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Politik

Sozialhilfereform: Hilfsorganisationen warnen vor höherer Kinderarmut

Hallo-Zeitung.at Redaktion
aktualisiert: 27. Oktober 2026 11:18
Sozialhilfereform Hilfsorganisationen warnen vor höherer Kinderarmut
Sozialhilfereform Hilfsorganisationen warnen vor höherer Kinderarmut Symbolbild

Veröffentlicht von: Hallo-Redaktion (geprüft und freigegeben)

Dieser Beitrag wurde mithilfe künstlicher Intelligenz vorbereitet und geschrieben. Die Hallo-Zeitung-Redaktion hat den Text und die verwendeten Quellen vor der Veröffentlichung auf Fakten, Logik und Qualität geprüft.

Die Bundesregierung will Leistungen stärker vereinheitlichen und an Erwerbs- sowie Integrationsbemühungen knüpfen. Caritas und Volkshilfe sehen vor allem für größere Familien erhebliche Nachteile, die Wirtschaftskammer begrüßt die Arbeitsanreize.

Die von der Bundesregierung vereinbarte Sozialhilfereform stößt bei Hilfsorganisationen auf deutliche Kritik. Caritas und Volkshilfe warnen, dass die geplanten gestaffelten Kindersätze insbesondere größere Familien schlechterstellen und damit Kinderarmut verschärfen könnten. Die Regierung weist diese Einschätzung zurück und argumentiert mit bundesweit einheitlicheren Regeln, gezielter Unterstützung und stärkeren Anreizen für den Einstieg in den Arbeitsmarkt. Betroffen sind Sozialhilfebeziehende in ganz Österreich; zugleich müssen die Bundesländer die finanziellen und rechtlichen Folgen prüfen.

Bei den am 22. Oktober 2026 präsentierten Eckpunkten handelt es sich um eine politische Einigung, noch nicht um einen beschlossenen Gesetzestext. Der Entwurf soll in Begutachtung gehen. Nach dem derzeit vorgesehenen Zeitplan soll der Nationalrat im November darüber entscheiden, die neuen Regeln sollen mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten.

Gestaffelte Beträge für Kinder geplant

Ein zentraler Konfliktpunkt sind die vorgesehenen Leistungen für Kinder. Für das erste Kind ist ein Betrag von 307,47 Euro geplant. Bei den Kindern zwei bis vier sollen die Länder innerhalb vorgegebener Mindest- und Höchstsätze entscheiden können. Ab dem fünften Kind wären 147,59 Euro pro Kind vorgesehen.

Die Regierung bezeichnet dieses Modell als Leistungskorridor, der Vereinheitlichung mit einem Spielraum für die Länder verbinden soll. Bundeskanzler Christian Stocker wies die Warnung zurück, die Reform werde zu wachsender Kinderarmut führen.

Hilfsorganisationen bewerten die Staffelung anders. Volkshilfe-Direktor Erich Fenninger erklärte, eine Familie mit fünf Kindern könnte nach dem geplanten Modell insgesamt nur 780 Euro Kinderzuschuss erhalten. Die Organisation kritisiert grundsätzlich, dass der Bedarf eines Kindes nicht geringer werde, nur weil mehrere Kinder in einem Haushalt lebten.

Caritas-Präsidentin Nora Tödtling-Musenbichler sieht in den Eckpunkten ebenfalls eine Verschärfung der Armut. Nach Einschätzung der Caritas orientieren sich die geplanten Kindersätze an den bisher vergleichsweise niedrigen Richtsätzen in Niederösterreich und Oberösterreich. Für zahlreiche Familien könnten daraus Einschnitte entstehen. Die Organisation fordert deshalb neue Verhandlungen und eine existenzsichernde Kindergrundsicherung.

Unterschiedliche Regeln je nach Erwerbsfähigkeit

Für nicht arbeitsfähige Erwachsene sieht das Reformmodell einen bundeseinheitlichen Fixbetrag in Höhe von 100 Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes vor. Die Bundesregierung beziffert diesen mit rund 1.230 Euro. Menschen mit Behinderungen sollen unter anderem einen doppelten Vermögensfreibetrag erhalten. Therapeutische Taschengelder sollen nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden.

Für arbeitsfähige Personen sowie für Asylberechtigte ist dagegen eine stärkere Verknüpfung der Leistung mit Erwerbsbemühungen, Deutschkenntnissen und der Teilnahme an Integrationsmaßnahmen vorgesehen. Die Caritas kritisiert in diesem Zusammenhang einen reduzierten Ausgangsbetrag von 861 Euro für bestimmte arbeitsfähige Personen.

Nach Ansicht der Hilfsorganisation kann ein solches System nur funktionieren, wenn ausreichend Deutschkurse, Qualifizierungsangebote und Unterstützung durch das Arbeitsmarktservice verfügbar sind. Andernfalls könnten Betroffene Voraussetzungen für Zuschläge nicht erfüllen, obwohl passende Angebote fehlen. Der Verband arbeit plus fordert darüber hinaus Case Management, den Abbau struktureller Hindernisse am Arbeitsmarkt und längerfristige Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen, die nicht unmittelbar in reguläre Arbeitsverhältnisse vermittelt werden können.

Wirtschaftskammer begrüßt stärkere Erwerbsorientierung

Unterstützung erhält die Reform von der Wirtschaftskammer. Sie begrüßt insbesondere die stärkeren Arbeitsanreize und hatte sich bereits während der Verhandlungen für einen sogenannten Work-first-Ansatz ausgesprochen. Dazu zählen aus ihrer Sicht niedrigere Transfers zu Beginn sowie eine rasche Arbeitsmarktintegration durch Praktika, geförderte Dienstverhältnisse und begleitenden Spracherwerb.

Der Österreichische Gewerkschaftsbund setzt einen anderen Schwerpunkt. Er verlangt neben einer verlässlichen sozialen Absicherung wirksame Unterstützung beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Damit richtet sich die weitere Debatte nicht nur auf die Höhe der Leistungen, sondern auch darauf, ob tatsächlich genügend erreichbare Arbeits-, Bildungs- und Integrationsangebote vorhanden sind.

Länder müssen finanzielle Folgen prüfen

Die Sozialhilfe wird in Österreich von den Bundesländern vollzogen. Gerade der vorgesehene Spielraum bei den Kindersätzen macht ihre konkrete Ausgestaltung daher wesentlich. Aus den Ländern wurde zunächst kein grundsätzlicher Widerstand gegen die Reform gemeldet. Mehrere Landesregierungen kündigten jedoch an, die finanziellen und rechtlichen Auswirkungen genau zu prüfen.

Auch die erwarteten Einsparungen spielen in der politischen Auseinandersetzung eine Rolle. Sozialministerin Korinna Schumann rechnet für 2028 mit 188 Millionen Euro und für 2029 mit mehr als 237 Millionen Euro an Einsparungen. Dabei handelt es sich um Vorausberechnungen, deren tatsächliche Höhe von der endgültigen gesetzlichen Ausgestaltung, der Umsetzung durch die Länder und der Entwicklung bei Beschäftigung und Leistungsbezug abhängen wird.

Offen bleibt zudem der Umgang mit den Wohnkosten. Die Caritas fordert eine bundesweite Wohnkostenpauschale und ein Ende der Anrechnung von Wohnbeihilfen. Gerade bei hohen Mieten kann die nominelle Höhe der Sozialhilfe nur eingeschränkt zeigen, welcher Betrag einem Haushalt für Lebensmittel, Energie, Kleidung und andere laufende Ausgaben bleibt.

Die entscheidenden Verteilungswirkungen werden daher erst anhand des vollständigen Gesetzesentwurfs und der konkreten Länderregelungen beurteilt werden können. Für betroffene Familien ist vor allem relevant, welche Kindersätze im jeweiligen Bundesland festgelegt werden, welche Zuschläge erreichbar sind und ob die dafür verlangten Arbeitsmarkt- und Integrationsangebote tatsächlich zur Verfügung stehen.

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