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Der Finanzbedarf für den Aufbauplan ÖBH 2032+ ist deutlich gestiegen. Personalengpässe, fehlende Infrastruktur und ausgelastete Lager erschweren die Umsetzung. Verteidigungsministerin Klaudia Tanner widerspricht der Einschätzung einer Gefährdung.
Der Rechnungshof sieht die Umsetzung des Aufbauplans ÖBH 2032+ unter den bestehenden finanziellen, personellen und infrastrukturellen Bedingungen als nicht gesichert an. In seinem am 23. Oktober 2026 veröffentlichten Bericht verweist das Kontrollorgan auf den stark gestiegenen Finanzbedarf, geringe Personalbesetzungsgrade, fehlende Infrastruktur und unzureichende Lagerkapazitäten. Verteidigungsministerin Klaudia Tanner widersprach am selben Tag der Einschätzung, das Vorhaben sei in Gefahr. Für Österreich ist die Auseinandersetzung vor allem deshalb relevant, weil der Ausbau des Bundesheeres langfristige Entscheidungen über das Bundesbudget erfordert.
Die veranschlagten Investitionskosten erhöhten sich laut Rechnungshof von 16,582 Milliarden Euro für die Planungsphase 2023 bis 2032 auf 49,210 Milliarden Euro für die Planungsphase 2025 bis 2036. Rechnerisch entspricht das einem Anstieg um 197 Prozent.
Die beiden Summen beziehen sich allerdings auf unterschiedliche Zeiträume und verschiedene Entwicklungsstände des Aufbauplans. Der Vergleich bildet daher keine reine Kostenüberschreitung bei gleichbleibendem Leistungsumfang ab. Gesichert ist, dass der weiterentwickelte Plan für den längeren Zeitraum einen wesentlich höheren veranschlagten Finanzbedarf ausweist.
Nur ein Teil der Vorhaben war bereits in Umsetzung
Mit dem Aufbauplan ÖBH 2032+ sollen die militärischen Fähigkeiten des Österreichischen Bundesheeres bis in die 2030er-Jahre erweitert werden. Vorgesehen sind unter anderem die Beschaffung militärischer Ausrüstung, der Ausbau von Kasernen und technischen Einrichtungen sowie Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung des benötigten Personals.
Der Rechnungshof überprüfte im Wesentlichen die Jahre 2020 bis 2025. Von insgesamt 133 Ausrüstungsvorhaben waren im April 2025 demnach 23 Großvorhaben in Umsetzung. Weitere zehn befanden sich in Planung. Auch bei der Infrastruktur war erst ein Teil der Projekte angelaufen: Von 912 vorgesehenen Vorhaben waren im Juli 2025 insgesamt 210 in unterschiedlichen Stadien der Planung oder Umsetzung.
Der Budgetdienst des Parlaments kam bereits in seiner Analyse für die Jahre 2027 und 2028 zu dem Ergebnis, dass der Aufbauplan mit der vorgesehenen Budgetplanung nur teilweise umgesetzt werden könne. Wesentliche weitere Beschaffungen, darunter die Nachfolge für die Eurofighter und Luftabwehrsysteme großer Reichweite, waren darin nicht berücksichtigt.
Ministerin Tanner sieht Aufbauplan nicht in Gefahr
Verteidigungsministerin Klaudia Tanner erklärte am 23. Oktober 2026, der Aufbauplan sei nicht in Gefahr. Sie leitete aus dem Rechnungshofbericht zugleich die Notwendigkeit ab, die Verteidigungsausgaben bis 2032 auf zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts anzuheben.
Auch das Verteidigungsministerium hält fest, dass der Aufbauplan laufend an die verfügbaren budgetären und personellen Ressourcen angepasst werden müsse. Generalsekretär Arnold Kammel bezeichnete das Ziel eines Verteidigungsbudgets von zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts bis 2032 ebenfalls als notwendig.
Damit stehen einander unterschiedliche Bewertungen gegenüber: Der Rechnungshof beurteilt die Umsetzung unter den geprüften Rahmenbedingungen als nicht gesichert. Die Ressortleitung hält am Aufbauplan fest, verbindet dessen Umsetzung aber mit höheren Verteidigungsausgaben und laufenden Anpassungen.
Deutliche Lücken bei Berufs- und Milizpersonal
Neben der Finanzierung nennt der Rechnungshof das Personal als zentrale Schwachstelle. Zwischen 2020 und 2025 blieb die tatsächliche Aufnahme von Berufsunteroffizieren und Berufsoffizieren um 1.864 Personen hinter den Planungen zurück. Bei Milizunteroffizieren und Milizoffizieren betrug die Differenz 3.707 Personen.
Besonders angespannt war die Lage in den Instandsetzungseinrichtungen. Dort fehlten mehr als 50 Prozent des erforderlichen voll ausgebildeten und einsetzbaren Personals. Dieser Engpass ist für den Aufbauplan wesentlich, weil neue Fahrzeuge, Geräte und Waffensysteme nicht nur beschafft, sondern auch gewartet und instand gesetzt werden müssen.
Das Verteidigungsministerium verweist auf Maßnahmen zur Personalgewinnung und Personalbindung. Dazu zählt das Ressort Verbesserungen bei der Personalbetreuung, zusätzliche Rekrutierungsmaßnahmen und die Förderung der Lehrlingsausbildung. Ob damit die ausgewiesenen Lücken innerhalb des Planungszeitraums geschlossen werden können, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor.
Lagerkapazitäten liegen über der optimalen Auslastung
Auch bei den Lagerflächen stellte der Rechnungshof einen Engpass fest. Die Lager des Bundesheeres waren demnach zu 101 Prozent ausgelastet. Als optimal bezeichnet das Kontrollorgan einen Wert von 85 Prozent, weil freie Kapazitäten für Warenbewegungen, Reserven und eine geordnete Bewirtschaftung erforderlich sind.
Das Ministerium plant nach eigenen Angaben eine Erweiterung der Lagerkapazitäten und den Aufbau zusätzlicher Werkstätten. Diese Vorhaben sind jedoch selbst Teil des umfangreichen Infrastrukturprogramms. Bleiben entsprechende Flächen und technische Einrichtungen aus, kann dies auch die Übernahme und den laufenden Betrieb neuer Ausrüstung erschweren.
Zwei-Prozent-Ziel deckt nicht alle Vorhaben ab
Der Landesverteidigungsbericht 2026/2027 geht davon aus, dass der Aufbauplan bei einem einigermaßen linearen Anstieg der Verteidigungsausgaben auf zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2032 grundsätzlich finanzierbar wäre. Davon ausgenommen wären die Eurofighter-Nachfolge und Luftabwehrsysteme großer Reichweite. Für diese Vorhaben wäre laut Bericht eine gesonderte Finanzierung erforderlich.
Zugleich hält der Landesverteidigungsbericht fest, dass einzelne Ziele wegen Abweichungen zwischen geplanten und tatsächlich zugeteilten Mitteln zeitlich gestreckt und stärker priorisiert werden müssen. Mit den für 2027 und 2028 vorgesehenen finanziellen und personellen Ressourcen soll der Aufbauplan demnach in reduzierter oder verzögerter Form weitergeführt werden.
Die Zwei-Prozent-Marke ist somit eine politische Zielgröße, aber keine bereits gesicherte Finanzierung sämtlicher Vorhaben. Maßgeblich bleiben die jährlichen Bundesbudgets, die wirtschaftliche Entwicklung und die Aufteilung der verfügbaren Mittel auf Beschaffung, Personal, Betrieb und Infrastruktur.
Priorisierung wird zur zentralen Budgetfrage
Die Rechnungshofprüfung konzentriert sich auf die Umsetzbarkeit des Aufbauplans unter den bestehenden Rahmenbedingungen. Zusätzliche Budgetmittel allein würden die festgestellten Engpässe nicht unmittelbar beseitigen: Parallel dazu braucht das Bundesheer ausgebildetes Personal, Werkstätten, Baukapazitäten und ausreichend Lagerraum.
Für die Bundesregierung ergibt sich daraus die Aufgabe, militärische Fähigkeiten und Beschaffungsvorhaben nachvollziehbar zu priorisieren. Ohne verbindliche Mittelzusagen sowie eine realistische Personal- und Infrastrukturplanung ist nach den vorliegenden Bewertungen mit einer reduzierten oder zeitlich verzögerten Umsetzung des Aufbauplans ÖBH 2032+ zu rechnen.
