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Gesundheit

Impfen in Apotheken: Start für Frühjahr 2027 geplant

Hallo-Zeitung.at Redaktion
aktualisiert: 5. November 2026 12:18
Impfen in Apotheken Start für Frühjahr 2027 geplant
Impfen in Apotheken Start für Frühjahr 2027 geplant

Veröffentlicht von: Hallo-Redaktion (geprüft und freigegeben)

Dieser Beitrag wurde mithilfe künstlicher Intelligenz vorbereitet und geschrieben. Die Hallo-Zeitung-Redaktion hat den Text und die verwendeten Quellen vor der Veröffentlichung auf Fakten, Logik und Qualität geprüft.

Ausgebildete Apothekerinnen und Apotheker sollen zunächst ausgewählte Impfungen verabreichen dürfen. Die Ärztekammer verlangt klare Vorgaben für Risikoabschätzung, Räumlichkeiten und Notfallversorgung.

In Österreich sollen ausgewählte Impfungen ab dem Frühjahr 2027 auch in Apotheken möglich sein. Die Bundesregierung präsentierte nach dem Ministerrat vom 4. November 2026 Eckpunkte für die gesetzliche Grundlage. Das freiwillige Angebot soll Menschen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr offenstehen. Die Regierung erwartet einen leichteren Zugang zu Impfungen, während die Österreichische Ärztekammer vor möglichen Sicherheitsproblemen bei der medizinischen Risikoabschätzung und bei akuten Impfreaktionen warnt.

Für Patientinnen und Patienten ändert sich vorerst nichts. Die erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen müssen ausgearbeitet, begutachtet und parlamentarisch beschlossen werden. Begleitende Verordnungen wären von den jeweils zuständigen Stellen zu erlassen. Die Bundesregierung strebt eine Umsetzung bis zum Beginn der Zeckensaison im Frühjahr 2027 an.

Diese Impfungen sollen Apotheken anbieten dürfen

Der geplante Einstieg ist auf bestimmte Impfungen begrenzt. Vorgesehen sind Impfungen gegen FSME und Hepatitis B sowie Kombinationsimpfungen gegen Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten. Auch eine Kombination mit Polio soll möglich sein.

Nicht Teil des ersten Schritts sind Impfungen gegen Influenza und HPV sowie gegen Masern, Mumps und Röteln. Für Impfungen aus öffentlichen Programmen gelten andere Bedingungen bei Finanzierung und Beschaffung. Nach dem Stand der Präsentation vom 4. November 2026 war noch offen, wie die Finanzierung und die Verteilung der Impfstoffe für das Apothekenangebot im Detail geregelt werden.

Impfen dürfen sollen ausschließlich Apothekerinnen und Apotheker, die eine dafür vorgesehene Ausbildung samt Prüfung abgeschlossen haben. Diese Qualifikation soll spätestens alle vier Jahre aufgefrischt werden. Nichtpharmazeutisches Apothekenpersonal wäre nicht zur Verabreichung berechtigt. Die Teilnahme ist sowohl für Apotheken als auch für einzelne Apothekerinnen und Apotheker freiwillig vorgesehen.

Wer von der Regelung ausgenommen wäre

Die geplante Altersgrenze liegt bei 14 Jahren. Schwangere, Personen mit Verdacht auf eine akute Erkrankung und Menschen mit einem im Einzelfall erhöhten Impfrisiko sollen nicht in Apotheken geimpft werden. Damit sollen medizinisch komplexere Situationen einer ärztlichen Abklärung und Impfung vorbehalten bleiben.

Vor jeder Impfung wäre zu prüfen, ob sie unter den vorgesehenen Bedingungen durchgeführt werden kann. Die Verabreichung soll in einem abgetrennten Bereich der Apotheke unter Einhaltung festgelegter Hygieneanforderungen erfolgen. Zu dokumentieren wären unter anderem der verwendete Impfstoff und die Chargennummer. Jede Impfung müsste außerdem in den elektronischen Impfpass eingetragen werden.

Regierung erwartet leichteren Zugang

Die Bundesregierung begründet das Vorhaben mit einer zusätzlichen, niederschwelligen Impfmöglichkeit. Apotheken sind für viele Menschen gut erreichbar und werden häufig ohne längerfristige Terminvereinbarung aufgesucht. Nach Einschätzung der Regierung könnten zusätzliche Impfstellen dazu beitragen, bestehende Impflücken zu schließen.

Ob ein dichteres Angebot tatsächlich zu höheren Durchimpfungsraten führt, ist offen. Neben der Erreichbarkeit spielen auch Information, persönliche Impfbereitschaft, Kosten, Verfügbarkeit der Impfstoffe und Erinnerungen an notwendige Auffrischungen eine Rolle. Aus der Apothekerschaft wurde Bereitschaft zur Umsetzung des geplanten Angebots signalisiert.

Ärztekammer verlangt verbindliche Sicherheitsstandards

Die Österreichische Ärztekammer lehnt das Vorhaben in der präsentierten Form ab. Sie bezweifelt, dass zusätzliche Impforte allein die Impfquoten wesentlich erhöhen. Stattdessen fordert sie unter anderem verlässliche Impfstofflieferungen an Ordinationen und aktive Erinnerungssysteme für anstehende Auffrischungsimpfungen.

Die medizinischen Bedenken der Kammer betreffen vor allem die Beurteilung der Impftauglichkeit und den Umgang mit seltenen, aber potenziell akuten Reaktionen. Sie verlangt daher klar definierte Qualitätskriterien für Apotheken. Dazu zählen geeignete Räumlichkeiten, verbindliche Hygieneregeln, Notfallvorkehrungen und Vorgaben zur Beobachtung nach der Impfung.

Nach Darstellung der Ärztekammer gilt in ärztlichen Einrichtungen eine Nachbeobachtungszeit von 15 bis 30 Minuten als Sicherheitsstandard. Wie lange geimpfte Personen in einer Apotheke beobachtet werden müssten und welche konkrete Notfallausstattung vorgeschrieben wäre, war nach dem Stand vom 4. November 2026 noch nicht festgelegt.

Rechtliche Zulassung wird seit Längerem diskutiert

Die rechtliche Zulassung von Impfungen in Apotheken ist in Österreich kein neues Thema. Bereits 2025 befasste sich der Gesundheitsausschuss des Nationalrats mit einer entsprechenden Initiative. Sie wurde damals vertagt. Schon bei diesen Beratungen standen die erforderliche Zusatzqualifikation, die zugelassenen Impfungen und das Notfallmanagement im Mittelpunkt.

Mit den nun präsentierten Eckpunkten ist das Vorhaben konkreter geworden, aber noch nicht abgeschlossen. Im Begutachtungsverfahren können Fachorganisationen, Länder und weitere betroffene Stellen zu den Entwürfen Stellung nehmen. Danach ist für die gesetzlichen Änderungen eine parlamentarische Behandlung erforderlich.

Für teilnehmende Apotheken bringt das geplante Angebot organisatorischen Aufwand für Ausbildung, geeignete Räume, Dokumentation und Notfallvorsorge. Für Kinder unter 14 Jahren, Schwangere, akut Erkrankte und Personen mit erhöhtem medizinischem Risiko wären weiterhin ärztliche Abklärung und ärztliche Impfangebote erforderlich. Ob das Impfen in Apotheken tatsächlich im Frühjahr 2027 beginnt, hängt von der rechtzeitigen gesetzlichen Umsetzung und den noch ausständigen Detailregeln ab.

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