig aufgehoben werden. Erst nach positiver Bewertung der Batterie kann das Fahrzeug wieder für einen höheren Ladestand freigegeben werden.
Prüfung, Softwareupdate oder Modultausch
In der Vertragswerkstätte wird die Hochvoltbatterie überprüft. Welche weitere Maßnahme erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Prüfergebnis ab. Bei einem Teil der Fahrzeuge kann ein Softwareupdate ausreichen. Je nach Befund kann jedoch auch der Austausch eines Batteriemoduls notwendig sein. Der Rückruf bedeutet daher nicht automatisch, dass die gesamte Hochvoltbatterie ersetzt werden muss.
Auch die Dauer des Werkstattaufenthalts lässt sich nicht einheitlich angeben. Ein Softwareupdate verursacht einen anderen Aufwand als der Austausch eines Batteriemoduls. Betroffene Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter sollten den Ablauf und einen möglichen Zeitbedarf direkt mit dem zuständigen Vertragsbetrieb klären.
Was Betroffene in Österreich jetzt tun sollten
- Fahrzeug prüfen: Bei einem VW ID.3, ID.4, ID.7, ID. Buzz oder Cupra Born aus dem genannten Zeitraum sollte die Fahrzeug-Identifizierungsnummer abgeglichen werden.
- Ladegrenze einhalten: Der Akku soll bis zur technischen Überprüfung höchstens zu 80 Prozent geladen werden.
- Im Freien laden: Der ADAC empfiehlt diese zusätzliche Vorsichtsmaßnahme für Fahrzeuge, die tatsächlich vom Rückruf erfasst sind.
- Rückrufschreiben beachten: Die darin genannten Anweisungen des Herstellers sind für das jeweilige Fahrzeug maßgeblich.
- Werkstatttermin vereinbaren: Erst die technische Prüfung zeigt, ob ein Softwareupdate genügt oder ein Batteriemodul ersetzt werden muss.
Für die rund 850 potenziell betroffenen Elektroautos in Österreich bedeutet der Rückruf nicht automatisch einen vorhandenen Batterieschaden. Wegen des möglichen Überhitzungs- und Brandrisikos ist die Überprüfung dennoch sicherheitsrelevant. Bis zur Freigabe bleiben die 80-Prozent-Ladegrenze, die Empfehlung zum Laden im Freien und die Anweisungen im persönlichen Rückrufschreiben die entscheidenden praktischen Vorgaben.
